Stiftung24

Altmärkische Bürgerstiftung Hansestadt Stendal

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Hansestadt Stendal · anerkannt 2011

gemeinnützigBürgerstiftung

Wofür diese Stiftung da ist

Zweck der Stiftung ist:
a. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe,
b. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung,
c. die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde,
d. die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
e. die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalspflege,
f. die Förderung von Kunst und Kultur,
g. die Förderung von Wissenschaft und Forschung,
h. die Förderung bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke in der Altmark und in der Hansestadt Stendal. Im Einzelfall können auch Zwecke außerhalb der Altmark gefördert werden, sofern sie einen inhaltlichen Bezug zur Altmark aufweisen.

Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die oben genannten Bereiche beispielsweise durch:
1. Unterstützung von Körperschaften nach Maßgabe des § 58 Abs. 1 AO, die vorgenannten Aufgaben ganz oder teilweise fördern und verfolgen,
2. Förderung des Meinungsaustausches und der Meinungsbildung sowie öffentlicher Veranstaltungen, um den Stiftungszweck und den Bürgerstiftungsgedanken in der Bevölkerung zu verankern,
3. die Durchführung von Vorträgen, Bildungsprojekten und anderen Veranstaltungen, wenn sie der Erfüllung der in der Präambel genannten Zielsetzungen dienen,
4. Unterstützung von durch Eigeninitiative der Bürger getragenen Projekten im Rahmen des Stiftungszweckes.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Anschrift und Kontakt

Anschrift

Postfach 10 13 15
39553 Hansestadt Stendal

Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2011
Anerkennung16.09.2011
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Förderung beantragen

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Das Land Sachsen-Anhalt führt 374 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Sachsen-Anhalt ist dieser Eintrag einer von 374. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Seit 2011 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Verwandte Stiftungen