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Starlights Live® Stiftung

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gemeinnützig

Die Starlights Live® Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Moorgrund OT Möhra.[1] Sie ist seit 2019 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Kunst & Kultur und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

§2 Stiftungszweck (1) Zweck der Stiftung ist die Förderung und Durchführung von gemeinnützigen Projekten für vornehmlich Kinder und Jugendliche denen es aufgrund familiärer, gesundheitlicher, sozialer und/oder finanzieller Umstände nicht möglich ist, sich so zu entwickeln, wie dies Kindern und Jugendlichen ohne Benachteiligung möglich ist. Die Stiftung wird diese Zwecke zum Teil selbst operativ verwirklichen und fördert dadurch die Jugendhilfe. Weiterhin fördert die Stiftung die Kultur. (2) Diese Zwecke sollen insbesondere verwirklicht werden durch: a) Unterstützung von Kindern aus Familien durch Förderung von zusätzlichen Freizeitangeboten und Besuch kultureller Veranstaltungen etc., z.B, Theater, Kino, Konzerte b) Durchführungvon kulturellen Veranstaltungen und Konzerten c) Durchführung von Projekten im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, z.B. speziell abgestimmte Betreuungsangebote für Kinder- und Jugendliche (, Musik-Workshops" und/oder, Ferien-Camps"). (3) Die Stiftung kann mittelbeschaffend i. S. des§ 58 Nr. 1 AO für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts tätig werden im Bereich der Förderung der Jugendhilfe, Kunst und Kultur sowie im Bereich mildtätiger Zwecke und agiert in diesen Bereichen als Förderstiftung. (4) Das Wirken der Stiftung ist örtlich begrenzt auf Deutschland.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 6.847 Stiftungen im Bereich Kunst & Kultur

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§6 Organe der Stiftung (1) Das Organ der Stiftung ist der Vorstand.   §8 Aufgaben des Vorstandes (1) Der Vorstand entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der Satzung in eigener Verantwortung Lind führt die laufenden Geschäfte der Stiftung. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergeri,chtlich. Der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes ist einzelvertretungsberechtigt. Dies gilt auch für den Stellvertreter, außer der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern. Dann sind der Stellvertreter und das weitere Mitglied gemeinsam vertretungsberechtigt.   Im Innenverhältnis gilt als vereinbart, dass der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes die Stiftung allein vertritt, für den Fall der Verhinderung des stellvertretenden Vorsitzenden.

Organe

Vorstand Mitglieder: 3

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Starlights Live® Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land ThüringenKunst & KulturSoziales & WohlfahrtGemeinnützige Stiftungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2019