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Meissner MMXXII Stiftung

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Die Meissner MMXXII Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Rudolstadt.[1] Sie ist seit 2022 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Familie & privatnützig und Gesundheit.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

§ 2 Stiftungszweck 
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung des Stifters, der Abkömmlinge in gerader Linie
fortlaufend des Stifters und des in gültiger Ehe lebenden Ehepartners des Stifters. 
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- Förderung des Familienzusammenhaltes über Generationen (z.B. durch
Familienfeste etc.),
- anlass- und bedarfsunabhängige finanzielle Unterstützung der Begünstigten,
- die Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten oder der vollständigen Übernahme der Kosten
¿ einer Schul- oder Berufsausbildung und Weiterbildungen,
¿ einer Eheschließung sowie Geburt eines Kindes,
¿ des Lebensunterhaltes, dazu gehören u.a.:
- die Unterbringung (Wohnen)
- die Verpflegung
- Reisen
- Hobbys
- die Mobilität
- die Altersvorsorge
- die Gesundheitsversorgung und Pflegekosten (sowohl präventiv als auch mittelbar)
- und Ähnliches,
- die Gewährung von auch zinsgünstigen Darlehen und Zuschüsse zum Schaffen einer Geschäftsgrundlage für die Destinatäre (z.B. die Übernahme von Gründungskosten einer GmbH oder die Übernahme der
Marketingkosten für das erste Geschäftsjahr usw.).
 
(3) Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Den
durch die Stiftung Begünstigten steht aufgrund dieser Satzung, auch trotz bereits
wiederholter Gewährung, ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung nicht zu.
Ebenfalls besteht kein Gleichbehandlungsanspruch.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 5 Stiftungsorgan  (1) Organ der Stiftung ist der Vorstand.   § 6 Vorstand  (1) Mitglied im Stiftungsvorstand können alle natürlichen voll geschäftsfähigen Personen werden.  (2) Der Vorstand besteht aus mindestens 1 Person und höchstens 4 Personen. Er wird für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Sollte der Stifter Mitglied des Vorstandes sein, so unterliegt dieser keiner Amtszeit. Die Möglichkeit eines einköpfigen Vorstandes ist dem Stifter vorbehalten. Der Vorstand ergänzt sich durch Zuwahl. Wiederwahl ist zulässig. Nach Ablauf der Amtsdauer führt der amtierende Vorstand die Geschäfte bis zur Wahl des neuen Vorstandes fort. Der Stifter bildet den ersten Vorstand allein und wählt zu gegebener Zeit weitere Mitglieder hinzu. ...   § 7 Aufgaben des Vorstandes  ...  (2) Der Vorstand hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Besteht der Vorstand aus zwei oder mehr Personen, wird er von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten. Intern gilt als vereinbart, dass die Vertretung vom Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied wahrgenommen wird. Der Stifter ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Im Einzelfall können einzelne Vorstandsmitglieder durch die Übrigen von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.

Organe

Vorstand Mitglieder: 1 - 4

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

In Rudolstadt sind insgesamt 9 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Diese Stiftung gehört zu den 9 in Rudolstadt erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Die Anerkennung im Jahr 2022 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Meissner MMXXII Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:RudolstadtLand ThüringenBildung & ErziehungFamilie & privatnützigGesundheitrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2022