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ACC-Stiftung für Kunst und Kultur

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gemeinnützig

Die ACC-Stiftung für Kunst und Kultur ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Weimar.[1] Sie ist seit 2023 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege, Kunst & Kultur und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

§2 Zweck (1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur, Bildung sowie der Denkmalpflege. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ¿Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Die Stiftung verwirklicht diesen Zweck insbesondere durch: a) die finanzielle und ideelle Förderung desACCWeimar e.V. mit seinem Galerie- und Ausstellungsprogramm, seinem Veranstaltungsprogramm und seinem Atelierprogramm zur Unterstützung zeitgenössischer Kunst und Kultur, b) die Erhaltung des denkmalgeschützten Hauses, Burgplatz 1, Weimar, c) die Durchführung oder die Förderung von Bildungsangeboten im kulturellen Bereich (z.B. Vorträge, Seminare, Führungen oder ähnliches), d) die Durchführung oder die Förderung von Vorhaben, die dem kulturellen und sozialen Austausch und der kulturellen bzw. sozialen Teilhabe dienen (z. B. Unterstützung von Arbeitsaufenthalten und -reisen von Künstlerinnen und Künstlern, Seminare, Tagungenetc.), e) die Vergabe von Stipendien, f) die Förderung von anderen Vereinen, Stiftungen und Institutionen, die dieselben Zwecke wie die Stiftung verfolgen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 5 Organe der Stiftung, Geschäftsführung, Vergütungen (1) Das Organ der Stiftung ist zunächst der Vorstand. Ein Kuratorium soll zu einem späteren Zeitpunkt eingerichtet werden. (2) Der Vorstand kann durch Mehrheitsbeschluss einen Geschäftsführer bestellen oder seine Bestellung widerrufen. Der Geschäftsführer hat die Vertretungsmacht, die gewöhnlichen Geschäfte der Stiftung zu besorgen, nicht jedoch Verträge zum Kauf, Verkauf oder zur Belastung von Grundstücken. Der Geschäftsführer kann gleichzeitig dem Vorstand angehören.   § 6 Zusammensetzung des Vorstands (1) Der Vorstand besteht aus zwei Personen. (2) Der erste Vorstand wird im Stiftungsgeschäft bestimmt. Danach wird der Vorstand durch das Kuratorium gewählt, sofern ein solches eingerichtet wurde. Ansonsten kooptiert sich der Vorstand selbst. Zu Mitgliedern des Vorstands sollen Personen gewählt werden, die sich im Sinne des Stiftungszweckes engagieren und in der Öffentlichkeit als glaubwürdige Repräsentanten der Stiftung auftreten können. (3) Die Amtszeit des Vorstands beträgt stets vier Jahre. Wiederwahl ist möglich. Nach Ablauf der Amtszeit bleibt das betreffende Vorstandsmitglied bis zum Beschluss über die Neubesetzung im Amt. (4) Die Mitgliedschaft im Vorstand endet weiter durch Tod, Rücktritt oder Abberufung.

Organe

Vorstand Mitglieder: 2 Kuratorium Mitglieder: 5

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „ACC-Stiftung für Kunst und Kultur“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.