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Global Education - Stiftung für die Bildungsförderung von Kindern und Jugendlichen in wirtschaftlich unterentwickelten Staaten

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Die Global Education - Stiftung für die Bildungsförderung von Kindern und Jugendlichen in wirtschaftlich unterentwickelten Staaten ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Frauenwald.[1] Sie ist seit 2010 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Familie & privatnützig und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

§ 2 Stiftungszweck   (1) Der Zweck der Stiftung besteht in der Förderung von Bildung und Erziehung, sowie der Förderung von Wissenschaft und Forschung. Hierunter fallen vor allem die Förderung der Ausbildung von Kindern und Jugendlichen sowie des wissenschaftlichen Nachwuchses in wirtschaftlich unterentwickelten Staaten durch Koordinierung bestehender und Schaffung neuer Bildungsangebote. Dabei wird die Stiftung mit allen staatlichen und nicht-staatlichen Bildungsträgern zusammenarbeiten.   (2.)Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch a) die Konzipierung, Durchführung und Unterstützung von Bildungsprojekten, sowohl durch Einzelprojekt- als auch institutionelle Förderung, b) die Förderung von Vorhaben, die geeignet sind die schulische Entwicklung von Kindern zu ermöglichen und zu verbessern, c) die Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen und Forschungsvorhaben, d) die Gewährung von Stipendien für die schulische Ausbildung und das Studium an weiterführenden Bildungseinrichtungen.   (3) Bei der Vergabe der Stiftungsmittel soll in erster Linie eine Berücksichtigung von in wirtschaftlich unterentwickelten Staaten Asiens, Afrikas und Südamerikas ansässigen Projekte erfolgen.   (4) Der Stiftungszweck kann durch eigene Projekte ebenso wie durch Unterstützung anderer Projektträger mit denselben Zielen erfolgen.   (5) Zur Verwirklichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung Zweckbetriebe unterhalten, Hilfspersonen heranziehen und ihre Mittel (Erträge, Spenden) teilweise anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften zur Verfügung stellen.   (6)Über die Erfüllung des Stiftungszwecks und die Gewährung von Stiftungsleistungen entscheidet der Vorstand nach billigem Ermessen.   (7) Die Familie des Stifters kann in dem Umfang begünstigt werden, den das Gemeinnützigkeitsrecht zulässt. Darüber entscheidet im Einzelfall der Vorstand.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 6 Stiftungsorgane (1) Stiftungsorgan ist der Stiftungsvorstand. Bei Bedarf kann der Stiftungsvorstand als weiteres Stiftungsorgan einen Stiftungsbeirat einrichten und dessen Mitglieder erstmals berufen. .... § 7 Stiftungsvorstand (1) Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern.   (2) Die Mitglieder des Gründungsvorstandes sind:   a) Herr Prof. Dr. Joachim Weyand, Ottostraße 7, 99092 Erfurt   b) Frau Nicole Schramm, Hinter der Kirche 5, 07407 Kirchhasel   c) Herr Alexander Weyand, An der Auenschanze 6, 99089 Erfurt   (3) Der Stifter gehört dem Vorstand auf Lebenszeit an. Zu seinen Lebzeiten ist der Stifter Vorsitzender des Vorstandes und bestellt, solange er den Vorsitz innehat, auch den/die stellvertretende(n) Vorsitzende(n) und die anderen Vorstandsmitglieder. Der Stifter ist berechtigt sein Amt jederzeit niederzulegen.   (4) .... (6)   § 8 Aufgaben des Vorstandes   (1) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.   Die Stiftung wird durch den Vorstandsvorsitzenden vertreten, im Falle seiner Verhinderung treten an seine Stelle der/die stellvertretende Vorsitzende und weitere Vorstandsmitglieder.   Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Organe

Stiftungsvorstand Mitglieder: 3

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Global Education - Stiftung für die Bildungsförderung von Kindern und Jugendlichen in wirtschaftlich unterentwickelten Staaten“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land ThüringenBildung & ErziehungFamilie & privatnützigWissenschaft & Forschungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2010