Stiftung St. Elisabeth zu Eisenach
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Bühl · anerkannt 2004
gemeinnützig
Der Stiftungszweck im Wortlaut
§ 2 Stiftungszweck und Gemeinnützigkeit
...(2) Zweck der Stiftung ist die Förderung von Gesundheitsvor- und fürsorge in unterentwickelten Ländern, bevorzugt in Lateinamerika.
(3) Es sollen vor allen Dingen solche Gesundheitszentren gefördert werden, bei denen eine Eigeninitiative vorliegt und bei denen die personelle Trägfähigkeit der Einrichtung gesichert ist, vorzugsweise durch eine religiöse christlichE Gemeinschaft; wie z.B. Missionszentrale der Franziskaner. Die Einrichtung der Gesundheitspflege soll dabei langfristig und nachhaltig ausgerichtet sein, im Sinne von Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung. Es sollen insbesondere Krankenhäuser errichtet werden, bei denen personell das weitere segensreiche Betreiben gesichert ist, bevorzugt durch religiöse christliche Gemeinschaft. Unter Grechtigkeit im Sinne der Stiftung sollte insbesondere die gleiche Würde von Mann und Frau verstanden werden, d.h. angegliedert sein sollte eine Förderung von Frauen. Unter Bewahrung der Schöpfung ist insbesondere eine nachhaltige Wirtschaftlichkeit unter Wahrung der Ressourcen und der Natur im Sinne des Umweltschutzgedankens zu verstehen....
(6) Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben selbst oder durch eine Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO, sofern sie nicht im Wege der Mittelbeschaffung gemäß § 58 Nr. 2 AO tätig wird. Die Stiftung kann zur Verwirklichung des Stiftungszwecks Zweckbetriebe unterhalten.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Was Stiftungen im Bereich Gesundheit tun
Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
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Sitz und Erreichbarkeit
Anschrift
Brahmsstr. 6
77815 Bühl
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§6 Organe der Stiftung Vorstand Leitungsorgan der Stiftung ist der Vorstand. Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig. Stiftungsrat Aufsichtsorgan der Stiftung ist der Stiftungsrat. Die Mitglieder des Stiftungsrates sind ehrenamtlich tätig. ... § 6 Vorstand Vorstandsmitglieder Der Vorstand besteht aus mindestens vier, möglichst fünf Mitgliedern. Vorstandsmitglieder sollten besondere Fachkompetenz und Erfahrungen im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung der Stiftung aufweisen. Ein Vorstandsmitglied soll in Finanz- und Wirtschaftsfragen sachverständig sein. Amtszeit Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt fünf Jahre. Eine Wiederbestellung ist möglich. Die Mitglieder bleiben solange im Amt, bis ein Nachfolger bestellt ist. ... §8 Aufgaben des Vorstandes Vertretungsberechtigung Die Stifterin hat, solange sie dem Vorstand angehört, Alleinvertretungsmacht. Die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten die Stiftung gemeinsam. Intern gilt als vereinbart, dass grundsätzlich nur die Stifterin die Vertretung wahrnimmt, solange sie Mitglied des Vorstandes ist und das Vertretungsrecht der weiteren Mitglieder nur bei Verhinderung der Vorsitzenden von den weiteren Vorstandsmitgliedern wahrgenommen werden darf. Nach Ausscheiden der Stifterin aus dem Vorstand wird die Stiftung durch den /die Vorsitzende/n gemeinsam mit einem weiteren Mitglied nach Außen vertreten. Aufgaben Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.
Organe
Vorstand Mitglieder: 4 Stiftungsrat Mitglieder: 3
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2004 |
|---|---|
| Anerkennung | 10.12.2004 |
| Rechtsform | rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Thüringer Landesverwaltungsamt |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Förderung beantragen
Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.
Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Von den 7 Stiftungen mit Sitz in Bühl verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Seit 2004 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.
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Quelle und Datenstand
Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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