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CMCE Familienstiftung

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Familienstiftung

Die CMCE Familienstiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Arnstadt.[1] Sie ist seit 2024 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Familie & privatnützig.

Stiftungszweck

§ 2 Stiftungszwecke   Die Stiftung hat die folgenden Zwecke: (1) Die Stiftung soll die Stifterin, den Stifter (¿die Stifter") und die leiblichen Nachkommen der Stifter (¿Stifterfamilie ") in allen Lebenslagen ideell sowie materiell unterstützen und fördern. Dabei soll der Stiftungsvorstand stets die Wirtschaftslage der Stiftung und den dauerhaften Erhalt der Vermögenssubstanz im Fokus haben. (2) Als Nachkommen im Sinne dieser Satzung gelten sowohl alle leiblichen Nachkommen in gerader Linie der Stifter als auch Adoptivkinder, wenn diese vor dem 16. Lebensjahr adoptiert wurden. (3) Die Stiftung soll die Verbundenheit der Stifterfamilie erhalten und stärken. (4) Die Stiftung soll die persönliche Entwicklung der Familienmitglieder stärken, fördern und unterstützen. (5) Alle Mitglieder der Stifterfamilie sollen ermutigt werden, sich selbst eine wirtschaftliche, familiäre und ideelle Existenz aufzubauen. Die Leistungen der Stiftung sollen dabei unterstützen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 2.548 Stiftungen im Bereich Familie & privatnützig

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 9 Rechte und Pflichten des Stiftungsvorstands (1) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. (2) ... (3) Sofern die Stifter Vorstandsmitglieder sind, sind sie einzelvertretungsberechtigt. Übrige Mitglieder vertreten die Stiftung gemeinschaftlich. Sind die Stifter zusammen mit nur einem weiteren Mitglied im Vorstand vertreten, handelt jedes Mitglied mit Alleinvertretungsmacht. Sobald beide Stifter aus dem Stiftungsvorstand ausgeschieden sind, ist jedes Vorstandsmitglied nur zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt. (4) Herr Marco Sebastian Kruse und Frau Carmen Kruse sind zu deren Lebzeiten von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Stiftungsvorstand kann weitere Vorstandsmitglieder von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Gleiches gilt für spätere Stiftungsvorstände, auch sie können von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden, sofern sie zum Destinatärskreis gehören.   [...]

Organe

Stiftungsvorstand Mitglieder: 1-5

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „CMCE Familienstiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:ArnstadtLand ThüringenFamilie & privatnützigFamilienstiftungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2024