Stiftung24

Liselotte Eberhardt Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Itzehoe · anerkannt 2013

gemeinnützig

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Stiftung ist die Unterstützung bedürftiger Personen im Sinne des § 53 der AO. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch Einzelfallhilfe, und zwar

a) durch Aufstockung der Grundsicherung bis zur zulässigen Höhe i. S. des § 84 SGB XII an Frauen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben oder eine Erwerbsminderungsrente beziehen, in Brunsbüttel leben und die maximal über Einkünfte verfügen in Höhe der Grundsicherung i. S. d. vierten Kapitels des SGB XII,

b) durch Unterstützung von Frauen i. S. d. Buchstaben a), die sich ehrenamtlich für die Gemeinschaft engagieren.

c) Darüber hinaus darf die Stiftung einen Teil ihrer Mittel im Rahmen des § 58 Nr. 2 AO an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts zur Unterstützung bedürftiger Frauen im Sinne des Buchstaben a) weitergeben, um diesen die Teilnahme an kulturellen oder geselligen Veranstaltungen zu ermöglichen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Mildtätigkeit

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Breitenburger Str. 30
25524 Itzehoe

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens 2 seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2013
Anerkennung27.12.2013
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Rendsburg-Eckernförde
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 14 Stiftungen mit Sitz in Itzehoe verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Seit 2013 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

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Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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