Münchow Familienstiftung
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Borna · anerkannt 2025
Familienstiftung
Zweck laut Satzung
§2 Zweck der Stiftung
(1) Zweck der Stiftung ist im Wesentlichen die Versorgung sowie die Förderung des Wohls und
der ideellen, materiellen und finanziellen Interessen der Stifter und ihren gemeinsamen leiblichen und gesetzlichen Kindern sowie deren Abkömmlingen in gerader Linie (¿Stifterfamilie"; Destinatäre) in allen Lebenslagen, z.B. durch freiwillige, wiederholte,
regelmäßige oder laufende Zuwendungen von Stiftungsmitteln.
(2) Im Einzelnen verfolgt die Stiftung folgende Zwecke zugunsten der Stifterfamilie:
a) Recherche und Pflege der Familiengeschichte;
b) Bewahrung von Traditionen, der Identität und des Familienzusammenhaltes, des
Bewahrens familientypischer Gegebenheiten und Sachwerte;
c) Durchführung von Familientagen und -zusammenkünften;
d) Pflicht zur Erhaltung und Fortschreibung des Familienstammbaumes (z.B. bei Hochzeiten,
Geburten, Todesfällen);
e) Unterstützung bei nicht verschuldeter wirtschaftlicher Notlage;
f) Pflege der Familiengrabstätten;
g) Unterstützung bei Krankheit, Pflege- und Hilfsbedürftigkeit, z.B. durch alters- oder
krankheitsbedingte Ausstattungen;
h) Finanzielle Zuwendungen zur freien Verwendung.
(3) - (6) ...
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Familie & privatnützig als Stiftungszweck
Familienstiftungen dienen dem Unterhalt und der Versorgung einer bestimmten Familie oder dem Zusammenhalt eines Unternehmens in Familienhand. Sie verfolgen keine gemeinnützigen Zwecke und sind deshalb steuerlich anders behandelt als gemeinnützige Stiftungen.
Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.
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Anschrift und Kontakt
Anschrift
Wilhelm-Külz-Str. 4
04552 Borna
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§7 Rechte und Pflichten des Vorstands (1) ... (2) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Besteht der Vorstand nur aus einer Person, so vertritt diese die Stiftung allein, andernfalls vertreten alle Mitglieder des Vorstands die Stiftung gemeinschaftlich. Im Übrigen kann der Vorstand durch Beschluss jedem Mitglied des Vorstands im Einzelfall Untervollmacht erteilen, diese aber auch widerrufen, als auch eine Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen und auch widerrufen. Die Stifter sind, solange sie dem Vorstand angehören, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (3) - (4) ....
Organe
Vorstand Mitglieder: 1-3 Stiftungsrat Mitglieder: 1-5 Familienversammlung Mitglieder:
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2025 |
|---|---|
| Anerkennung | 18.02.2025 |
| Rechtsform | rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Thüringer Landesverwaltungsamt |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Antrag und Förderpraxis
Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.
Diese Stiftung gehört zu den 0 in Borna erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Seit 2025 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Quelle und Datenstand
Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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