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WEG DER MITTE-Daya Mullins Stiftung

rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Sonnenstein · anerkannt 2019

gemeinnützig

Wofür diese Stiftung da ist

Stiftungszwecke der \~EG DER MITTE - Daya Mullins Stiftung sind:
 
a. die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der Gesundheitspflege
b. die Förderung der Wohlfahrtspflege
c. die Förderung der Volks- und Berufsbildung, insbesondere der Jugend- und
Erwachsenenbildung
d. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe
e. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf den Gebieten der
Kultur und des Völkerverständigungsgedankens
 
Die Stiftung ist außerdem, bezogen auf ihre vier Säulen, tätig in den Bereichen:
f. Pflege von Kunst und Kultur
g Denkmalschutz

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

37345 Sonnenstein

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§6 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und der Stiftungsvorstand. Personalunion in beiden Gremien ist ausgeschlossen.   § 11 Aufgaben des Stiftungsvorstandes (1) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung im Rechts- und Geschäftsverkehr gerichtlich und außergerichtlich. Er führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung. (2) Jedes Vorstandsmitglied ist im Außenverhältnis jeweils allein vertretungsberechtigt. (3) Im Innenverhältnis wird das Vier-Augen-Prinzip vereinbart: (a) Nur bei Geschäftsvorfällen bis€ 10.000,00 ist ausnahmsweise jedes Vorstandsmitglied allein entscheidungs- und unterschriftsberechtigt. (b) Bei Geschäftsvorfällen über€ 10.000,00 bis€ 100.000,00 1. unterzeichnet die/der Vorsitzende des Vorstandes gemeinsam mit der/dem stellvertretenden Vorsitzenden bzw. bei ihrer/seiner Verhinderung mit dem dritten Vorstandsmitglied. 2. Bei Verhinderung der/des Vorsitzenden geht dieses Recht auf die/den stellvertretende/n Vorsitzenden und das dritte Vorstandsmitglied über. 3. Ist ein drittes Vorstandsmitglied nicht benannt oder abwesend sowie eines der beiden Mitglieder des Stiftungsvorstandes verhindert, unterzeichnet stattdessen die/der Präsident/in des Stiftungsrates oder, bei ihrer/seiner Abwesenheit, ihr/ sein Stellvertreter/in an dessen Stelle. (c) Bei Geschäftsvorfällen über€ 100.000,00 bis€ 200.000,00 1. unterzeichnet die/der Präsident/in des Stiftungsrates, bzw. ihr/sein Stellvertreter/in, gemeinsam mit der/dem Vorstandsvorsitzenden. 2. Bei Abwesenheit der/des Vorstandsvorsitzenden tritt ihr/sein Stellvertreter/in an ihre/seine Stelle. 3. Sollten sowohl die/der Vorstandsvorsitzende als auch ihr/sein Stellvertreter/in verhindert sein, unterzeichnet die/der Präsident/in des Stiftungsrates bzw. ihr/sein Stellvertreter/in gemeinsam mit dem dritten Vorstandsmitglied. (d) Bei Geschäftsvorfällen, die€ 200.000,00 übersteigen, entscheidet der Stiftungsrat (s. § 9, Absatz 1, Punkt d) mit entsprechender schriftlicher Anweisung an den Vorstand.

Organe

Vorstand Mitglieder: 2 Stiftungsrat Mitglieder: 6

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung01.08.2019
Rechtsformrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Fördert diese Stiftung?

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

In Sonnenstein sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 2019 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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