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Fehmarn-Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Fehmarn-Stiftung ist eine Stiftung mit Sitz in Fehmarn.[1] Sie ist seit 1988 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Denkmalpflege, Heimat & Brauchtum, Kunst & Kultur und Umwelt, Natur & Tiere.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung der kulturellen, historischen, sozialen und landschaftlichen Belange der Insel Fehmarn. Der Stiftungszweck wird insbesondere erfüllt durch die Auszeichnung von Persönlichkeiten mit der Fehmarn-Verdienst-Medaille in Gold. Die auszuzeichnenden Persönlichkeiten sollen sich auf den folgenden Gebieten um die Insel Fehmarn verdient gemacht haben: a) Erhaltung der baulichen historischen Substanz der 750jährigen Stadt Burg auf Fehmarn und in den Dörfern, b) Erhaltung und Erweiterung der der Ostsee verbundenen Flora und Fauna Fehmarns, c) Erhaltung und Förderung der musischen und sprachlichen Eigenarten der Insel,

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 2.582 Stiftungen im Bereich Denkmalpflege

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes sein.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus 3 Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Fehmarn-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.