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Münchow Familienstiftung

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Familienstiftung

Die Münchow Familienstiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Altenburg.[1] Sie ist seit 2025 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Familie & privatnützig und Mildtätigkeit.

Stiftungszweck

§2 Zweck der Stiftung (1) Zweck der Stiftung ist im Wesentlichen die Versorgung sowie die Förderung des Wohls und der ideellen, materiellen und finanziellen Interessen der Stifter und ihren gemeinsamen leiblichen und gesetzlichen Kindern sowie deren Abkömmlingen in gerader Linie (¿Stifterfamilie"; Destinatäre) in allen Lebenslagen, z.B. durch freiwillige, wiederholte, regelmäßige oder laufende Zuwendungen von Stiftungsmitteln. (2) Im Einzelnen verfolgt die Stiftung folgende Zwecke zugunsten der Stifterfamilie: a) Recherche und Pflege der Familiengeschichte; b) Bewahrung von Traditionen, der Identität und des Familienzusammenhaltes, des Bewahrens familientypischer Gegebenheiten und Sachwerte; c) Durchführung von Familientagen und -zusammenkünften; d) Pflicht zur Erhaltung und Fortschreibung des Familienstammbaumes (z.B. bei Hochzeiten, Geburten, Todesfällen); e) Unterstützung bei nicht verschuldeter wirtschaftlicher Notlage; f) Pflege der Familiengrabstätten; g) Unterstützung bei Krankheit, Pflege- und Hilfsbedürftigkeit, z.B. durch alters- oder krankheitsbedingte Ausstattungen; h) Finanzielle Zuwendungen zur freien Verwendung. (3) - (6)...

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 2.548 Stiftungen im Bereich Familie & privatnützig

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§7 Rechte und Pflichten des Vorstands (1) ... (2) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Besteht der Vorstand nur aus einer Person, so vertritt diese die Stiftung allein, andernfalls vertreten alle Mitglieder des Vorstands die Stiftung gemeinschaftlich.   Im Übrigen kann der Vorstand durch Beschluss jedem Mitglied des Vorstands im Einzelfall Untervollmacht erteilen, diese aber auch widerrufen, als auch eine Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen und auch widerrufen. Die Stifter sind, solange sie dem Vorstand angehören, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (3) - (4) ....

Organe

Vorstand Mitglieder: 1-3 Stiftungsrat Mitglieder: 1-5 Familienversammlung Mitglieder:

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Münchow Familienstiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:AltenburgLand ThüringenFamilie & privatnützigMildtätigkeitFamilienstiftungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2025