Stiftung Mehler
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Die Stiftung Mehler ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Erfurt.[1] Sie ist seit 2022 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Familie & privatnützig, Gesundheit, Kunst & Kultur und Religion & Kirche.
Stiftungszweck
§2 Zweck der Stiftung (1) Der Zweck der Stiftung besteht vorrangig in der wirtschaftlichen Absicherung zur deutlichen Verbesserung der Lebensumstände der Mitglieder der Familie der Stifter und deren Nachkommen. Mitglieder der Familie und deren Nachkommen sind die Stifter selbst. alle leiblichen Abkömmlinge der Stifter in gerader Linie, sowie adoptierte Abkömmlinge in gerader Linie, sofern die Adoption vor Vollendung des 10. Lebensjahres des Adoptierten erfolgte, sie werden nachfolgend als Familienverband bezeichnet. Eine deutliche Verbesserung der Lebensumstände ist regelmäßig nicht zu erwarten, wenn durch Zuwendungen der Stiftung andere, insbesondere öffentliche Zuwendungen maßgeblich gekürzt werden oder auch wegfallen. Zuwendungen in diesen Fällen genügen daher nicht dem Zweck der Stiftung und sollten dann unterbleiben. Nicht ausgezahlte Beträge verbleiben als sonstiges Vermögen in der Stiftung. Nachrangig soll die Stiftung für den Familienverband ein mögliches Betätigungsfeld darstellen, sowohl in der Funktion der Lenkung und Leitung der Stiftung, wie auch als Arbeitsplatz. (2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch 1. regelmäßige finanzielle Unterstützung der Familie. sofern dadurch eine deutliche Verbesserung der Lebensumstände erreicht wird, 2. finanzielle Unterstützung bei außergewöhnlichen Vorkommnissen wie z.B. Eheschließungen und Begräbnissen, 3. finanzielle Unterstützung bei Aufwendungen für medizinische Zwecke. Dazu zählen z.B. auch genetische Eingriffe, Implantate oder Prothesen, die zu einer Verbesserung der Lebensqualität führen, Unterstützungen bei Krankheiten, 4. Zahlungen für außergewöhnliche Aufwendungen wie z.B. Erbschaftssteuer, 5. Aufbewahrung persönlicher Gegenstände Verstorbener des Familienverbandes in angemessenem Umfang; . Sie können z.B. Einblick in die Lebensumstände der Ahnen geben, 6. Aufbewahrung materieller und kultureller Gegenstände wie z.B. von Kunstgegenständen und Büchersammlungen, sofern diese gestiftet wurden und in angemessenem Umfang sind. 7. Außerdem sollen die gestifteten Immobilien, die zum Grundstockvermögen der Stiftung gehören, vorrangig dem Familienverband als möglicher Wohnplatz zur Verfügung stehen. 8. Grundsätzlich haben die Stifter ein Wohnrecht auf Lebenszeit. Das Wohnrecht bedeutet nicht, dass mietfrei gewohnt werden kann, da es eben die Mieterträge sind, die zur Werterhaltung benötigt werden. Der Stifter Lothar Mehler ist von Mietzahlungen dagegen ausgenommen. Das Wohnrecht erlischt, wenn jemand ohne Not die Kosten für Unterkunft, also die Miete und die Mietnebenkosten, nicht begleicht. Denn das würde bedeuten, daß derjenige auf Kosten der Stiftung lebt, was dem Stiftungszweck widerspräche. (3) Den durch die Stiftung Begünstigten steht aufgrund dieser Satzung ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung nicht zu. Unterstützungen für religiöse Zwecke, für die Befriedigung von Suchtverhalten oder nicht notwendigen bzw. nicht nützlichen Körperveränderungen werden nicht gewährt.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Alle 2.548 Stiftungen im Bereich Familie & privatnützig
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§4 Organe der Stiftung (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und der Familienrat. (2) Die Mitglieder der Organe sollen vorzugsweise aus dem Familienverband gestellt werden. Ein Mitglied eines Organs kann nicht zugleich einem anderen Organ dieser Stiftung angehören. ... §5 Stiftungsvorstand (1) Der Stiftungsvorstand soll aus mindestens zwei und höchstens fünf Personen bestehen. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Wiederwahl ist zulässig. (2) Auf Wunsch gehören die Stifter dem Vorstand auf Lebzeiten an. Zu Lebzeiten der Stifter bestellen diese die Vorstandsmitglieder und bestimmen den Vorsitzenden. Ab dem Zeitpunkt des Versterbens zweier Stifter bestellt der Familienrat auf Vorschlag des bisherigen Vorstands den neuen Vorstand nach Ablauf der vorangegangenen Bestellungsperiode. ... §6 Aufgaben des Stiftungsvorstandes ... (2) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes sind einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Organe
Vorstand Mitglieder: 5 Familienrat Mitglieder: 9
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
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Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.
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Siehe auch
In Erfurt
Gleicher Zweck
- Silke Kremhelmer MMXXI Familienstiftung Lauscha
- Upleven Familienstiftung Wettenberg
- Heinrich Stiftung Schonungen
- Lange Stiftung Darmstadt
- Familienstiftung Faber Darmstadt
- Ursachenstiftung Osnabrück
- Buchmann Stiftung Nürnberg
- Faatz 2020 Familienstiftung Darmstadt
- Zweck-Übersicht
In Thüringen
- Silke Kremhelmer MMXXI Familienstiftung Lauscha
- Ernst Macht Legat Bad Salzungen
- Schloss Wespenstein - Stiftung Gräfenthal
- Kultur- und Sportstiftung der Gemeinde Probstzella Probstzella
- Deutsche Nationalstiftung Weimar
- Grondin und Pfarr Familienstiftung Lauscha
- St. Raphael-Stiftung Heiligenstadt
- Max-Knoch-Stiftung Hirschberg/Saale
- Alle in Thüringen
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung Mehler“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.
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