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Markus HAUPT Stiftung 2021 e.S.

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Die Markus HAUPT Stiftung 2021 e.S. ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Lauscha.[1] Sie ist seit 2022 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Familie & privatnützig, Gesundheit, Kunst & Kultur und Sport & Freizeit.

Stiftungszweck

§ 2 Stiftungszwecke Die Stiftung hat die folgenden Zwecke: (1) Die Stiftung soll die Stifterin und die leiblichen Nachkommen der Stifterin sowie Adoptiv- und Stiefkinder ("Stifterfamilie") in allen Lebenslagen ideell sowie materiell unterstützen und fördern. (2) Die Stiftung soll die Verbundenheit der Stifterfamilie erhalten und stärken. (3) Die Stiftung soll die persönliche Entwicklung der Familienmitglieder stärken, fördern und unterstützen. (4) Alle Mitglieder der Stifterfamilie sollen ermutigt werden, sich selbst eine wirtschaftliche, familiäre und ideelle Existenz aufzubauen. Die Leistungen der Stiftung sollen dabei unterstützen.   § 3 Verwirklichung der Stiftungszwecke Die Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch: 1. den finanziellen Unterhalt und die Förderung der Stifterfamilie. 2. die Förderung der Berufsausbildung, der finanziellen Weiterbildung, des Studiums, der beruflichen Existenzgründung, der Persönlichkeitsentwicklung und des Familienaufbaus. 3. die vergünstigte oder unentgeltliche Nutzung von Vermögensgegenständen durch die Stifterfamilie, welche die Stiftung über das zum Zeitpunkt der Stiftungserrichtung vorhandene Grundstockvermögen hinaus anschafft oder erhält, 4. gemeinsame Erlebnisse, Feste, Veranstaltungen und Reisen sowie regelmäßige Familientreffen. Mindestens einmal im Jahr kann eine solche Veranstaltung stattfinden, 5. die Gewährung von teilweise oder vollständigen Zuschüssen zu den Kosten ¿ einer Schulausbildung, ¿ von Weiterbildungen, Trainings, Veranstaltungen und Konferenzen, ¿ einer musikalischen, künstlerischen oder sportlichen Ausbildung, ¿ einer Eheschließung sowie der Geburt von Kindern, ¿ der Gesundheitsvorsorge und Heilung, ¿ von Beerdigungen und der Grabpflege, ¿ des Lebensunterhalts, insbesondere in Notfällen, sowie 6. die Sicherung des Lebensabends der Stifterin und deren Abkömmlinge.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 8 Organe der Stiftung, Mitglieder der Stiftungsorgane, Beschlussfassungen (1) Organ der Stiftung im Zeitpunkt der Errichtung der Stiftung ist der Stiftungsvorstand. Ein Familienrat oder eine Familienversammlung werden als weitere Organe der Stiftung zu einem späteren Zeitpunkt eingerichtet werden. (2) - (6) ...   § 9 Stiftungsvorstand (1) Der Stiftungsvorstand besteht aus einem bis höchstens fünf Mitgliedern. Nach Ausscheiden der Stifterin besteht der Vorstand aus mindestens zwei Mitgliedern. Mitglieder des Stiftungsvorstands können alle natürlichen, rechtsfähigen, volljährigen Personen werden, deren Wissen und Können darauf schließen lassen, dass sie die Stiftung erfolgreich im Interesse der Familie führen werden. (2) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Ist die Stifterin Mitglied des Stiftungsvorstands, handelt sie stets mit Einzelvertretungsberechtigung. Übrige Mitglieder vertreten die Stiftung gemeinschaftlich. Ist die Stifterin zusammen mit nur einem weiteren Mitglied im Vorstand vertreten, handelt jedes Mitglied mit Alleinvertretungsmacht. Sobald die Stifterin aus dem Stiftungsvorstand ausgeschieden ist, ist jedes Vorstandsmitglied (sofern der Vorstand aus mehr als einer Person besteht) nur zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt. Der Familienrat und die Stifterin können einzelnen oder allen Mitgliedern des Stiftungsvorstands für einzelne Rechtsgeschäfte Alleinvertretungsbefugnis erteilen und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. (3) Der erste Vorstand besteht aus Herrn Dipl.-Ing. Univ. Ernst-Markus Mauritius Fidelis Haupt und der Stifterin Frau Felizitas Maria Alice Haupt. (4) Herr Dipl.-Ing. Univ. Ernst-Markus Mauritius Fidelis Haupt ist Vorstand und dessen Vorsitzender auf Lebenszeit, bis zum Eintritt des Vorsorgefalls (vgl. § 1896 BGB) bzw. der Anordnung einer Betreuung oder bis zu seinem Rücktritt aus dem Stiftungsvorstand. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (5) Frau Felizitas Maria Alice Haupt ist Vorstand und dessen stellvertretende Vorsitzende auf Lebenszeit, bis zum Eintritt des Vorsorgefalls (vgl. § 1896 BGB) bzw. der Anordnung einer Betreuung oder bis zu ihrem Rücktritt aus dem Stiftungsvorstand. Sie ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (6) Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung. Die Entscheidung über die Anlage des Stiftungsvermögens und über die Verwendung der Stiftungserträge obliegt dem Vorsitzenden der Stiftung, der wesentliche Entscheidungen mit der Stifterin im Vorfeld stets abgesprochen haben muss und im Sinne der Stifterin handelt.... (7) - (13) ...

Organe

Vorstand Mitglieder: 1-5

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Markus HAUPT Stiftung 2021 e.S.“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

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