Stiftung24

Martin Pottbrock Familienstiftung

rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Düsseldorf · anerkannt 2023

Familienstiftung

Satzungszweck

§2 Stiftungszweck
(1) Die Stiftung soll die Stifterin, den Stifter ("die Stifter") und die leiblichen Nachkommen der Stifter (¿Stifterfamilie") in allen Lebenslagen ideell sowie materiell unterstützen und fördern.
(2) Die Stiftung soll die Verbundenheit der Stifterfamilie erhalten und stärken.
(3) Die Stiftungsoildie persönliche Entwicklung, die finanzielle Bildung sowie die individuellen Lebensziele der Familienmitglieder stärken, fördern und unterstützen.
(4) Alle Mitglieder der Stifterfamilie sollen ermutigt werden, sich selbst eine wirtschaftliche, familiäre und ideelle Existenz aufzubauen. Die Leistungen der Stiftung sollen dabei unterstützen.
(6) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
a) die Förderung der Berufsausbildung, des Studiums, der beruflichen Existenzgründung, der
Persönlichkeitsentwicklung und des Familienaufbaus,
b) die vergünstigte oder unentgeltliche Nutzung von Vermögensgegenständen (z.B. Immobilien) durch die Stifterfamilie, welche die Stiftung über das zum Zeitpunkt der Stiftungserrichtung vorhandene Grundstockvermögen hinaus anschafft oder erhält,
c) Gestaltung von gemeinsamen Erlebnissen, Festen, Veranstaltungen und Reisen sowie regelmäßige Familientreffen (mindestens einmal im Jahr soll eine solche Veranstaltung stattfinden),
d) die Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten
aa) einer Schul- oder Berufsausbildung, eines Studiums,
bb)von Weiterbildungen, Trainings, Veranstaltungen und Konferenzen,
cc)einer musikalischen, künstlerischen oder sportlichen Ausbildung,
dd) einer Eheschließung sowie der Geburt von Kindern,
ee) der Gesundheitsförderung/ Gesunderhaltung, z. B. Rehabilitationsmaßnahmen, alternative
Medizin, u. ä. Ausgaben, die nicht von der Krankenversicherung getragen werden,
ff) von Beerdigungen und der Grabpflege,
gg) des Lebensunterhalts, insbesondere in Notfällen, z. B. längere Krankheit, Arbeitslosigkeit
sowie Folgen von Naturkatastrophen und Ähnlichem sowie
hh) die Sicherung des Lebensabends der Stifterin und des Stifters.
(7) Die Stiftung kann wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten, deren Überschüsse für den Stiftungszweck zu verwenden sind. Sie darf Gesellschaften errichten oder sich an solchen beteiligen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Kaiserswerther Str. 277
40474 Düsseldorf

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§7 Aufgaben des Vorstandes (1) Der Vorstand entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der Satzung in eigener Verantwortung und führt die laufenden Geschäfte der Stiftung, soweit nicht einzelne Geschäftsführungsaufgaben an Dritte übertragen wurden. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes sind einzelvertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis gilt als vereinbart, dass der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes die Stiftung allein vertritt, für den Fall der Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende. Sind die Stifter Mitglieder des Stiftungsvorstands, sind sie von der Beschränkung des § 181 BGB befreit.   (2)-(5) ...

Organe

Vorstand Mitglieder: 1-3

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2023
Anerkennung28.12.2023
Rechtsformrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtTLVwA
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Fördert diese Stiftung?

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Diese Stiftung gehört zu den 357 in Düsseldorf erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 2023 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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