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STIFTUNG SYLTER DANK

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gemeinnützig

Die STIFTUNG SYLTER DANK ist eine Stiftung mit Sitz in Sylt.[1] Sie ist seit 2008 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist a) die unmittelbare Förderung der Jugendhilfe, indem die Stiftung durch eigene Maßnahmen und Projekte Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung fördert und dazu beiträgt, sie zu Persönlichkeiten mit Zukunft zu erziehen, die charakterlich, geistig und körperlich den Herausforderungen unserer Zeit gewachsen sind. B) die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Jugendhilfe durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder Körperschaft des öffentlichen Rechts. Diese Zwecke verwirklicht die Stiftung, indem sie insbesondere a) aufgrund von offen zu legenden Vergaberichtlinien, die vom Stiftungsvorstand vor der erstmaligen Vergabe besonders zu beschließen sind, Wettbewerbe ausschreibt, in denen Kinder oder Jugendliche Leistungen erbringen, durch die sie sich selbst zu Persönlichkeiten mit Zukunft im Sinne der Präambel (der Satzung) erziehen, z. B. Ermittlung eines "Schulsprechers des Jahres" oder eines "Schülers des Jahres" oder in dem die Stiftung Schüler und Lehrer durch Hilfspersonen in Seminaren und Workshops im Sinne des Stiftungszweckes fortbildet, b) Mittel an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts für von der Stiftung zu bestimmende Projekte im Sinne des Stiftungszwecks weitergibt, wie z. B. die Weitergabe von Lernmaterial, insbesondere Literatur im Sinne des Stiftungszwecks, an Schulen und

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 9.786 Stiftungen im Bereich Soziales & Wohlfahrt

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Gehört der Stifter dem Vorstand an, ist er alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Im Falle seiner Verhinderung vertreten die beiden weiteren Vorstandsmitglieder, sofern vorhanden, gemeinschaftlich. Nach dem Ausscheiden des Stifters vertritt der jeweilige Vorsitzende mit einem weiteren Vorstandsmitglied die Stiftung. Ist der Vorsitzende verhindert, vertreten die beiden weiteren

Organe

Der Vorstand besteht aus bis zu drei natürlichen Personen, die ihren Hauptwohnsitz auf Sylt haben müssen (räumlicher Schwerpunkt der gesamten Lebensverhältnisse). Der Stifter bestellt zum ersten Vorstand Herrn ……., Vorsitzender auf Lebenszeit. Der Stifter kann zwei weitere Vorstandsmitglieder bestellten, nämlich einen Stellvertreter und Schatzmeister sowie einen Schriftführer.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „STIFTUNG SYLTER DANK“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.