Kultur- und Heimatstiftung Dreba
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gemeinnützig
Die Kultur- und Heimatstiftung Dreba ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Dreba.[1] Sie ist seit 2012 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege, Heimat & Brauchtum, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit und Umwelt, Natur & Tiere.
Der Stiftungszweck im Wortlaut
§2 Stiftungszweck
(1) Die Stiftung dient der Förderung und Umsetzung der Jugendhilfe, der Altenhilfe und
Mildtätigkeit. Sie fördert Wissenschaft und Forschung, dient der Pflege von Kunst und Kultur,
dem Denkmalschutz und der Denkmalpflege, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, dem
Naturschutz und der Landschaftspflege im Sinne der Naturschutzgesetze, dem Umweltschutz, dem Wohlfahrtswesen, sie dient der Förderung des Sports, der Heimatpflege und Heimatkunde, sowie internationaler Beziehungen und somit auch der Völkerverständigung. Die räumliche Tätigkeit erstreckt sich auf die derzeitige Gemeinde Dreba/Thüringen. Eine Erweiterung auf angrenzende und umliegende Regionen ist durch Satzungsänderung möglich.
(2) Zur Erfüllung des Stiftungszweckes können hinzuerworbene Immobilien zwecks Errichtung von Unterbringungsmöglichkeiten älterer und behinderter Menschen, sportlicher, kultureller und sonstiger Betätigung im Sinne des Stiftungszweckes zugunsten des geförderten Personenkreises genutzt, wie auch die Erträgnisse aus dem Stiftungskapital, den Mieten und weiterer eventuell eingebrachter bzw. zugestifteter Grundstücke. Sollte die Gemeinde Dreba durch Zusammenlegung, Auflösung usw. nicht mehr eigenständig existieren, erfolgt die Förderung zugunsten der Rechtsnachfolger in einer Begrenzung auf das ehemalige Gemeindegebiet Dreba.
(3) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
1. Förderung der ländlichen Kultur und Lebensweise und damit der Traditionspflege, des
Brauchtums und der Heimatpflege im Bereich der Gemeinde Dreba etwa durch
Unterstützung derartiger Veranstaltungen und Vereine;
2. Unterstützung und Durchführung von Projekten im Rahmen des Umwelt- und
Naturschutzes auf dem Gebiet der Gemeinde Dreba, Dreba-Plothener Teichgebiet und
der angrenzenden Gemeinden sowie zum Erhalt der Kulturlandschaft und Durchführung
der Landschaftspflege, Erhaltung, Nutzung und Erweiterung der naturnahen Erholungs- vornehmlich der Waldgebiete;
3. Erhaltung, Restaurierung und Wiederbelebung denkmalgeschützter Bausubstanz,
Einrichtungen und Gebäude sowie deren artgerechte Nutzung;
4. Unterstützung von Jugendprojekten, vornehmlich der Schulen und Jugendverbände
durch finanzielle, ideelle und persönliche Hilfe bei Durchführung von Einzelprojekten
und Unterstützung von Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen, einschließlich
der Ermöglichung der Teilnahme von Gemeindemitgliedern an derartigen
Veranstaltungen auch außerhalb der Gemeinde;
5. Schaffung und Erhaltung von Sporteinrichtungen für eine sportliche Betätigung
insbesondere für Jugendliche und Schulsport;
6. Schaffung und Unterstützung von Kinderbetreuungsmöglichkeiten, insbesondere
Kindergärten, Schulen und Blldungseinrichtungen sowie Spielplätzen usw.; ebenso
Unterstützung dieser Bildungseinrichtungen bei Materialbeschaffung, Exkursionen usw.
Eingeschlossen kann auch die finanzielle Hilfe bei der Aufbringung von Personalkosten
sein;
7. Unterstützung hilfsbedürftiger und auf Sozialhilfe angewiesener Personen,
insbesondere Jugendlicher und älterer Menschen zwecks Ermöglichung eines
menschenwürdigen und sozial angemessenen Lebensstandards in der bisherigen
Umgebung durch Organisation von ambulanten Hilfsdiensten und Betreuungskräften.
Diese Maßnahmen müssen der sozialen Eingliederung bzw. dem Erhalt des
Lebensumfeldes hilfreich sein;
8. Erarbeitung eines Modellprojekts "Altersgerechtes Wohnen und Wiederbelebung
ländlicher Bausubstanz", dazu zählen vor allem Leistungen bei der Beschaffung und
Erhaltung von Wohnungen, die den Bedürfnissen älterer Menschen entsprechen;
9. Gestaltung eines attraktiven Wohnumfeldes für die Ansiedlung junger Familien durch
Unterstützung bei sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Bedürfnissen;
10. Schaffung eines barrierefreien Gemeindegebietes und von Unterkunftsmöglichkeiten
für behinderte Menschen (barrierefreies Wohnen) sowie Hilfe bei Beschaffung und
Entwicklung von technischen und medizinischen Hilfsmitteln, die älteren und
behinderte Menschen die Möglichkeit bietet, ihren Alltag selbstständig zugestalten;
11. Förderung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung (z. B.mittels einer Arzt- oder
Krankenschwesterstation);
12. Dienstleistungen im Bereich des täglichen Bedarfs von älteren und behinderten
Menschen bei Einkauf, Essensversorgung usw. einschließlich Serviceleistungen um die
Mobilität älterer und behinderter Menschen zugewährleisten (z. B. Fahrdienste u. ä.);
13. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Personen mit denselben Zielen;
14. Förderung von Wissenschaft und Forschungsprojekten auf den Gebieten des
Stiftungszweckes, insbesondere durch die Ausschreibung von Forschungspreisen,
Vergabevon Stipendien;
15. Durchführung und Unterstützung von Symposien, Tagungen, Kolloquien, die der
Weiterentwicklung und Ursachenforschung auf den vorgenannten Gebieten betreffen;
16. Förderung der musischen Ausbildung und Erziehung der Jugend;
17. Nationale und internationale Ausstellungen und Veranstaltungen;
18. Schutz der Umwelt durch Einsatz erneuerbarer Energien; Schaffung eines Beratungs- und
Kompetenzzentrums, insbesondere für die Nutzung alternativer Energiequellen wie
etwa der Solarenergie; Senkung der Energiekosten in den dem Stiftungszweck, insbesondere der Unterstützung der begünstigten Personen dienenden Baulichkeiten
durch Einsatz alternativer und erneuerbarer Quellen;
