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Stiftung Händel-Haus

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gemeinnützig

Die Stiftung Händel-Haus ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Halle.[1] Sie ist seit 2008 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Kunst & Kultur.

Satzungszweck

Erforschung und Vermittlung von Leben, Werk und Rezeption Georg Friedrich Händels im Kontext der regionalen und der europäischen Musikgeschichte sowie Verbreitung seines Gesamtwerkes. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch
a) Trägerschaft und Unterhaltung des Händel-Museums in Halle (Saale) mit seinen wissenschaftlichen Sammlungen sowie der Musikinstrumentensammlung mit Restaurierungswerkstatt,
b) Durchführung der Händel-Festspiele, sonstiger Konzerte, Vorträge und pädagogischer Angebote im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten sowie
c) Durchführung von und Mitwirkung bei Forschungsvorhaben.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Kunst & Kultur

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Gremien und Vertretung

Organe

Direktor

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

In Halle sind insgesamt 47 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Von den 47 Stiftungen mit Sitz in Halle verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Mit der Anerkennung 2008 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt, Eintrag „Stiftung Händel-Haus“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:HalleLand Sachsen-AnhaltKunst & KulturGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2008