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Hugo Tempelman Stiftung

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gemeinnützig

Die Hugo Tempelman Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Berlin.[1] Sie ist seit 2013 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Gesundheit, Mildtätigkeit und Wissenschaft & Forschung.

Zweck laut Satzung

§ 6 Organe der Stiftung, Mitglieder, Stiftungsorgane 
1. Organ der Stiftung im Zeitpunkt der Einrichtung ist der Stiftungsvorstand.
 ... 
§ 7 Stiftungsvorstand  
1. Der Stiftungsvorstand besteht aus einem Mitglied, bis zu höchstens 5 Mitgliedern. 
...
§ 8 Rechte und Pflichten des Stiftungsvorstandes 
 ... 
3. Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die
Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Sind die Stifter Mitglied des Stiftungsvorstands,
handeln sie stets mit Einzelvertretungsberechtigung..Nach Ableben der Stifter handelt der
Vorstandsvorsitzende mit Einzelvertretungsberechtigung. Übrige Mitglieder vertreten die
Stiftung zu zweit. Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.
...

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§7 Stiftungsorgane   (1) Organe der Stiftung sind 1. der Vorstand 2. das Kuratorium 3. der Aufsichtsrat. Personalunion in den drei Gremien ist ausgeschlossen.   (2) - (6) ...   §8 Vorstand   (1) Die Mitglieder des Vorstandes sind: 1. der Vorsitzende 2. der stellvertretende Vorsitzende 3. der Kassenwart Insgesamt besteht der Vorstand aus bis zu zwölf (12) Mitgliedern. Der Vorstand besteht zunächst aus drei (3) Person und kann durch Entscheidung des jeweils amtierenden Vorstandes auf bis zu zwölf (12) Personen erweitert werden, wenn die Erweiterung des Aufgabengebietes und die Finanzausstattung der Stiftung dies erfordern und ermöglichen. Abgesehen vom ersten Vorstand (Gründungsvorstand) werden die Mitglieder des Vorstands bei Ausscheiden eines Mitglieds durch die verbleibenden Vorstandsmitglieder durch Zuwahl ergänzt (Selbstergänzung). Der erste Vorstand (Gründungsvorstand) ist im Stiftungsgeschäft mit einer Amtszeit von drei (3) Jahren bestellt.   (2) ...   (3) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Dies gilt nicht für den ersten Vorstand (Gründungsvorstand), da diese Positionen dort bereits festgelegt sind.   (4) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung, er vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. ... Der Vorsitzende des Vorstandes, der stellvertretende Vorsitzende sowie der Schatzmeister haben jeweils Alleinvertretungsmacht. Die anderen Vorstandsmitglieder können die Vertretung nur zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied (Vier-Augen-Prinzip) ausüben. Intern gilt als vereinbart, dass grundsätzlich der Vorsitzende des Vorstandes die Vertretung und Geschäftsführung wahrnimmt und dieses Recht von seinem Stellvertreter oder dem Kassenwart bzw. den weiteren Vorstandsmitgliedern nur bei Verhinderung der drei vorgenannten Vorstandsmitglieder wahrgenommen werden darf.   (5) Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGBbefreit.   (6) - (10) ...

Organe

Vorstand Mitglieder: bis zu 12 Aufsichtsrat Mitglieder: 3-9 Kuratorium Mitglieder: beliebig

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Fördert diese Stiftung?

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Von den 1.230 Stiftungen mit Sitz in Berlin verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 2013 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Hugo Tempelman Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.