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Friedrich-Christian-Lesser-Stiftung

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Die Friedrich-Christian-Lesser-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Mühlhausen.[1] Sie ist seit 2000 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

§2 Stiftungszweck   (1) Die Stiftung fördert insbesondere die Geschichtsforschung der Stadt Nordhausen, der früheren Grafschaften Stolberg und Hohnstein, der Fürstentümer Schwarzburg, der Stadt Mühlhausen und des Harzgebietes sowie der Reichstädte bis 1900, die Forschung über Friedrich Christian Lesser und seine Familie und Vorfahren sowie den Erhalt von Denkmälern. Soweit Gebiete nach Satz 1 behandelt werden, kann die Stiftung auch Geschichtsforschung der früheren wettinischen Gebiete unterstützen. Der Mühlhäuser Arbeitskreis für Reichsstadtgeschichte ist auch nach dem Tod von Herrn Andreas Lesser über mehrere Jahre mit zusammen € 100.000 zu unterstützen. Hierfür hat Herr Lesser in 2016 das Grundstockvermögen um € 100.000 erhöht. Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen im Rahmen des § 2 (1) verwirklicht (6.-7. nur für die Gebiete nach § 2(1) Satz 1): 1. Herausgabe eigener Schriften. 2. Zuschüsse zu Sachkosten wissenschaftlicher Arbeiten (u.a. Master-, Doktorarbeiten bzw. Habilitationsschriften). 3. Promotions- und Post-Doc-Stipendien. 4. Durchführung bzw. Förderung von wissenschaftlichen Tagungen. 5. Auslobung eines Schüler-Geschichtspreises. 6. Erhaltung von Denkmalen. 7. Archäologische Ausgrabungen 8. Das Friedrich-Christian-Lesser-Kolleg. 9. Ausstellungen zu stadtgeschichtlichen Themen. (3) Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 6 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind 1. der Stiftungsvorstand 2. der Stiftungsrat. (2) ...   § 7 Stiftungsvorstand (1) Der Stiftungsvorstand besteht in der Regel aus einem Mitglied, ein Stellvertreter kann be- stimmt bzw. gewählt werden. Sie müssen entweder eine abgeschlossene wissenschaftliche Ausbildung (Master-Niveau) im Bereich der Geschichte nachweisen oder ein Nachfahre von Herrn Andreas Lesser sein. (2) Im Übrigen erfolgt die Wahl des Vorstandes durch den Stiftungsrat auf die Dauer von drei Jahren. Sie bedarf der Stimmen aller Mitglieder. Der Stiftungsrat kann einen Vorstand, der nicht Abkömmling ist, jederzeit abwählen, allerdings nur im Wege der gleichzeitigen Neuwahl. Im Falle, dass das Amt des Vorstandes sonst frei wird, hat eine Neuwahl binnen dreier Monate zu erfolgen. (3) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich, wobei der Stell-vertreter im Innenverhältnis nur vertretungsberechtigt ist, wenn der erste für mindestens einen Monat verhindert ist. (4) Der Stiftungsvorstand führt entsprechend den Richtlinien und Beschlüssen des Stiftungsrates die Geschäfte der laufenden Verwaltung. Er ist befugt, anstelle des Stiftungsrates dringliche Anordnungen zu treffen und unaufschiebbare Geschäfte zu besorgen. Hiervon hat er dem Stiftungsrat umgehend Kenntnis zu geben.

Organe

Stiftungsvorstand Mitglieder: 1 Stiftungsrat Mitglieder: 6-8

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Friedrich-Christian-Lesser-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:MühlhausenLand ThüringenBildung & ErziehungDenkmalpflegeWissenschaft & Forschungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2000