Stiftung24

Teutonenhausstiftung Jena

rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Kaarst · anerkannt 2008

gemeinnützig

Wofür diese Stiftung da ist

§ 2 
Stiftungszweck 
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 
(2) Der Stiftungszweck wird durch die Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, deren Zweck die Förderung der Studentenhilfe ist, erreicht. (geändert durch Beschluss vom 11. Februar 2012)
(3) Die Mittel der Stiftung dürfen nur für den satzungsgemäßen Zweck verwandt werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Die Stifter und deren Erben erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung. (Satz 3 ergänzt durch Beschluss vom 11. Februar 2017)

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Kontaktdaten

Anschrift

Hinterfeld 42c
41564 Kaarst

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 5  Organe der Stiftung (1) Organe der Stiftung sind  a) Der Stiftungsrat (siehe § 6) und  b) Der Vorstand (siehe § 7).  (2) - (6) ...  § 7 Vorstand  (1) Der Vorstand der Stiftung besteht aus dem Vorsitzenden und den beiden Stellvertretern, die alle vom Stiftungsrat für die Dauer von drei Jahren bestellt werden. Erneute Bestellung ist zulässig.  (2) Die Stiftung wird gerichtlich und außergerichtlich von dem Vorsitzenden gemeinsam mit einem der beiden Stellvertreter vertreten. Im Verhinderungsfalle des Vorsitzenden vertreten die Stellvertreter die Stiftung gemeinsam.  (3) Der Vorstand verwaltet die Stiftung, soweit nicht der Stiftungsrat zuständig ist.  (4) - (6) ...

Organe

Stiftungsrat Mitglieder: 5 Vorstand Mitglieder: 3

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2008
Anerkennung30.06.2008
Rechtsformrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Förderung beantragen

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Diese Stiftung gehört zu den 4 in Kaarst erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Seit 2008 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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