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Lisa-Wielatt-Münster-Stiftung Hohenfelde

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gemeinnützig

Die Lisa-Wielatt-Münster-Stiftung Hohenfelde ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Itzehoe.[1] Sie ist seit 2008 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Denkmalpflege und Heimat & Brauchtum.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Stiftung ist die Förderung des Denkmalschutzes, insbesondere der Erhaltung von Bau- und Naturdenkmälern, z. B. denkmalgeschützter, regionaltypischer, sanierungsbedürftiger Bauernhäuser, in den Kreisen Steinburg und Pinneberg (Elbmarschen), insbesondere durch Gewährung von verlorenen

Zuschüssen für denkmalgerechte bzw. originalgetreue Reparatur- oder Sanierungsarbeiten auf Antrag des Eigentümers sowie durch Vornahme von Beschilderungen, das Anbringen von Hinweistafeln und die Herausgabe von Veröffentlichungen. Zweck der Stiftung ist es ferner, das Verständnis für die Kultur der Heimat zu fördern und zu pflegen. Hierzu gehören

a) die Vorgeschichte und die Geschichte des Kreises, die erdgeschichtliche Entwicklung und die Tier- und Pflanzenwelt unserer engeren Heimat zu erforschen, insbesondere durch die Durchführung von Studienprojekten und die Herausgabe entsprechender Veröffentlichungen,

b) die niederdeutsche Sprache und die Vertiefung des Sinns für Kultur und Überlieferung zu pflegen, insbesondere durch Veranstaltung von Lesungen und Herausgabe von Hörmedien und Veröffentlichungen.

Weiterer Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln für andere, ebenfalls steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung des Denkmalschutzes und zur Förderung der Heimatpflege. Im Bereich der Förderung der Heimatpflege sollen insbesondere Mittel für den Heimatverband für den Kreis Steinburg e. V. mit Sitz in Itzehoe, beschafft werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Denkmalpflege: der Hintergrund

Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Die Stiftung wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden vertreten.

Organe

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 2008 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Lisa-Wielatt-Münster-Stiftung Hohenfelde“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.