Global Education - Stiftung für die Bildungsförderung von Kindern und Jugendlichen in wirtschaftlich unterentwickelten Staaten
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Die Global Education - Stiftung für die Bildungsförderung von Kindern und Jugendlichen in wirtschaftlich unterentwickelten Staaten ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Frauenwald.[1] Sie ist seit 2010 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Familie & privatnützig und Wissenschaft & Forschung.
Stiftungszweck
§ 2 Stiftungszweck
(1) Der Zweck der Stiftung besteht in der Förderung von Bildung und Erziehung, sowie der Förderung von Wissenschaft und Forschung. Hierunter fallen vor allem die Förderung der Ausbildung von Kindern und Jugendlichen sowie des wissenschaftlichen Nachwuchses in wirtschaftlich unterentwickelten Staaten durch Koordinierung bestehender und Schaffung neuer Bildungsangebote. Dabei wird die Stiftung mit allen staatlichen und nicht-staatlichen Bildungsträgern zusammenarbeiten.
(2.)Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
a) die Konzipierung, Durchführung und Unterstützung von Bildungsprojekten, sowohl durch Einzelprojekt- als auch institutionelle Förderung,
b) die Förderung von Vorhaben, die geeignet sind die schulische Entwicklung von Kindern zu ermöglichen und zu verbessern,
c) die Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen und Forschungsvorhaben,
d) die Gewährung von Stipendien für die schulische Ausbildung und das Studium an weiterführenden Bildungseinrichtungen.
(3) Bei der Vergabe der Stiftungsmittel soll in erster Linie eine Berücksichtigung von in wirtschaftlich unterentwickelten Staaten Asiens, Afrikas und Südamerikas ansässigen Projekte erfolgen.
(4) Der Stiftungszweck kann durch eigene Projekte ebenso wie durch Unterstützung anderer Projektträger mit denselben Zielen erfolgen.
(5) Zur Verwirklichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung Zweckbetriebe unterhalten, Hilfspersonen heranziehen und ihre Mittel (Erträge, Spenden) teilweise anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften zur Verfügung stellen.
(6)Über die Erfüllung des Stiftungszwecks und die Gewährung von Stiftungsleistungen entscheidet der Vorstand nach billigem Ermessen.
(7) Die Familie des Stifters kann in dem Umfang begünstigt werden, den das Gemeinnützigkeitsrecht zulässt. Darüber entscheidet im Einzelfall der Vorstand.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.
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Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 6 Stiftungsorgane (1) Stiftungsorgan ist der Stiftungsvorstand. Bei Bedarf kann der Stiftungsvorstand als weiteres Stiftungsorgan einen Stiftungsbeirat einrichten und dessen Mitglieder erstmals berufen. .... § 7 Stiftungsvorstand (1) Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern. (2) Die Mitglieder des Gründungsvorstandes sind: a) Herr Prof. Dr. Joachim Weyand, Ottostraße 7, 99092 Erfurt b) Frau Nicole Schramm, Hinter der Kirche 5, 07407 Kirchhasel c) Herr Alexander Weyand, An der Auenschanze 6, 99089 Erfurt (3) Der Stifter gehört dem Vorstand auf Lebenszeit an. Zu seinen Lebzeiten ist der Stifter Vorsitzender des Vorstandes und bestellt, solange er den Vorsitz innehat, auch den/die stellvertretende(n) Vorsitzende(n) und die anderen Vorstandsmitglieder. Der Stifter ist berechtigt sein Amt jederzeit niederzulegen. (4) .... (6) § 8 Aufgaben des Vorstandes (1) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Die Stiftung wird durch den Vorstandsvorsitzenden vertreten, im Falle seiner Verhinderung treten an seine Stelle der/die stellvertretende Vorsitzende und weitere Vorstandsmitglieder. Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Organe
Stiftungsvorstand Mitglieder: 3
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Fördert diese Stiftung?
Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.
Diese Stiftung gehört zu den 0 in Frauenwald erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Seit 2010 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Siehe auch
Gleicher Zweck
- Bürgerstiftung im Wartburgkreis Bad Salzungen
- Vereinigte Domstifter zu Merseburg und Naumburg und des Kollegiatstifts Zeitz (Vereinigte Domstifter) Naumburg
- Stiftung CITOYEN Frankfurt am Main
- Mädchenschul-Stiftung Ensdorf
- Bert-Kaempfert-Stiftung Henstedt-Ulzburg
- Stiftung Forum für Verantwortung Seeheim-Jugenheim
- Familie Kindler-Stiftung Trier
- Volker-Homann-Stiftung Freiburg
- Zweck-Übersicht
In Thüringen
- Bürgerstiftung im Wartburgkreis Bad Salzungen
- Stiftung Niedertrebra/Darnstedt Niedertrebra
- Stiftung Sprötau Sprötau
- Sandra Arens Stiftung Sonneberg
- Stiftung St. Elisabeth zu Eisenach Bühl
- Hugo Tempelman Stiftung Berlin
- Spörl'sche Stiftung Erfurt
- Deunner-Stipendium Erfurt
- Alle in Thüringen
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Global Education - Stiftung für die Bildungsförderung von Kindern und Jugendlichen in wirtschaftlich unterentwickelten Staaten“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.