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Stiftung Leuchtenburg

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Die Stiftung Leuchtenburg ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Seitenroda.[1] Sie ist seit 2007 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Bildung & Erziehung.

Stiftungszweck

§ 7 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. Personalunion in beiden Gremien ist ausgeschlossen. (2) Abgesehen von den ersten Organen (Gründungsorganen) beträgt die Amtszeit der Organmitglieder, die entsprechend § 8 Abs. 1 (Vorstand) und § 9 Abs. 1 (Kuratorium) bestimmt werden, vier Jahre. Anschließende Wiederberufung ist mehrfach zulässig. Die Amtszeit der ersten Organe (Gründungsorgane) ergibt sich aus § 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 1 der Satzung. Anstelle eines während der Amtszeit ausgeschiedenen Organmitglieds bestellt das Organ, dem der Ausgeschiedene angehört, für den Rest der Amtszeit ein neues Mitglied (Selbstergänzung). Nach Ablauf der Amtszeit führen die Organmitglieder ihre Geschäfte bis zur Neubestellung des Organs fort. (3) - (5)... (6) Die Mitglieder der Organe haben ihre Tätigkeit persönlich auszuüben. Vertretung ist ausgeschlossen.   § 8 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei (3) und maximal fünf (5) Mitgliedern. Mitglieder des Vorstandes sind - der Vorsitzende des Vereins zur Förderung und Bildung Jugendlicher e. V. Gotha oder eine von ihm benannte Person als geborenes Mitglied und - die weiteren Mitglieder, die abgesehen vom ersten Vorstand (Gründungsvorstand) und abgesehen von den Fällen des Amtswechsels während der Amtsperiode von dem Kuratorium bestimmt werden. Eine Wiederbestellung ist mehrfach zulässig. Der erste Vorstand (Gründungsvorstand) wird für eine Amtszeit von fünf (5) Jahren von den Stiftern im Stiftungsgeschäft bestellt. (2) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. (3) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.... (4) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt, wovon mindestens einer der Vorsitzende oder sein Stellvertreter sein muss. Intern gilt als vereinbart, dass grundsätzlich der Vorsitzende des Vorstandes zusammen mit einem anderen Mitglied die Vertretung und Geschäftsführung wahrnimmt und dieses Recht von seinem Stellvertreter nur bei Verhinderung des Vorsitzenden wahrgenommen werden darf. (5) Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (6) - (10)...

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 6 Organe der Stiftung (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. § 7 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus mindestens einem, höchstens drei Mitgliedern. (2) Der Stifter gehört dem Vorstand auf Lebenszeit an. Zu seinen Lebzeiten ist der Stifter Vorsitzender des Vorstandes. und kann nach eigenem Ermessen bis zu zwei weitere Vorstandsmitglieder, davon einen stellvertretenden Vorsitzenden, berufen und diese nach eigenem Ermessen abberufen. Der Stifter ist als Vorsitzender des Vorstandes von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. ... § 8 Aufgaben des Vorstandes (1) Der Vorstand entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der Satzung in eigener Verantwortung und führt die laufenden Geschäfte der Stiftung. Der Vorsitzende des Vorstandes vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich im Innen- und Außenverhältnis allein. Bei seiner Verhinderung oder Abwesenheit vertritt der stellvertretende Vorsitzende die Stiftung in gleicher Weise.

Organe

Vorstand Mitglieder: 1-3 Kuratorium Mitglieder: bis zu 5

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung Leuchtenburg“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land ThüringenBildung & Erziehungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2007