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WEG DER MITTE-Daya Mullins Stiftung

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gemeinnützig

Die WEG DER MITTE-Daya Mullins Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Sonnenstein.[1] Sie ist seit 2019 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege, Gesundheit, Internationales & Entwicklung und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Stiftungszwecke der \~EG DER MITTE - Daya Mullins Stiftung sind:   a. die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der Gesundheitspflege b. die Förderung der Wohlfahrtspflege c. die Förderung der Volks- und Berufsbildung, insbesondere der Jugend- und Erwachsenenbildung d. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe e. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf den Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens   Die Stiftung ist außerdem, bezogen auf ihre vier Säulen, tätig in den Bereichen: f. Pflege von Kunst und Kultur g Denkmalschutz

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§6 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und der Stiftungsvorstand. Personalunion in beiden Gremien ist ausgeschlossen.   § 11 Aufgaben des Stiftungsvorstandes (1) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung im Rechts- und Geschäftsverkehr gerichtlich und außergerichtlich. Er führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung. (2) Jedes Vorstandsmitglied ist im Außenverhältnis jeweils allein vertretungsberechtigt. (3) Im Innenverhältnis wird das Vier-Augen-Prinzip vereinbart: (a) Nur bei Geschäftsvorfällen bis€ 10.000,00 ist ausnahmsweise jedes Vorstandsmitglied allein entscheidungs- und unterschriftsberechtigt. (b) Bei Geschäftsvorfällen über€ 10.000,00 bis€ 100.000,00 1. unterzeichnet die/der Vorsitzende des Vorstandes gemeinsam mit der/dem stellvertretenden Vorsitzenden bzw. bei ihrer/seiner Verhinderung mit dem dritten Vorstandsmitglied. 2. Bei Verhinderung der/des Vorsitzenden geht dieses Recht auf die/den stellvertretende/n Vorsitzenden und das dritte Vorstandsmitglied über. 3. Ist ein drittes Vorstandsmitglied nicht benannt oder abwesend sowie eines der beiden Mitglieder des Stiftungsvorstandes verhindert, unterzeichnet stattdessen die/der Präsident/in des Stiftungsrates oder, bei ihrer/seiner Abwesenheit, ihr/ sein Stellvertreter/in an dessen Stelle. (c) Bei Geschäftsvorfällen über€ 100.000,00 bis€ 200.000,00 1. unterzeichnet die/der Präsident/in des Stiftungsrates, bzw. ihr/sein Stellvertreter/in, gemeinsam mit der/dem Vorstandsvorsitzenden. 2. Bei Abwesenheit der/des Vorstandsvorsitzenden tritt ihr/sein Stellvertreter/in an ihre/seine Stelle. 3. Sollten sowohl die/der Vorstandsvorsitzende als auch ihr/sein Stellvertreter/in verhindert sein, unterzeichnet die/der Präsident/in des Stiftungsrates bzw. ihr/sein Stellvertreter/in gemeinsam mit dem dritten Vorstandsmitglied. (d) Bei Geschäftsvorfällen, die€ 200.000,00 übersteigen, entscheidet der Stiftungsrat (s. § 9, Absatz 1, Punkt d) mit entsprechender schriftlicher Anweisung an den Vorstand.

Organe

Vorstand Mitglieder: 2 Stiftungsrat Mitglieder: 6

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „WEG DER MITTE-Daya Mullins Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.