Stiftung24

CMCE Familienstiftung

rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Arnstadt · anerkannt 2024

Familienstiftung

Satzungszweck

§ 2 Stiftungszwecke
 
Die Stiftung hat die folgenden Zwecke:
(1) Die Stiftung soll die Stifterin, den Stifter (¿die Stifter") und die leiblichen Nachkommen der Stifter (¿Stifterfamilie ") in allen Lebenslagen ideell sowie materiell unterstützen und fördern. Dabei soll der Stiftungsvorstand stets die Wirtschaftslage der Stiftung und den dauerhaften Erhalt der Vermögenssubstanz im Fokus haben.
(2) Als Nachkommen im Sinne dieser Satzung gelten sowohl alle leiblichen Nachkommen in gerader
Linie der Stifter als auch Adoptivkinder, wenn diese vor dem 16. Lebensjahr adoptiert wurden.
(3) Die Stiftung soll die Verbundenheit der Stifterfamilie erhalten und stärken.
(4) Die Stiftung soll die persönliche Entwicklung der Familienmitglieder stärken, fördern und
unterstützen.
(5) Alle Mitglieder der Stifterfamilie sollen ermutigt werden, sich selbst eine wirtschaftliche, familiäre und ideelle Existenz aufzubauen. Die Leistungen der Stiftung sollen dabei unterstützen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Familie & privatnützig

Familienstiftungen dienen dem Unterhalt und der Versorgung einer bestimmten Familie oder dem Zusammenhalt eines Unternehmens in Familienhand. Sie verfolgen keine gemeinnützigen Zwecke und sind deshalb steuerlich anders behandelt als gemeinnützige Stiftungen.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 2.543 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Zimmerstr. 16
99310 Arnstadt

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 9 Rechte und Pflichten des Stiftungsvorstands (1) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. (2) ... (3) Sofern die Stifter Vorstandsmitglieder sind, sind sie einzelvertretungsberechtigt. Übrige Mitglieder vertreten die Stiftung gemeinschaftlich. Sind die Stifter zusammen mit nur einem weiteren Mitglied im Vorstand vertreten, handelt jedes Mitglied mit Alleinvertretungsmacht. Sobald beide Stifter aus dem Stiftungsvorstand ausgeschieden sind, ist jedes Vorstandsmitglied nur zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt. (4) Herr Marco Sebastian Kruse und Frau Carmen Kruse sind zu deren Lebzeiten von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Stiftungsvorstand kann weitere Vorstandsmitglieder von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Gleiches gilt für spätere Stiftungsvorstände, auch sie können von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden, sofern sie zum Destinatärskreis gehören.   [...]

Organe

Stiftungsvorstand Mitglieder: 1-5

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2024
Anerkennung04.04.2024
Rechtsformrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtTLVwA
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Förderung beantragen

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Diese Stiftung gehört zu den 9 in Arnstadt erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Seit 2024 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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