Stiftung für die Förderung des ehrenamtlichen Engagements in Suhl
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Suhl · anerkannt 2012
Wofür diese Stiftung da ist
§ 2 Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung des bürgerlichen und ehrenamtlichen Engagements innerhalb des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Suhl e.V., zu Gunsten der freien Wohlfahrtspflege. Es handelt sich insofern um eine Verbundstiftung, welche die Ertrage aus dem Stiftungsvermögen dem DRK Kreisverband Suhl e.V. und seinen fachlichen und örtlichen Untergliederungen zuwendet und Spenden bzw. sonstige Zuwendungen für die gemeinnützige Tätigkeit des DRK Kreisverbandes Suhl e.V. sammelt.
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
DRK Kreisverbandes Suhl e.V. (Ortsvereine, Bereitschaften,
c) Anschaffungen von technischer Ausstattung, Gerätschaften und Immobilien für die o.g. fachlichen und örtlichen Untergliederungen, um ihre Einsatzfähigkeit sicherzustellen oder zu verbessern;
d) Durchführung von Projekten, Veranstaltungen und Forschungsvorhaben, die das bürgerliche Engagement in den o.g. fachlichen und örtlichen Untergliederungen oder in der Öffentlichkeit im Sinne des Roten Kreuzes fordert;
e) Vergabe von Forschungsauftragen und Ehrenamtspreisen für Tätigkeiten, die in engem Zusammenhang mit der Sozialarbeit, die das Rote Kreuz leistet, stehen;
f) Vergabe von zinsgünstigen Krediten im Rahmen der Verwirklichung der in dieser Satzung genannten Zwecke an den Stifter oder an steuerbegünstigte Gesellschaften, an denen der Stifter als Mehrheitsgesellschafter beteiligt ist;
g) Sammlung von Spenden und Zuwendungen für die gemeinnützige Tätigkeit des DRK Kreisverbandes Suhl e.V. entsprechend des § 58 Nr. 1 AO. Die Sammlung von Spenden erfolgt ausschließlich auf dem Verbandsgebiet des DRK Kreisverbandes Suhl e.V..
(3) Die Zwecke müssen nicht gleichzeitig und nicht in gleichem Maße verwirklicht werden.
§3 Gemeinnützigkeit
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ¿Steuerbegünstigte Zwecke¿ der Abgabenordnung.
(2) Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Der Stifter und seine Rechtsnachfolger erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.
(3) Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(4) Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben selbst oder durch eine Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO, sofern sie nicht im Wege der Mittelbeschaffung gemäß § 58 Nr. 1 AO tätig wird. Die Stiftung kann zur Verwirklichung des Stiftungszwecks Zweckbetriebe unterhalten, sofern die finanziellen Mittel der Stiftung dazu ausreichen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Was Stiftungen im Bereich Engagement, Demokratie & Gesellschaft tun
Stiftungen in diesem Bereich fördern bürgerschaftliches Engagement, politische Bildung, Demokratieprojekte, Ehrenamt und die Arbeit gegen Extremismus. Grundlage sind unter anderem § 52 Abs. 2 Nr. 7 und Nr. 24 der Abgabenordnung.
Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.
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Anschrift und Kontakt
Anschrift
Marienstieg 3
98527 Suhl
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 6 Organe der Stiftung (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. .. (3) Mitglieder des Vorstands dürfen nicht zugleich dem Kuratorium angehören. §7 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Er wird für eine Amtszeit von fünf Jahren bestellt. (2) Der erste Vorstand wird vom Vorstand des DRK Kreisverbandes Suhl e.V. bestellt. Danach wird der Vorstand durch die Mitgliederversammlung des DRK Kreisverbandes Suhl e.V. bestimmt. Für den Fall, dass der DRK Kreisverband Suhl e.V. ¿ gleich aus welchem Grunde ¿ nicht mehr existieren sollte, wird der Vorstand vom Kuratorium bestimmt. (3) Der nach den Absätzen 1 und 2 bestellte Vorstand kann bis zu weitere fünf Personen, die besondere Fachkompetenz und Erfahrung in Hinblick auf die Aufgabenerfüllung der Stiftung aufweisen, zusätzlich zu Vorstandsmitgliedern bestellen. Ein Mitglied soll in Finanz- und Wirtschaftsfragen sachverständig sein. (4) Zum Vorstand der Stiftung kann nur bestellt werden, wer nicht dem Vorstand des DRK Kreisverbandes Suhl e.V. angehört. (5) Scheidet ein nach Absatz 2 bestelltes Vorstandsmitglied aus dem Vorstand vor Ablauf der Amtszeit aus, so bestellt das Kuratorium für die restliche Amtszeit des Ausgeschiedenen ein neues Mitglied im Stiftungsvorstand. Wiederbestellung ist zulässig. (6) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden, jeweils für eine Amtszeit von fünf Jahren. Einmalige Wiederwahl ist zulässig. (7) Das Amt eines Vorstandsmitgliedes endet nach Ablauf der Amtszeit oder bei Vollendung des 70. Lebensjahres. Das Vorstandsmitglied bleibt in diesen Fallen so lange im Amt, bis ein Nachfolger bestellt ist. Das Amt endet weiter durch Tod oder durch Niederlegung. Die Niederlegung des Amtes aus wichtigem Grund ist jederzeit zulässig. Die Mitglieder des Vorstands können ihr Amt auch ohne wichtigen Grund zum Ende eines Geschäftsjahres niederlegen, wenn sie dies bis zum 30. September des Jahres dem Vorstand schriftlich angezeigt haben. (8) Vom Stifter bestellte Vorstandsmitglieder können von diesem, andere Vorstandsmitglieder können vom Kuratorium jederzeit aus wichtigem Grunde abberufen werden. Ihnen ist zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Entsprechende Beschlüsse des Kuratoriums bedürfen einer 2/3-Mehrheit der Mitglieder des Kuratoriums. (9) Vom Vorstand bestellte zusätzliche Vorstandsmitglieder können ohne Angabe von Gründen Ihr Amt niederlegen. Der Vorstand entscheidet über die Neubesetzung des zusätzlichen Vorstandsmitgliedes. § 8 Aufgaben des Vorstandes (1) Der Vorstand entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der Satzung in eigener Verantwortung und führt die laufenden Geschäfte der Stiftung. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden des Vorstandes, bei dessen Abwesenheit durch den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Mitglied. .. (4) Die Stiftung kann eine Geschäftsführung einrichten. ¿ Die Geschäftsführung hat die Stellung eines besonderen Vertreters im Sinne des § 30 BGB.
Organe
Vorstand Mitglieder: 3+ Kuratorium Mitglieder: 8+
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 07.12.2012 |
|---|---|
| Rechtsform | rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Thüringer Landesverwaltungsamt |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Wenn Sie eine Förderung suchen
Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.
In Suhl sind insgesamt 4 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Von den 4 Stiftungen mit Sitz in Suhl verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Mit der Anerkennung 2012 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
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Herkunft dieser Angaben
Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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