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Stiftung St. Elisabeth zu Eisenach

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gemeinnützig

Die Stiftung St. Elisabeth zu Eisenach ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Eisenach.[1] Sie ist seit 2004 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Gesundheit und Mildtätigkeit.

Stiftungszweck

§ 2 Stiftungszweck und Gemeinnützigkeit...(2) Zweck der Stiftung ist die Förderung von Gesundheitsvor- und fürsorge in unterentwickelten Ländern, bevorzugt in Lateinamerika. (3) Es sollen vor allen Dingen solche Gesundheitszentren gefördert werden, bei denen eine Eigeninitiative vorliegt und bei denen die personelle Trägfähigkeit der Einrichtung gesichert ist, vorzugsweise durch eine religiöse christlichE Gemeinschaft; wie z.B. Missionszentrale der Franziskaner. Die Einrichtung der Gesundheitspflege soll dabei langfristig und nachhaltig ausgerichtet sein, im Sinne von Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung. Es sollen insbesondere Krankenhäuser errichtet werden, bei denen personell das weitere segensreiche Betreiben gesichert ist, bevorzugt durch religiöse christliche Gemeinschaft. Unter Grechtigkeit im Sinne der Stiftung sollte insbesondere die gleiche Würde von Mann und Frau verstanden werden, d.h. angegliedert sein sollte eine Förderung von Frauen. Unter Bewahrung der Schöpfung ist insbesondere eine nachhaltige Wirtschaftlichkeit unter Wahrung der Ressourcen und der Natur im Sinne des Umweltschutzgedankens zu verstehen.... (6) Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben selbst oder durch eine Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO, sofern sie nicht im Wege der Mittelbeschaffung gemäß § 58 Nr. 2 AO tätig wird. Die Stiftung kann zur Verwirklichung des Stiftungszwecks Zweckbetriebe unterhalten.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§6 Organe der Stiftung   Vorstand Leitungsorgan der Stiftung ist der Vorstand. Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig.   Stiftungsrat Aufsichtsorgan der Stiftung ist der Stiftungsrat. Die Mitglieder des Stiftungsrates sind ehrenamtlich tätig. ... § 6 Vorstand Vorstandsmitglieder Der Vorstand besteht aus mindestens vier, möglichst fünf Mitgliedern. Vorstandsmitglieder sollten besondere Fachkompetenz und Erfahrungen im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung der Stiftung aufweisen. Ein Vorstandsmitglied soll in Finanz- und Wirtschaftsfragen sachverständig sein. Amtszeit Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt fünf Jahre. Eine Wiederbestellung ist möglich. Die Mitglieder bleiben solange im Amt, bis ein Nachfolger bestellt ist. ... §8 Aufgaben des Vorstandes Vertretungsberechtigung Die Stifterin hat, solange sie dem Vorstand angehört, Alleinvertretungsmacht. Die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten die Stiftung gemeinsam. Intern gilt als vereinbart, dass grundsätzlich nur die Stifterin die Vertretung wahrnimmt, solange sie Mitglied des Vorstandes ist und das Vertretungsrecht der weiteren Mitglieder nur bei Verhinderung der Vorsitzenden von den weiteren Vorstandsmitgliedern wahrgenommen werden darf. Nach Ausscheiden der Stifterin aus dem Vorstand wird die Stiftung durch den /die Vorsitzende/n gemeinsam mit einem weiteren Mitglied nach Außen vertreten. Aufgaben Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.

Organe

Vorstand Mitglieder: 4 Stiftungsrat Mitglieder: 3

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung St. Elisabeth zu Eisenach“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:EisenachLand ThüringenGesundheitMildtätigkeitGemeinnützige Stiftungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2004