Marienstift Arnstadt
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gemeinnützigkirchliche Stiftung
Die Stiftung „Marienstift Arnstadt“ ist eine rechtsfähige kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Arnstadt.[1] Sie ist seit 1904 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Gesundheit, Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.
Stiftungszweck
§8 Organe der Stiftung, Mitglieder der Stiftungsorgane, Beschlussfassungen (1) Organ der Stiftung ist zunächst der Stiftungsvorstand.... §9 Stiftungsvorstand (1) Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei bis höchstens fünf Mitgliedern. (2) Zu Lebzeiten der Stifter haben sie stets das Recht den Vorstand zu bestellen oder abzuberufen. Sollten sich die Stifter nicht einig sein, entscheidet der StifterDr. med. Maximilian Haas über die Bestellung und Abberufung des Vorstandes. (3) Mitglieder des Stiftungsvorstands können alle natürlichen, rechtsfähigen, volljährigen Personen werden, deren Wissen und Können darauf schließen lassen, dass sie die Stiftung erfolgreich im Interesse der Familie führen werden. (4) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Sind die Stifter Mitglieder des Stiftungsvorstands, handeln sie stets mit Einzelvertretungsberechtigung. Übrige Mitglieder vertreten die Stiftung gemeinschaftlich. Sind die Stifter zusammen mit nur einem weiteren Mitglied im Vorstand vertreten, handelt jedes Mitglied mit Alleinvertretungsmacht. Sobald die Stifter aus dem Stiftungsvorstand ausgeschieden sind, ist jedes Vorstandsmitglied nur zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt. Die Stifter oder, sofern eingerichtet, der Familienrat können einzelnen oder allen Mitgliedern des Stiftungsvorstands für einzelne Rechtsgeschäfte Alleinvertretungsbefugnis erteilen und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. (5) Der erste Vorstand besteht aus den Stiftern Dr. med. Maximilian Haas undDr. med. Rümeysa Haas. (6) Dr. med. Maximilian Haas ist Vorstand und dessen Vorsitzender auf Lebenszeit, bis zum Eintritt des Vorsorgefalls (vgl. § 1896 BGB) bzw. der Anordnung einer Betreuung oder bis zu seinem Rücktritt aus dem Stiftungsvorstand. Er ist stets von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (7) Dr. med. Rümeysa Haas ist auf Lebenszeit oder bis zu ihrem Rücktritt Stiftungsvorstand und die 1. Stellvertretung von Dr. med. Maximilian Haas sowie dessen Nachfolgerin als Vorsitzende des Stiftungsvorstandes. Sie ist stets von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (8) Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung....
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
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Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 6 Organe, Vergütung ( 1) Die Organe der Stiftung sind a) der Verwaltungsrat b) der gesetzliche Vorstand. § 8 Aufgaben des Verwaltungsrates ( 1) Der Verwaltungsrat beruft die Mitglieder des gesetzlichen sowie des erweiterten Vorstandes gemäß nachstehendem § IO Absätze (1) bis (3 ). Er entscheidet über Anzahl und Aufgabenzuschnitt der Vorstandsressorts. ... § 11 Aufgaben und Vertretungsbefugnisse des gesetzlichen Vorstandes (1) Der gesetzliche Vorstand leitet die Stiftung entsprechend ihres diakonischen Auftrages; er verwaltet das Stiftungsvermögen im Rahmen der Gesetze und der Beschlüsse des Verwaltungsrates und entscheidet über die Annahme von Spenden. (2) Der gesetzliche Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters der Stiftung. Jedes Mitglied des gesetzlichen Vorstands ist einzelvertretungsberechtigt. Beschränkungen der Vertretungsbefugnis - im Innenverhältnis, ohne Wirkung gegenüber Dritten - regelt die Geschäftsordnung für den Vorstand. (3) Der Verwaltungsrat kann Mitglieder des gesetzlichen Vorstandes für einzelne Rechtsgeschäfte bzw. für bestimmte Arten von Rechtsgeschäften von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
Organe
Vorstand Mitglieder: 2 - 4 Verwaltungsrat Mitglieder: 8-12
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
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Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.
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Siehe auch
In Arnstadt
Gleicher Zweck
- Vereinigte Nebenstiftungen zur Margaretha- und Josephinen- Stiftung Kempten Kempten
- Kultur- und Sozialstiftung des Oberbürgermeisters der Stadt Rosenheim, Dr. Michael Stöcker Rosenheim
- Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt Berlin
- Elisabeth Hülsmann-Stiftung Hamm
- Stiftung "Kinder des Windes" Süderdeich
- Zirec-Kumeta Stiftung Bensheim
- Harry-und-Karin-Gerlach-Stiftung Berlin
- Christian Bender Stiftung Würzburg
- Zweck-Übersicht
In Thüringen
- Stiftung Thüringer Sporthilfe Erfurt
- Louise-Mücke-Stiftung Erfurt
- Geschwister-Tieroff-Stiftung Bad Blankenburg
- Stiftung Naturschutz Thüringen Erfurt
- Stiftung "Haus der Jugend und Technik" Jena
- Max-Knoch-Stiftung Hirschberg/Saale
- Stiftung Sophienhaus Weimar
- Emil Wagner-Stiftung
- Alle in Thüringen
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Marienstift Arnstadt“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.