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Bürgerstiftung Brunsbüttel

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gemeinnützigBürgerstiftung

Die Bürgerstiftung Brunsbüttel ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Brunsbüttel.[1] Sie ist seit 2013 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege, Engagement, Demokratie & Gesellschaft, Heimat & Brauchtum, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Sicherheit & Rettungswesen, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit und Umwelt, Natur & Tiere.

Satzungszweck

Zweck der Stiftung sind

1) die Beschaffung von Mitteln zur Förderung

a) der Bildung und Erziehung,

b) der Jugend- und Altenhilfe,

c) der Kunst und Kultur, Denkmalpflege und Denkmalschutz,

d) des traditionellen Brauchtums und der Heimatpflege,

e) des Sports,

f) des demokratischen Staatswesens und der Völkerverständigung,

g) des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Landschaftspflege,

h) der Kriminalprävention,

i) von mildtätigen Zwecken durch finanzielle Unterstützung bedürftiger und schuldlos in Not geratener Mitbürgerinnen und Mitbürger gemäß § 53 Nr. 1 und 2 der AO durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts.

2) die unmittelbare Förderung

a) des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke,

b) der Bildung und Erziehung durch Vergabe von Stipendien und Beihilfen zur Förderung der Fort- und Ausbildung

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Die Stiftung wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden des Vorstandes oder dessen Stellvertreter jeweils zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes gemeinsam vertreten.

Organe

Der Vorstand besteht aus mindestens zwei und höchstens drei Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Fördert diese Stiftung?

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Diese Stiftung gehört zu den 0 in Brunsbüttel erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 2013 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Bürgerstiftung Brunsbüttel“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.