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Wilhelm-Härdrich-Stiftung

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gemeinnützig

Die Wilhelm-Härdrich-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Jena.[1] Sie ist seit 1942 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Heimat & Brauchtum und Umwelt, Natur & Tiere.

Stiftungszweck

§ 1 Stiftungszweck (1) Die Wilhelm-Härdrich-Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (2) Die Stiftung fördert unmittelbar, auschließlich und gemeinnützig das Wohl der Allgemeinheit, indem sie aus den Erträgen ihres Vermögens 1. der Stadt Jena und den Berggesellschaften Jenziggesellschaft, Fuchsturmgesellschaft, Landgrafengesellschaft und Lobdeburggesellschaft zur Erhaltung und Verschönerung der Natur in Jena, insbesondere zur Unterhaltung und Verschönerung der Zugangswege zu den Bergen in Jenas Umgebung, zur Errichtung und Erhaltung von Anpflanzungen, Schutzhütten sowie zur Errichtung und Gestaltung von Erholungs- und Naturschutzgebieten Zuschüsse gewährt oder solche Vorhaben vollständig finanziert; 2. begabten, charakterlich einwandfreien Handwerkern, vorzugsweise aus dem Automobilbau, die eine Hochschulausbildung absolvieren, zur Erlangung und Graduierung, des Diploms oder eines vergleichbaren Abschlusses oder zur Promotion Zuschüsse gewährt; (3) Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Mittel der· Stiftung dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 3 Vorstand der Stiftung   (1) Dem Vorstand gehören kraft Amtes an: - der Oberbürgermeister der Stadt Jena, - der Kanzler der Universität Jena, - der Dezernent für Finanzen der Stadt Jena. Dem Vorstand gehören ferner je ein von den vorgenannten Vorstandsmitgliedern zu wählender Vertreter zweier Jenaer Berggesellschaften an. ... (2) Der Vorstand kann durch Zuwahl um höchstens drei weitere Mitglieder erweitert werden. ... (3) ...     § 5 Vorsitzender des Vorstandes   Der Vorsitzende des Vorstandes und sein Stellvertreter werden aus den Reihen des Vorstandes gewählt. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter vertreten die Stiftung entweder gemeinschaftlich oder einzeln mit einem weiteren Vorstandsmitglied (Vier-Augen-Prinzip).   Dem Oberbürgermeister und dem Dezernenten für Finanzen der Stadt Jena werden für Rechtsgeschäfte zur Erfüllung des Stiftungszweckes Befreiung vom Verbot der Selbskontrahierens nach § 181 BGB erteilt. Der Vorsitzende des Vorstandes und sein Stellvertreter gelten als Vorstand der Stiftung im Sinne der § 26 und 86 BGB.

Organe

Vorstand Mitglieder: 5-8

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Wilhelm-Härdrich-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:JenaLand ThüringenBildung & ErziehungHeimat & BrauchtumUmwelt, Natur & TiereGemeinnützige Stiftungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 1942