Stiftung24

Refugio-Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Eckernförde · anerkannt 2008

Zweck laut Satzung

Alleiniger Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe Anderer angewiesen sind (§ 53 Nr. 1 AO) durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Weitergabe der Mittel an den Verein "Refugio - Zentrum für Behandlung, Beratung und Psychotherapie von Folter-, Flucht-
und Gewaltopfern in Schleswig-Holstein e.V.". Die Mittel sollen insbesondere zur psychotherapeutischen und psychosozialen Unterstützung von traumatisierten Flüchtlingen und zur finanziellen Absicherung von Behandlungen, Stellungnahmen und Begutachtungen verwendet

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit tun

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Jungfernstieg 42
24340 Eckernförde

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der/die Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens drei und maximal acht Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2008
Anerkennung18.07.2008
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtOberbürgermeister/in der Landeshauptstadt Kiel
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Antrag und Förderpraxis

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 12 Stiftungen mit Sitz in Eckernförde verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Anerkennungsjahr 2008 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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