S24STIFTUNG24

Familie Rudahl Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Die Familie Rudahl Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Triberg.[1] Sie ist seit 2022 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Familie & privatnützig, Gesundheit, Kunst & Kultur und Sport & Freizeit.

Satzungszweck

§ 2
Stiftungszwecke
Die Stiftung hat die folgenden Zwecke:
(1) Die Stiftung soll den Stifter, dessen Ehepartnerin und die leiblichen Nachkommen des
Stifters sowie Adoptiv- und Stiefkinder("Stifterfamilie") in allen Lebenslagen ideell sowie
materiell unterstützen und fördern.
(2) Die Stiftung soll die Verbundenheit der Stifterfamilie erhalten und stärken.
(3) Die Stiftung soll die persönliche Entwicklung der Familienmitglieder stärken, fördern und
unterstützen.
(4) Alle Mitglieder der Stifterfamilie sollen ermutigt werden, sich selbst eine wirtschaftliche,
familiäre und ideelle Existenz aufzubauen. Die Leistungen der Stiftung sollen dabei
unterstützen.
 
§ 3
Verwirklichung der Stiftungszwecke
Die Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch:
1. die Förderung der Berufsausbildung, des Studiums, der beruflichen Existenzgründung, der
Persönlichkeitsentwicklung und des Familienaufbaus,
2. die vergünstigte oder unentgeltliche Nutzung von Vermögensgegenständen durch die
Stifterfamilie,
3. Durchführung gemeinsamer Erlebnisse, Feste, Veranstaltungen und Reisen sowie
regelmäßige Familientreffen. Mindestens einmal im Jahr soll eine solche Veranstaltung
stattfinden,
4. die Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten
einer Schulausbildung,
von Weiterbildungen, Trainings, Veranstaltungen und Konferenzen,
- einer musikalischen, künstlerischen oder sportlichen Ausbildung,
- einer Eheschließung sowie der Geburt von Kindern,
- der Gesundheitsvorsorge und Heilung sowie Pflege im Alter,
- von Beerdigungen und der Grabpflege,
- des Lebensunterhalts, insbesondere in Notfällen, sowie
5. die Sicherung des Lebensabends des Stifters und dessen Ehepartnerin.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 8 Organe der Stiftung, Mitglieder der Stiftungsorgane, Beschlussfassungen (1) Organe der Stiftung sind zunächst der Stiftungsvorstand und die Familienversammlung. Der Familienrat kann als weiteres Organ zu einem späteren Zeitpunkt eingerichtet werden. (2) - (7) ...   § 9 Stiftungsvorstand (1) Der Stiftungsvorstand besteht aus einem bis höchstens fünf Mitgliedern. (2) - (3) ... (4) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Ist der Stifter Mitglied des Stiftungsvorstands, handelt er stets mit Einzelvertretungsberechtigung. Übrige Mitglieder vertreten die Stiftung gemeinschaftlich. Ist der Stifter zusammen mit nur einem weiteren Mitglied im Vorstand vertreten, handelt jedes Mitglied mit Alleinvertretungsmacht. Sobald der Stifter aus dem Stiftungsvorstand ausgeschieden ist, ist jedes Vorstandsmitglied (sofern der Vorstand aus mehr als einer Person besteht) nur zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt. Der Stifter oder der Familienrat können einzelnen oder allen Mitgliedern des Stiftungsvorstands für einzelne Rechtsgeschäfte Alleinvertretungsbefugnis erteilen und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. (5) Der erste Vorstand besteht aus dem Stifter Robin Rudahl. (6) Robin Rudahl ist Vorstand und dessen Vorsitzender auf Lebenszeit, bis zum Eintritt des Vorsorgefalls (vgl. § 1896 BGB) bzw. der Anordnung einer Betreuung oder bis zu seinem Rücktritt aus dem Stiftungsvorstand. Er ist stets alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (7) - (14) ...

Organe

Stiftungsvorstand Mitglieder: 1-5 Familienversammlung Mitglieder: unbestimmt

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Fördert diese Stiftung?

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Diese Stiftung gehört zu den 0 in Triberg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Von den 0 Stiftungen mit Sitz in Triberg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Anerkennungsjahr 2022 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Familie Rudahl Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land ThüringenBildung & ErziehungFamilie & privatnützigGesundheitKunst & KulturSport & Freizeitrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2022