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Stiftung Mehler

rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Erfurt · anerkannt 2022

Der Stiftungszweck im Wortlaut

§2
Zweck der Stiftung 
(1) Der Zweck der Stiftung besteht vorrangig in der wirtschaftlichen Absicherung zur
deutlichen Verbesserung der Lebensumstände der Mitglieder der Familie der Stifter und deren
Nachkommen. Mitglieder der Familie und deren Nachkommen sind die Stifter selbst. alle
leiblichen Abkömmlinge der Stifter in gerader Linie, sowie adoptierte Abkömmlinge in
gerader Linie, sofern die Adoption vor Vollendung des 10. Lebensjahres des Adoptierten
erfolgte, sie werden nachfolgend als Familienverband bezeichnet.
Eine deutliche Verbesserung der Lebensumstände ist regelmäßig nicht zu erwarten, wenn
durch Zuwendungen der Stiftung andere, insbesondere öffentliche Zuwendungen maßgeblich
gekürzt werden oder auch wegfallen. Zuwendungen in diesen Fällen genügen daher nicht dem
Zweck der Stiftung und sollten dann unterbleiben. Nicht ausgezahlte Beträge verbleiben als
sonstiges Vermögen in der Stiftung.
Nachrangig soll die Stiftung für den Familienverband ein mögliches Betätigungsfeld
darstellen, sowohl in der Funktion der Lenkung und Leitung der Stiftung, wie auch als
Arbeitsplatz. 
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
1. regelmäßige finanzielle Unterstützung der Familie. sofern dadurch eine deutliche
Verbesserung der Lebensumstände erreicht wird,
2. finanzielle Unterstützung bei außergewöhnlichen Vorkommnissen wie z.B.
Eheschließungen und Begräbnissen,
3. finanzielle Unterstützung bei Aufwendungen für medizinische Zwecke. Dazu zählen
z.B. auch genetische Eingriffe, Implantate oder Prothesen, die zu einer Verbesserung
der Lebensqualität führen, Unterstützungen bei Krankheiten,
4. Zahlungen für außergewöhnliche Aufwendungen wie z.B. Erbschaftssteuer,
5. Aufbewahrung persönlicher Gegenstände Verstorbener des Familienverbandes in
angemessenem Umfang;. Sie können z.B. Einblick in die Lebensumstände der Ahnen
geben,
6. Aufbewahrung materieller und kultureller Gegenstände wie z.B. von
Kunstgegenständen und Büchersammlungen, sofern diese gestiftet wurden und in
angemessenem Umfang sind.
7. Außerdem sollen die gestifteten Immobilien, die zum Grundstockvermögen der
Stiftung gehören, vorrangig dem Familienverband als möglicher Wohnplatz zur
Verfügung stehen.
8. Grundsätzlich haben die Stifter ein Wohnrecht auf Lebenszeit. Das Wohnrecht
bedeutet nicht, dass mietfrei gewohnt werden kann, da es eben die Mieterträge sind,
die zur Werterhaltung benötigt werden. Der Stifter Lothar Mehler ist von
Mietzahlungen dagegen ausgenommen. Das Wohnrecht erlischt, wenn jemand ohne
Not die Kosten für Unterkunft, also die Miete und die Mietnebenkosten, nicht
begleicht. Denn das würde bedeuten, daß derjenige auf Kosten der Stiftung lebt, was
dem Stiftungszweck widerspräche.
(3) Den durch die Stiftung Begünstigten steht aufgrund dieser Satzung ein Rechtsanspruch auf
Leistungen der Stiftung nicht zu.
Unterstützungen für religiöse Zwecke, für die Befriedigung von Suchtverhalten oder nicht
notwendigen bzw. nicht nützlichen Körperveränderungen werden nicht gewährt.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Familie & privatnützig als Stiftungszweck

Familienstiftungen dienen dem Unterhalt und der Versorgung einer bestimmten Familie oder dem Zusammenhalt eines Unternehmens in Familienhand. Sie verfolgen keine gemeinnützigen Zwecke und sind deshalb steuerlich anders behandelt als gemeinnützige Stiftungen.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 2.543 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Hans-Sailer-Straße 112
99089 Erfurt

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§4 Organe der Stiftung  (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und der Familienrat.  (2) Die Mitglieder der Organe sollen vorzugsweise aus dem Familienverband gestellt werden. Ein Mitglied eines Organs kann nicht zugleich einem anderen Organ dieser Stiftung angehören. ...  §5 Stiftungsvorstand  (1) Der Stiftungsvorstand soll aus mindestens zwei und höchstens fünf Personen bestehen. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Wiederwahl ist zulässig.  (2) Auf Wunsch gehören die Stifter dem Vorstand auf Lebzeiten an. Zu Lebzeiten der Stifter bestellen diese die Vorstandsmitglieder und bestimmen den Vorsitzenden. Ab dem Zeitpunkt des Versterbens zweier Stifter bestellt der Familienrat auf Vorschlag des bisherigen Vorstands den neuen Vorstand nach Ablauf der vorangegangenen Bestellungsperiode. ...  §6 Aufgaben des Stiftungsvorstandes  ...  (2) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes sind einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Organe

Vorstand Mitglieder: 5 Familienrat Mitglieder: 9

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung20.06.2022
Rechtsformrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

In Erfurt sind insgesamt 750 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Von den 750 Stiftungen mit Sitz in Erfurt verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Mit der Anerkennung 2022 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

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Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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