19. Förderungvon Bürgerbeteiligungen und Öffentlichkeitsarbeit.
Zur Erfüllung der vorgenannten Stiftungszwecke kann die Stiftung über die Einzelbeispiele
hinaus solche Projekte unterstützen und fördern, die der Entwicklung der vorgenannten
Gebiete dienen.
Die Stiftungszwecke müssen nicht gleichzeitig und nicht in gleichem Maße verwirklicht
werden.
Da die Stiftung - zumindest in den ersten Jahren- nicht sofort und gleichzeitig alle Zwecke
erfüllen kann, entscheidet der Vorstand abhängig von der Finanzlage über die Priorität der
einzelnen Projekte.
(4) Zur Verwirklichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung Zweckbetriebe unterhalten,
Hilfspersonen heranziehen und ihre Mittel (Erträge,Spenden) teilweise anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften zur Verfügungstellen. Vornehmlich können die Stiftungseinrichtungen zur Zweckerreichung durch Betriebsgesellschaften betrieben werden, deren Gewinne an die Stiftung abzuführen sind.
(5) Über die Erfüllung des Stiftungszweckes und die Gewährung von Stiftungsleistungen
entscheidet der Vorstand nachbilligem Ermessen.
(6) Den durch die Stiftung Begünstigten steht aufgrund dieser Satzung ein Rechtsanspruch
auf Leistungen der Stiftung nicht zu.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Einordnung: Bildung & Erziehung
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.
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Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 7 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. Personalunion in beiden Gremien ist ausgeschlossen. ... § 8 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei (3) und maximal fünf (5) Mitgliedern: ... (2) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. (3) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Dem Vorstand obliegen insbesondere: 1. die gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Stiftungsvermögens und der sonstigen Mittel; 2. die Geschäfte der Stiftung zu besorgen, insbesondere die Entscheidungen der Organe auszuführen; 3. den Haushaltsplan für jedes Kalenderjahr (Geschäftsjahr) aufzustellen; 4. die Jahresrechnung zu legen; 5. Arbeitskräfte anzustellen, sofern der Umfang der Stiftungsgeschäfte dies erfordert und die hierzu notwendigen Verträge abzuschließen; 6. die Beschlussfassung über die Verwendung der Erträgnisse des Stiftungsvermögens und der ihm nicht zuwachsenden Zuwendungen; 7. die jährliche Aufstellung eines Berichts über die Erfüllung des Stiftungszweckes. Jedes Vorstandsmitglied hat Alleinvertretungsmacht. Intern gilt als vereinbart, dass grundsätzlich der Vorsitzende des Vorstandes die Vertretung und Geschäftsführung wahrnimmt und dieses Recht von seinem Stellvertreter oder einem weiteren Vorstandsmitglied nur bei Verhinderung des Vorsitzenden bzw. bei Verhinderung des stellvertretenden Vorsitzenden wahrgenommen werden darf. (4) Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. ...
Organe
Vorstand Mitglieder: 3 - 5 Kuratorium Mitglieder: 5 - 20
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Wenn Sie eine Förderung suchen
Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.
Von den 0 Stiftungen mit Sitz in Dreba verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
In Dreba sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Das Anerkennungsjahr 2012 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Siehe auch
Gleicher Zweck
- PM-Nachfolge Stiftung Hamburg
- Stiftung Wilderness International Dresden
- FÖRDERSTIFTUNG MODERNE SCHULEN Hamburg
- Bürgerstiftung Ertingen Ertingen
- Dr. Rudolf und Christa Castringius Kinder- und Jugend-Stiftung München Planegg
- Stiftung Concerto Gandersheim Bad Gandersheim
- Edmund-Bradatsch-Stiftung Weiden
- Schoewel Stiftung - Fairchance Berlin
- Zweck-Übersicht
In Thüringen
- Reinhold Goetz Grablegat Erfurt
- Wilhelm-Schoder-Stiftung Erfurt
- Dr. Hermann Dinkler-Stiftung Erfurt
- Emilie Wagner Legat Erfurt
- Stiftung Evangelisches Waisenhaus Erfurt Erfurt
- Stiftung Weimarer Mal- und Zeichenschule Weimar
- Wilhelm-Härdrich-Stiftung Jena
- Stiftung Zukunftsfähiges Thüringen Erfurt
- Alle in Thüringen
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Kultur- und Heimatstiftung Dreba“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.