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BürgerStiftung Erfurt

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützigBürgerstiftung

Die BürgerStiftung Erfurt ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Erfurt.[1] Sie ist seit 2005 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Engagement, Demokratie & Gesellschaft, Mildtätigkeit, Soziales & Wohlfahrt und Umwelt, Natur & Tiere.

Stiftungszweck

§2 Zweck und Aufgaben der Stiftung
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Bildung und Erziehung, des Umwelt- und Naturschutzes, der Kultur, Kunst und Denkmalpflege, der Jugend- und Altenhilfe sowie der Mildtätigkeit und der Völkerverständigung in der Stadt Erfurt und der Region.
(2) Das räumliche Wirkungsfeld ist eng gefasst. Unterstützt und initiiert werden gemeinnützige Projekte, die auf das Gebiet der Stadt Erfurt und die Region bezogen sind. ...

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 8 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei und maximal fünf natürlichen Personen ... (2) Die Amtszeit des Vorstandes beträgt drei Jahre. ... Nach Ablauf der Amtszeit bleiben die Mitglieder des Vorstandes bis zur Wahl ihrer Nachfolger im Amt. ... (3) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Den Vorstand vertreten der/die Vorsitzende und sein/e Stellvertreter/in gemeinsam oder jeweils zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes. ...

Organe

Vorstand Mitglieder: 3-5 Stiftungsrat Mitglieder: 7-11

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

In Erfurt sind insgesamt 750 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Anerkennungsjahr 2005 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „BürgerStiftung Erfurt“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.