S24STIFTUNG24

DIAKONIA Christliche Familienstiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützigFamilienstiftung

Die DIAKONIA Christliche Familienstiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Eisenach.[1] Sie ist seit 2007 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Mildtätigkeit, Soziales & Wohlfahrt und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

§ 2 Stiftungszweck (1) Die Stiftung dient sozialen, diakonisch-karitativen Zwecken, insbesondere der Förderung von Bildung, Erziehung sowie von Aus- und Weiterbildung und der Förderung der Einrichtungen des DIAKONIA Evangelischer Betreuungs- und Hilfsverein e.V., sowie wissenschaftlichen Forschungsarbeiten, die sich auf die vorgenannten Zwecke beziehen. (2) Der Stiftungszweck soll insbesondere verwirklicht werden durch: - die Förderung christlicher Kindertagesstätten und Einrichtungen der Jugendhilfe- die Unterstützung der christlichen Erziehung in Einrichtungen der Jugendhilfe und der religionspädagogischen Arbeit der Mitarbeiter, - die Förderung der Familienbildung, - Aktivitäten und Unterstützung solcher zum Schutz ungeborenen Lebens, - Hilfeleistungen für bedürftige Familien während einer Schwangerschaft der Mutter und für allein stehende Schwangere in Not und- Hilfeleistungen für Familien und Alleinstehende mit Kindern mit einer Behinderung - Förderung von entsprechenden Auswertungs- und Forschungsvorhaben z.B. durch die Vergabe von Forschungsaufträgen oder Stipendien (3) Der Stiftungszweck kann durch eigene Projekte ebenso wie durch Unterstützung anderer Projektträger mit denselben Zielen erreicht werden. Damit beschränkt sich die Förderung nicht nur auf die Einrichtungen des DIAKONIA Evangelischer Betreuungs- und Hilfsverein e.V., sondern auch auf sonstige dem Zweck verbundene Institute. (4) Zur Verwirklichung des Stiftungszweckes kann die Stiftung Zweckbetriebe unterhalten, Hilfspersonen heranziehen und ihre Mittel (Erträge, Spenden) teilweise anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften zur Verfügung stellen. (5) Über die Erfüllung des Stiftungszweckes und die Gewährung von Stiftungsleistungen entscheidet der Vorstand nach billigem Ermessen. (6) Den durch die Stiftung Begünstigten steht aufgrund dieser Satzung ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung nicht zu.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 7 Stiftungsorgane (1) Stiftungsorgan ist der Stiftungsvorstand. Bei Bedarf kann der Stiftungsvorstand als weiteres Stiftungsorgan ein Kuratorium (Stiftungsrat) einrichten und dessen Mitglieder erstmals berufen. (2) Personalunion in beiden Gremien ist ausgeschlossen. ... ¿ (4) Die Amtszeit eines Organmitgliedes beträgt vier Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig. Ausscheidende Mitglieder der Stiftungsorgane bleiben bis zur Wahl ihrter Nacchfolger und deren Annahme im Amt. ¿ (7) Die Mitglieder der Organe haben ihre Tätigkeit persönlich auszuüben. Vertretung ist ausgeschlossen.   § 8 Stiftungsvorstand (1) Der Vorstand besteht aus drei bis sechs Mitgliedern. Sie werden von der Mitgliederversammlung des DIAKONIA Evangelischer Betreuungs- und Hilfsverein e.V. berufen. Mindestens zwei der Mitglieder, bei einer Größe von drei bis vier Vorstandsmitgliedern, und mindestens vier Mitglieder bei einer Größe von fünf bis sechs Vorstandsmitgliedern, gehören dem gewählten Vorstand des DIAKONIA Evangelischer Betreuungs- und Hilfsverein e.V. mit Sitz in Eisenach an. ¿ (2) Der Vorstand wählt aus seinen Reihen den Vorsitzenden sowie den ersten und zweiten stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands.   § 9 Aufgaben des Vorstandes (1) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied hat Alleinvertretungsmacht. ¿ (2) Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Organe

Stiftungsvorstand Mitglieder: 3-6

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „DIAKONIA Christliche Familienstiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.