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Gut Sambach Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Die Gut Sambach Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Mühlhausen.[1] Sie ist seit 2007 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege, Gesundheit, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Soziales & Wohlfahrt, Umwelt, Natur & Tiere und Wissenschaft & Forschung.

Zweck laut Satzung

§ 2 Stiftungszweck
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung 1977 (§§ 51 ff. AO) in der jeweils gültigen Fassung auf den Gebieten ......
-Erziehung und Bildung,
- Wissenschaft und Forschung,
- Natur- und Umweltschutz.
(2) Die Stiftung verfolgt ferner mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung 1977 (§§ 51 ff. AO) in der jeweils gültigen FAssung durch ......
- Unterstützung hilfsbedürftiger Personen,
- Unterstützung seelisch und/oder mehrfach behinderter Menschen,
- Rehabilitationshilfe für Menschen, die durch Beruf und Umfeld vereinsamt oder in seelische Not geraten sind.
(3) Die Stiftung kann gemäß § 58 Nr. 1 AO Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke anderer Körperschaften beschaffen oder ihre Mittel gemäß § 58 Nr. 2 AO teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung für die in den Absätzen (1) und (2) genannten Zwecke überlassen.
(4) Der gemeinnützige Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- Förderung volkspädagogischer Aufgaben in Aus- und Weiterbildung in der biodynamischen Landwirtschaft im In- und Ausland, sowie in der Jugendpflege
- Förderung zur Erforschung biologischer, ökologischer und soziokultureller Zu- sammenhängen unter Berücksichtigung anthroposophischer Erkenntnisse;
- Förderung des Natur- und Umweltschutzes u.a. durch Unterstützung der biologisch dynamischen Wirtschaftsweise in Land- und Forstwirtschaft;
- Förderung der Erhaltung der unter Denkmalschutz stehenden Gebäude von Gut Sambach.
(5) Der mildtätige Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- Unterstützung psychisch kranker und/oder seelisch/mehrfach behinderter Menschen,
- Hilfe bei der Eingliederung durch Drogenmissbrauch geschädigter Personen,
- Unterstützung vereinsamter oder in seelische Not geratene Menschen,
- Bereitstellung landwirtschaftlicher Nutzflächen und Gebäude auf Gut Sambach zur sinnvollen Beschäftigung behinderter Menschen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 6 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind 1. der Stiftungsvorstand 2. der Stiftungsbeirat (2) - (3) ...   § 7 Mitgliederzahl, Amtszeit und Organe des Vorstands (1) Der Vorstand besteht aus drei (3) Mitgliedern. Der erste Vorstand wird von den Stiftern bestellt. Danach werden seine Mitglieder vom Beirat gewählt. Der Stifter gehört dem Vorstand auf Lebenszeit an. (2) Die Mitglieder des Vorstandes werden auf fünf Jahre bestellt. Wiederwahl ist zulässig. Mit nachlassender Geistesgegenwart und geistiger Kräfte scheidet ein Vorstandsmitglied aus eigenen Wunsch oder auf Wunsch von zwei Vorstandsmitgliedern aus dem Vorstand aus. Die Amtszeit eines Vorstandsmitgliedes endet mit dem Erreichen des fünfundsiebzigsten Lebensjahres. Die Amtszeit kann aber auf Beschluss des Vorstandes jährlich verlängert werden. (3) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. ... (4) ...   § 8 Rechte und Pflichten des Vorstandes (1) Der Vorstand verwaltet die Stiftung nach Maßgabe von Gesetz und Satzung. Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und handelt durch seinen Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. (2) ...

Organe

Stiftungsvorstand Mitglieder: 3 Stiftungsbeirat Mitglieder: 7

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

In Mühlhausen sind insgesamt 12 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Mit der Anerkennung 2007 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Gut Sambach Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.