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Force For Good Familienstiftung

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Familienstiftung

Die Force For Good Familienstiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Arnstadt.[1] Sie ist seit 2022 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Familie & privatnützig, Gesundheit, Kunst & Kultur und Sport & Freizeit.

Stiftungszweck

§2 Stiftungszweck (1) Die Stiftung soll die Stifterin, den Stifter ("die Stifter") und die leiblichen Nachkommen der Stifter (¿Stifterfamilie") in allen Lebenslagen ideell sowie materiell unterstützen und fördern.... (3) Die Stiftung soll die Verbundenheit der Stifterfamilie erhalten und stärken. (4) Die Stiftung soll die persönliche Entwicklung, die finanzielle Bildung sowie die individuellen Lebensziele der Familienmitglieder stärken, fördern und unterstützen. (5) Alle Mitglieder der Stifterfamilie sollen ermutigt werden, sich selbst eine wirtschaftliche, familiäre und ideelle Existenz aufzubauen. Die Leistungen der Stiftung sollen dabei unterstützen. (6) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) die Förderung der Schul- und Berufsausbildung, des Studiums, der beruflichen Existenzgründung, der Persönlichkeitsentwicklung und des Familienaufbaus, b) die vergünstigte oder unentgeltliche Nutzung von Vermögensgegenständen (z.B. Immobilien) durch die Stifterfamilie, welche die Stiftung über das zum Zeitpunkt der Stiftungserrichtung vorhandene Grundstockvermögen hinaus anschafft oder erhält, c) Gestaltung von gemeinsamen Erlebnissen, Festen, Veranstaltungen und Reisen sowie regelmäßige Familientreffen. Mindestens einmal im Jahr soll eine solche Veranstaltung stattfinden, d) die Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten aa) einer Schul- oder Berufsausbildung, eines Studiums, bb) von Weiterbildungen, Trainings, Veranstaltungen und Konferenzen, cc) einer musikalischen, künstlerischen oder sportlichen Ausbildung, dd) einer Eheschließung sowie der Geburt von Kindern, ee) der Gesundheitsförderung/ Gesunderhaltung, z. B. Rehabilitationsmaßnahmen, alternative Medizin, u. ä. Ausgaben, die nicht von der Krankenversicherung getragen werden, ff) von Beerdigungen und der Grabpflege, gg) des Lebensunterhalts, insbesondere in Notfällen, z. B. längere Krankheit, Arbeitslosigkeit sowie Folgen von Naturkatastrophen und Ähnlichem und hh) die Sicherung des Lebensabends der Stifterin und des Stifters.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§6 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus 1-3 Mitgliedern. (2) Die Stifter sind unbefristet auf Lebenszeit im Vorstand tätig, sofern sie ihr Amt nicht selbst niederlegen. Scheidet ein Stifter oder ein anderes Vorstandsmitglied aus dem Vorstand aus, so ergänzt sich der Vorstand selbst. Eine Wiederbestellung ist zulässig. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder mit Ausnahme der Stifter beträgt 5 Jahre. Zu ihren Lebzeiten sorgen die Stifter rechtzeitig für ihre eigene Nachfolge. Ist dies nicht rechtzeitig möglich, ist in jedem Fall ein Vorstandsmitglied aus dem Kreis der Destinatäre zu bestimmen. Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes wählen aus ihren Reihen einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Zu ihren Lebzeiten bestimmen die Stifter gemeinsam oder nach Ableben eines Stifters der verbleibende Stifter die Aufgabenverteilung im Vorstand und bestimmen insoweit Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden. ... (4) Das Amt eines Vorstandsmitgliedes endet nach Ablauf der Amtszeit. Das Vorstandsmitglied bleibt in diesen Fällen solange im Amt, bis ein Nachfolger bestellt ist. Das Amt endet weiter durch Tod und durch Niederlegung, die jederzeit zulässig ist. Vorstandsmitglieder können von den übrigen Mitgliedern jederzeit aus wichtigem Grunde abberufen werden. Ein wichtiger Grund liegt z. B. bei solchen Pflichtverletzungen vor, wenn der Stiftung die Fortsetzung des Amtes durch die betreffende Person bis zur Beendigung der Amtszeit oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht mehr zugemutet werden kann; dabei sind unter Berücksichtigung der individuellen Umstände des Einzelfalles die Interessen der Stiftung und des betreffenden Vorstandsmitgliedes zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen. Ihnen ist zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Organe

Vorstand Mitglieder: 1-3

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Force For Good Familienstiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

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