STIFTUNG SYLTER DANK
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gemeinnützig
Die STIFTUNG SYLTER DANK ist eine Stiftung mit Sitz in Sylt.[1] Sie ist seit 2008 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Soziales & Wohlfahrt.
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist a) die unmittelbare Förderung der Jugendhilfe, indem die Stiftung durch eigene Maßnahmen und Projekte Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung fördert und dazu beiträgt, sie zu Persönlichkeiten mit Zukunft zu erziehen, die charakterlich, geistig und körperlich den Herausforderungen unserer Zeit gewachsen sind. B) die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Jugendhilfe durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder Körperschaft des öffentlichen Rechts. Diese Zwecke verwirklicht die Stiftung, indem sie insbesondere a) aufgrund von offen zu legenden Vergaberichtlinien, die vom Stiftungsvorstand vor der erstmaligen Vergabe besonders zu beschließen sind, Wettbewerbe ausschreibt, in denen Kinder oder Jugendliche Leistungen erbringen, durch die sie sich selbst zu Persönlichkeiten mit Zukunft im Sinne der Präambel (der Satzung) erziehen, z. B. Ermittlung eines "Schulsprechers des Jahres" oder eines "Schülers des Jahres" oder in dem die Stiftung Schüler und Lehrer durch Hilfspersonen in Seminaren und Workshops im Sinne des Stiftungszweckes fortbildet, b) Mittel an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts für von der Stiftung zu bestimmende Projekte im Sinne des Stiftungszwecks weitergibt, wie z. B. die Weitergabe von Lernmaterial, insbesondere Literatur im Sinne des Stiftungszwecks, an Schulen und
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Alle 9.786 Stiftungen im Bereich Soziales & Wohlfahrt
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Gehört der Stifter dem Vorstand an, ist er alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Im Falle seiner Verhinderung vertreten die beiden weiteren Vorstandsmitglieder, sofern vorhanden, gemeinschaftlich. Nach dem Ausscheiden des Stifters vertritt der jeweilige Vorsitzende mit einem weiteren Vorstandsmitglied die Stiftung. Ist der Vorsitzende verhindert, vertreten die beiden weiteren
Organe
Der Vorstand besteht aus bis zu drei natürlichen Personen, die ihren Hauptwohnsitz auf Sylt haben müssen (räumlicher Schwerpunkt der gesamten Lebensverhältnisse). Der Stifter bestellt zum ersten Vorstand Herrn ……., Vorsitzender auf Lebenszeit. Der Stifter kann zwei weitere Vorstandsmitglieder bestellten, nämlich einen Stellvertreter und Schatzmeister sowie einen Schriftführer.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Förderung beantragen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Siehe auch
In Sylt
Gleicher Zweck
- Evangelisch-reformierte Stiftung Altenhof Hamburg
- Stiftung Ros Hamburg
- HOSPITALSTIFTUNG LEIPHEIM Leipheim
- Deutsche Stiftung Schlaf Berlin
- Stiftung Zukunft Friedenskultur Üxheim
- The Document Foundation Berlin
- Kriegsblindenstiftung Berlin Brandenburg Berlin
- Jugendstiftung Stockelsdorf - Hilgendorf und Kayser Schenkung Stockelsdorf
- Zweck-Übersicht
In Schleswig-Holstein
- Jugendstiftung Stockelsdorf - Hilgendorf und Kayser Schenkung Stockelsdorf
- Kreissparkassenstiftung Mölln
- Dr. Inge-Müller-Stiftung Eckernförde
- Wilhelm-Behrens-Stiftung Weddingstedt
- Künstlerstiftung Dr. Karl-Heinz Hoyer und Eva Hoyer Flensburg
- Stiftung Louisenlund Güby
- Refugio-Stiftung Eckernförde
- Nordmark-Stiftung Uetersen
- Alle in Schleswig-Holstein
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „STIFTUNG SYLTER DANK“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.
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