STIFTUNG SYLTER DANK
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gemeinnützig
Die STIFTUNG SYLTER DANK ist eine Stiftung mit Sitz in Sylt/Westerland.[1] Sie ist seit 2008 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Soziales & Wohlfahrt.
Satzungszweck
Zweck der Stiftung ist
a) die unmittelbare Förderung der Jugendhilfe, indem die Stiftung durch eigene Maßnahmen und
Projekte Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung fördert und dazu beiträgt, sie zu
Persönlichkeiten mit Zukunft zu erziehen, die charakterlich, geistig und körperlich den
Herausforderungen unserer Zeit gewachsen sind.
B) die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Jugendhilfe durch eine andere steuerbegünstigte
Körperschaft oder Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Diese Zwecke verwirklicht die Stiftung, indem sie insbesondere
a) aufgrund von offen zu legenden Vergaberichtlinien, die vom Stiftungsvorstand vor der erstmaligen
Vergabe besonders zu beschließen sind, Wettbewerbe ausschreibt, in denen Kinder oder Jugendliche
Leistungen erbringen, durch die sie sich selbst zu Persönlichkeiten mit Zukunft im Sinne der Präambel
(der Satzung) erziehen, z. B. Ermittlung eines "Schulsprechers des Jahres" oder eines "Schülers des
Jahres" oder in dem die Stiftung Schüler und Lehrer durch Hilfspersonen in Seminaren und Workshops
im Sinne des Stiftungszweckes fortbildet,
b) Mittel an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts für
von der Stiftung zu bestimmende Projekte im Sinne des Stiftungszwecks weitergibt, wie z. B. die
Weitergabe von Lernmaterial, insbesondere Literatur im Sinne des Stiftungszwecks, an Schulen und
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Der Bereich Soziales & Wohlfahrt
Stiftungen im Bereich Soziales und Wohlfahrt unterstützen Menschen in schwierigen Lebenslagen: Wohnungslose, Familien in Not, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen ohne Angehörige. Viele betreiben eigene Einrichtungen, andere geben Geld an Träger weiter. Rechtlich fällt das unter § 52 Abs. 2 Nr. 9 der Abgabenordnung.
Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.
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Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Gehört der Stifter dem Vorstand an, ist er alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Im Falle seiner Verhinderung vertreten die beiden weiteren Vorstandsmitglieder, sofern vorhanden, gemeinschaftlich. Nach dem Ausscheiden des Stifters vertritt der jeweilige Vorsitzende mit einem weiteren Vorstandsmitglied die Stiftung. Ist der Vorsitzende verhindert, vertreten die beiden weiteren
Organe
Der Vorstand besteht aus bis zu drei natürlichen Personen, die ihren Hauptwohnsitz auf Sylt haben müssen (räumlicher Schwerpunkt der gesamten Lebensverhältnisse). Der Stifter bestellt zum ersten Vorstand Herrn ……., Vorsitzender auf Lebenszeit. Der Stifter kann zwei weitere Vorstandsmitglieder bestellten, nämlich einen Stellvertreter und Schatzmeister sowie einen Schriftführer.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Wenn Sie eine Förderung suchen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.
Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
In Sylt/Westerland sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Die Anerkennung im Jahr 2008 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Siehe auch
In Sylt/Westerland
Gleicher Zweck
- Evangelisch-reformierte Stiftung Altenhof Hamburg
- Stiftung Ros Hamburg
- HOSPITALSTIFTUNG LEIPHEIM Leipheim
- Deutsche Stiftung Schlaf Berlin
- Stiftung Zukunft Friedenskultur Üxheim
- The Document Foundation Berlin
- Kriegsblindenstiftung Berlin Brandenburg Berlin
- Jugendstiftung Stockelsdorf - Hilgendorf und Kayser Schenkung Stockelsdorf
- Zweck-Übersicht
In Schleswig-Holstein
- Jugendstiftung Stockelsdorf - Hilgendorf und Kayser Schenkung Stockelsdorf
- Kreissparkassenstiftung Mölln
- Dr. Inge-Müller-Stiftung Eckernförde
- Wilhelm-Behrens-Stiftung Weddingstedt
- Künstlerstiftung Dr. Karl-Heinz Hoyer und Eva Hoyer Flensburg
- Stiftung Louisenlund Güby
- Refugio-Stiftung Eckernförde
- Nordmark-Stiftung Uetersen
- Alle in Schleswig-Holstein
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „STIFTUNG SYLTER DANK“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.