Wartburg-Stiftung
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Die Wartburg-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung öffentlichen Rechts mit Sitz in Eisenach.[1] Sie ist seit 1922 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Denkmalpflege, Engagement, Demokratie & Gesellschaft, Familie & privatnützig, Internationales & Entwicklung, Kunst & Kultur und Wissenschaft & Forschung.
Satzungszweck
§ 2 Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kunst und Kultur sowie der Denkmalpflege durch
Erhaltung der Wartburg. Die Stiftung besteht überwiegend aus dem ideellen und materiellen
Nachlass des Hauses Sachsen-Weimar und hat die Aufgabe, die Wartburg und ihre Kunstschätze in einer ihre besondere Identität wahrenden Form als europäische Kulturstätte und Denkmal der deutschen Geschichte und der Allgemeinheit zugänglich zu machen.
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere erfüllt durch:
1. Maßnahmen zur Pflege und Erhaltung von Denkmal und Kunstschätzen.
2. Aufarbeitung und Erforschung der Wartburggeschichte in ihren historischen Zusammenhängen, der Baugeschichte und der Kunstsammlungen, Sicherung der Zugänglichkeit des Kulturgutes für die Allgemeinheit, die beispielhaft erreicht werden soll durch Ausstellungen und kulturelle Veranstaltungen, die der Bedeutung der Wartburg entsprechen und diese national und international sichtbar machen (2.5. durch Konzerte und Theater).
3. Öffentlichkeitsarbeit.
(3) Die Stiftung kann zur Erfüllung des Stiftungszweckes auch wirtschaftliche Beteiligungen eingehen bzw. Wirtschaftsbetriebe gründen und betreiben¿ die der Erreichung des Stiftungszweckes gemäß den Absätzen 1 und 2 dienen.
(4) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts ¿Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der
Stiftung dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
(5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(6) Die Stiftung ist unabhängig und überparteilich sowie den rechtsstaatlich demokratischen
Grundprinzipien der Verfassung verpflichtet.
Das historische Burggelände der Wartburg steht grundsätzlich nicht für parteipolitische oder
parteinahe Veranstaltungen zur Verfügung. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung.
(7) Nach Maßgabe der gütlichen Einigung vom 21. August 2003 * wird der Alleinerbin des
Erbgroßherzogs Carl August von Sachsen¿Weimar und Eisenach und Michael Prinz von Sachsen-Weimar und Eisenach und ihren Nachkommen das Recht zur Nutzung der Räumlichkeiten der Wartburg zu repräsentativen Anlässen eingeräumt, soweit diese dem Auftrag der Wartburg¿Stiftung nicht entgegenstehen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Einordnung: Denkmalpflege
Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.
Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.
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Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 4 Organe Organe der Stiftung sind: 1. der Stiftungsrat, 2. der Burghauptmann / Frau Burghauptmann als Vorstand der Stiftung. § 9 Burghauptmann Der Burghauptmann wird vom Stiftungsrat berufen und als Angestellter/Angestellte mit einem Dienstvertrag beschäftigt, wobei mindestens zwei Drittel der Mitglieder diesem Beschiuss zustimmen müssen. Die Amtszeit beträgt im Regelfall fünf Jahre, sofern der jeweilige Dienstvertrag nicht etwas anderes vorsieht. § 10 Aufgaben des Burghauptmanns (1) Der Burghauptmann führt die Beschlüsse des Stiftungsrates aus, bereitet dessen Sitzungen vor und führt die laufenden Geschäfte der Stiftung. Ihm obliegt die wissenschaftliche und künstlerische Leitung der Wartburg. (2) Der Burghauptmann vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er/Sie ist Dienstvorgesetzter/Dienstvorgesetzte der Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen der Stiftung. (3) Der Burghauptmann verwaltet die Stiftung im Sinne des Stiftungszwecks. Dazu gehören insbesondere 1. die Verwaltung des Stiftungsvermögens, 2. die Berichterstattung über die Tätigkeit der Stiftung und die Vorlage eines Rechenschaftsberichtes.
Organe
Burghauptmann Mitglieder: 1 Stiftungsrat Mitglieder: 10
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Förderung beantragen
Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.
Diese Stiftung gehört zu den 15 in Eisenach erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Seit 1922 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Siehe auch
In Eisenach
- Stiftung Automobile Welt Eisenach
- Georg-Schlicht-Stiftung
- Stiftung Burschenschaftsdenkmal Eisenach
- DIAKONIA Christliche Familienstiftung
- Hospital St. Annen
- Stephan-Heinrich-Behr Familienstiftung
- Evangelisch-Lutherische Diakonissenhaus-Stiftung
- Gemeinnützige Kultur und Denkmal Stiftung Brenner
- Alle 15 in Eisenach
Gleicher Zweck
- Stiftung Neuer Weg Lützen
- Herforder Bürgerstiftung Herford
- Xaver-Epple-Stiftung Memmingen
- Regionale Stiftung der Landessparkasse zu Oldenburg Oldenburg
- Hans-Paulus-Stiftung Fürth
- Bürgerstiftung Nidderau Nidderau
- Daniel Chodowiecki-Stiftung Berlin
- Bürgerstiftung für die Stadt Kassel und den Landkreis Kassel Kassel
- Zweck-Übersicht
In Thüringen
- Stiftung Hospiz Haus Geborgenheit Harztor / OT Neustadt
- Kruikaohank'sche Stiftung Erfurt
- DEAH Stiftung Sonneberg
- Marie-Seebach-Stiftung Weimar
- FAMUDA FOUNDATION Ilmenau OT Gehren
- Ernst Schopper-Stiftung Erfurt
- Basch Familienstiftung MMXXII Pommersfelden
- Stiftung Gerhard Altenbourg Altenburg/Thüringen
- Alle in Thüringen
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Wartburg-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.