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Stiftung evangelische Predigerkirche Erfurt

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kirchliche Stiftung

Die Stiftung evangelische Predigerkirche Erfurt ist eine rechtsfähige kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Erfurt.[1] Sie ist seit 2015 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Denkmalpflege, Kunst & Kultur, Religion & Kirche und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

§2 STIFTUNGSZWECK Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts ¿Steuerbegünstigte Zwecke¿ der Abgabenordnung. Zweck der Stiftung ist die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege in der Evangelischen Predigerkirche und im Predigerkloster. Die Stiftung dient der Erhaltung und Unterhaltung der Evangelischen Predigerkirche und des Predigerklosters in Erfurt. (2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: 1. Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen an der Evangelischen Predigerkirche Erfurt und dem Predigerkloster Erfurt (Kirchen-und Klostergebäude). 2. Finanzierung von Erhaltungsmaßnahmen an den im Kirchen-und Klostergebäude befindlichen bildenden Kunstgegenständen. 3. Finanzierung der Erforschung und Umsetzung denkmalpflegerischer Aufgaben am Kirchen-oder Klostergebäude. 4. Zuschüsse zu den Unterhaltungskosten der Kirche. 5. Finanzierung von Erhaltungsmaßnahmen an der Schuke-OrgeL (3) Der Zwecke des Abs. 2 Nummer 1 ist vorrangig zu erfüllen. Der Zweck des Abs. 2 Nr. 5 darf nur aus den Erträgen der eigens dafür gestifteten Zustiftungen erfüllt werden (Stiftungsfonds gemäß § 4 Abs. 4 dieser Satzung). (4) Die Stiftung wirkt als Mittelbeschaffungskörperschaft im Sinne von § 58 Nr. 1 AO. Die beschafften Mittel werden von der Evangelischen Predigergemeinde zu Erfurt für die Verwirklichung der vorgenannten Satzungszwecke verwendet. (5) Die Evangelische Predigergemeinde Erfurt trägt als Eigentümerin die Letztverantwortung für den baulichen Zustand und die Nutzung des Kirchen-und Klostergebäudes. (6) Über die Erfüllung des Stiftungszwecks entscheidet der Vorstand nach billigem Ermessen.   §3 GEMEINÜTZIGKEIT (1) Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (2) Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Stifter und ihre Rechtsnachfolger erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung. (3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand Mitglieder:

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Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung evangelische Predigerkirche Erfurt“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

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