ACC-Stiftung für Kunst und Kultur
Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Weimar · anerkannt 2023
gemeinnützig
Der Stiftungszweck im Wortlaut
§2 Zweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur, Bildung sowie der Denkmalpflege.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ¿Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Die Stiftung verwirklicht diesen Zweck insbesondere durch:
a) die finanzielle und ideelle Förderung desACCWeimar e.V. mit seinem Galerie- und Ausstellungsprogramm, seinem Veranstaltungsprogramm und seinem Atelierprogramm zur Unterstützung zeitgenössischer Kunst und Kultur,
b) die Erhaltung des denkmalgeschützten Hauses, Burgplatz 1, Weimar,
c) die Durchführung oder die Förderung von Bildungsangeboten im kulturellen Bereich (z.B. Vorträge, Seminare, Führungen oder ähnliches),
d) die Durchführung oder die Förderung von Vorhaben, die dem kulturellen und sozialen Austausch und der kulturellen bzw. sozialen Teilhabe dienen (z. B. Unterstützung von Arbeitsaufenthalten und -reisen von Künstlerinnen und Künstlern, Seminare, Tagungenetc.),
e) die Vergabe von Stipendien,
f) die Förderung von anderen Vereinen, Stiftungen und Institutionen, die dieselben Zwecke wie
die Stiftung verfolgen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Bildung & Erziehung als Stiftungszweck
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.
Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Kontaktdaten
Anschrift
Burgplatz 1
99423 Weimar
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 5 Organe der Stiftung, Geschäftsführung, Vergütungen (1) Das Organ der Stiftung ist zunächst der Vorstand. Ein Kuratorium soll zu einem späteren Zeitpunkt eingerichtet werden. (2) Der Vorstand kann durch Mehrheitsbeschluss einen Geschäftsführer bestellen oder seine Bestellung widerrufen. Der Geschäftsführer hat die Vertretungsmacht, die gewöhnlichen Geschäfte der Stiftung zu besorgen, nicht jedoch Verträge zum Kauf, Verkauf oder zur Belastung von Grundstücken. Der Geschäftsführer kann gleichzeitig dem Vorstand angehören. § 6 Zusammensetzung des Vorstands (1) Der Vorstand besteht aus zwei Personen. (2) Der erste Vorstand wird im Stiftungsgeschäft bestimmt. Danach wird der Vorstand durch das Kuratorium gewählt, sofern ein solches eingerichtet wurde. Ansonsten kooptiert sich der Vorstand selbst. Zu Mitgliedern des Vorstands sollen Personen gewählt werden, die sich im Sinne des Stiftungszweckes engagieren und in der Öffentlichkeit als glaubwürdige Repräsentanten der Stiftung auftreten können. (3) Die Amtszeit des Vorstands beträgt stets vier Jahre. Wiederwahl ist möglich. Nach Ablauf der Amtszeit bleibt das betreffende Vorstandsmitglied bis zum Beschluss über die Neubesetzung im Amt. (4) Die Mitgliedschaft im Vorstand endet weiter durch Tod, Rücktritt oder Abberufung.
Organe
Vorstand Mitglieder: 2 Kuratorium Mitglieder: 5
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 15.12.2023 |
|---|---|
| Rechtsform | Stiftung des bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Thüringer Landesverwaltungsamt |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Antrag und Förderpraxis
Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.
Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Von den 34 Stiftungen mit Sitz in Weimar verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Die Anerkennung im Jahr 2023 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Quelle und Datenstand
Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
Weitere Einträge im Verzeichnis
In Weimar
Gleicher Zweck
- Walter und Cornelia Deden Stiftung Harsefeld
- Gourmetta Stiftung Radebeul
- Stiftung Digitalisierung Oldenburg
- Chrysantil Stiftung Berlin
- Stiftung für Kinder Freiburg
- Lebenswertstiftung Bad Emstal
- August-Koehler-Stiftung Oberkirch
- Stiftung Dr. Ricco Deutscher Leipzig
- Zweck-Übersicht
In Thüringen
- Kultur- und Heimatstiftung Dreba Dreba
- Andreas-Troch-Stiftung Erfurt
- CMCE Familienstiftung Arnstadt
- Jutta Heidemann Stiftung Erfurt
- INTERSHOP-Stiftung Jena
- Otto-Vogt-Stiftung Erfurt
- Professor Cuno Hoffmeister-Stiftung Sonneberg
- Bürgerstiftung Jena Saale-Holzland Jena
- Alle in Thüringen