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Aleksandra-Stiftung zur Förderung der Westricher Geschichtsforschung

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gemeinnützig

Die Aleksandra-Stiftung zur Förderung der Westricher Geschichtsforschung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Neunkirchen-Wellesweiler.[1] Sie wurde 1997 errichtet. Ihr Zweck liegt im Bereich Heimat & Brauchtum.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Förderung der Geschichtswissenschaft, insbesondere der Westricher Geschichtsforschung Aleksandra-Stiftung zur Förderung der Anschrift: Westricher Geschichtsforschung Forsthausstraße 54 66540 Neunkirchen-Wiebelskirchen

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Heimat & Brauchtum

Stiftungen für Heimatpflege und Brauchtum erhalten regionale Traditionen, Trachten, Mundart, Museen und Ortsgeschichte. Die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde ist in § 52 Abs. 2 Nr. 22 der Abgabenordnung genannt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 1.778 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Förderung beantragen

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Das Land Saarland führt 190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

In Neunkirchen-Wellesweiler sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Saarland, Eintrag „Aleksandra-Stiftung zur Förderung der Westricher Geschichtsforschung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 25.11.2025. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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