Stiftung24

ACC-Stiftung für Kunst und Kultur

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Weimar · anerkannt 2023

gemeinnützig

Der Stiftungszweck im Wortlaut

§2 Zweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur, Bildung sowie der Denkmalpflege.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ¿Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Die Stiftung verwirklicht diesen Zweck insbesondere durch:
a) die finanzielle und ideelle Förderung desACCWeimar e.V. mit seinem Galerie- und Ausstellungsprogramm, seinem Veranstaltungsprogramm und seinem Atelierprogramm zur Unterstützung zeitgenössischer Kunst und Kultur,
b) die Erhaltung des denkmalgeschützten Hauses, Burgplatz 1, Weimar,
c) die Durchführung oder die Förderung von Bildungsangeboten im kulturellen Bereich (z.B. Vorträge, Seminare, Führungen oder ähnliches),
d) die Durchführung oder die Förderung von Vorhaben, die dem kulturellen und sozialen Austausch und der kulturellen bzw. sozialen Teilhabe dienen (z. B. Unterstützung von Arbeitsaufenthalten und -reisen von Künstlerinnen und Künstlern, Seminare, Tagungenetc.),
e) die Vergabe von Stipendien,
f) die Förderung von anderen Vereinen, Stiftungen und Institutionen, die dieselben Zwecke wie
die Stiftung verfolgen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Kontaktdaten

Anschrift

Burgplatz 1
99423 Weimar

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 5 Organe der Stiftung, Geschäftsführung, Vergütungen (1) Das Organ der Stiftung ist zunächst der Vorstand. Ein Kuratorium soll zu einem späteren Zeitpunkt eingerichtet werden. (2) Der Vorstand kann durch Mehrheitsbeschluss einen Geschäftsführer bestellen oder seine Bestellung widerrufen. Der Geschäftsführer hat die Vertretungsmacht, die gewöhnlichen Geschäfte der Stiftung zu besorgen, nicht jedoch Verträge zum Kauf, Verkauf oder zur Belastung von Grundstücken. Der Geschäftsführer kann gleichzeitig dem Vorstand angehören.   § 6 Zusammensetzung des Vorstands (1) Der Vorstand besteht aus zwei Personen. (2) Der erste Vorstand wird im Stiftungsgeschäft bestimmt. Danach wird der Vorstand durch das Kuratorium gewählt, sofern ein solches eingerichtet wurde. Ansonsten kooptiert sich der Vorstand selbst. Zu Mitgliedern des Vorstands sollen Personen gewählt werden, die sich im Sinne des Stiftungszweckes engagieren und in der Öffentlichkeit als glaubwürdige Repräsentanten der Stiftung auftreten können. (3) Die Amtszeit des Vorstands beträgt stets vier Jahre. Wiederwahl ist möglich. Nach Ablauf der Amtszeit bleibt das betreffende Vorstandsmitglied bis zum Beschluss über die Neubesetzung im Amt. (4) Die Mitgliedschaft im Vorstand endet weiter durch Tod, Rücktritt oder Abberufung.

Organe

Vorstand Mitglieder: 2 Kuratorium Mitglieder: 5

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung15.12.2023
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 34 Stiftungen mit Sitz in Weimar verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Die Anerkennung im Jahr 2023 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Einträge im Verzeichnis