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AKTION WANDLUNGSWELTEN gemeinnützige Stiftung

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Die AKTION WANDLUNGSWELTEN gemeinnützige Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Jena.[1] Sie ist seit 2003 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Gesundheit, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Soziales & Wohlfahrt und Wissenschaft & Forschung.

Satzungszweck

§2 Stiftungszweck
 
Die Stiftung fördert freie gemeinnützige Träger, die folgende mildtätige oder gemeinnützige Zwecke verfolgen:
Der Zweck der Träger ist die Betreuung von kranken, sozial benachteiligten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, seelisch erkrankten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, von Behinderung bedrohten und behinderten Kindern,
Jugendlichen und Erwachsenen und die Hilfe zur Selbstverwirklichung für diese Personenkreise. Die Betreuung durch die Träger erfolgt im Geltungsbereich des SGB, BSHG, KJHG, des Thüringer Schulgesetzes und des Berufsausbildungsgesetzes.
 
Die Stiftung fördert die Integration kranker Menschen in die Gesellschaft und die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation. Ziel soll ein gleichberechtigtes Zusammenleben von kranken und gesunden Menschen sein. Um das zu erreichen, sollen Personen selbstlos unterstützt werden, die auf Grund ihrer Leiden auf Hilfe angewiesen sind.
 
Die Stiftung setzt sich gleichfalls für die Akzeptanz dieser Menschen in der Gesellschaft ein. Sie fördert Jugendhilfe und erschließt Selbsthilfepotentiale im Gemeinwesen. Die Stiftung fördert die Schaffung solcher Lebenswelten für kranke
Menschen, in denen weitgehend ein selbstbestimmtes Leben, der Erwerb von Kompetenzen, das Erfahren von Verantwortung sich selbst und anderen gegenüber möglich ist. Der Stiftung obliegt auch die Förderung gemeinsamer künstlerischer Aktivitäten von gesunden und kranken Menschen und der wissenschaftlichen Arbeit, die im Zusammenhang mit der Arbeit zum Nutzen behinderter Menschen steht.
 
Die Stiftung fördert auf angemessene Weise Forschungsarbeiten zu Betreuungstätigkeiten für den o.g. Personenkreis.
 
Die Stiftung fördert Weiterbildungsmaßnahmen, die einer Verbesserung der Betreuungstätigkeit für o.g. Personenkreis dienen.
 
Die Stiftung fördert besonders freie gemeinnützige Träger in folgenden Tätigkeitsbereichen:
 
a) Schaffen, Betreiben und Erhalten von beschützten Wohnformen, Betreuung ihrer Bewohner in medizinischer, sozialer, pädagogischer, psychologischer und kultureller Hinsicht
 
b) Schaffen, Betreiben und Erhalten von Einrichtungen zur umfassenden medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation.
 
c) Initiativen zum Schaffen und Erhalten von Arbeitsplätzen für die Zielgruppe, insbesondere durch Unternehmen, die - im Sinne des§ 68 Nr. 3c AO - der Schaffung und dem Erhalt von Arbeitsplätzen für besonders betroffene, vor allem psychisch erkrankte schwerbehinderte Menschen dienen.
 
d) Initiativen zu gemeinsamer kultureller Betätigung gesunder und kranker Menschen
 
e) · Schaffen, Betreiben und Erhaltung von Einrichtungen im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich des SGB, BSHG, KJHG
 
f) Initiativen zu Projekten in der Gemeinwesenarbeit
 
Die Stiftung betreibt Öffentlichkeitsarbeit.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 6 Organe der Stiftung   1. Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium.   2. - 3. ...     § 7 Stiftungsvorstand   1. Der Vorstand besteht aus mindestens drei, höchstens fünf Mitgliedern. ...   2. ... Der Vorstand kann für Geschäfte, die der Verwirklichung des Stiftungszwecks dienen, bei hinreichenden Mitteln, einen hauptamtlichen Geschäftsführer einsetzen.   3. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden.   4. - 7. ...     § 8 Aufgaben des Vorstands   1. Der Vorstand entscheidet in allen Angelegenheiten nach Maßgabe der Satzung in eigener Verantwortung und führt die laufenden Geschäfte der Stiftung. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Ein Mitglied des Stiftungsvorstandes ist nur gemeinschaftlich mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis vertritt der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes die Stiftung allein; für den Fall der Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende.   2. Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse, der Erledigung seiner Aufgaben und insbesondere der Wahrnehmung der laufenden Geschäfte bestellt der Vorstand bei hinreichenden Mitteln einen hauptamtlichen Geschäftsführer und kann Sachverständige hinzuziehen. Der Umfang der Vertretungsbefugnis der Geschäftsführung ergibt sich aus der rechtsgeschäftlichen Vollmacht, die vom Vorstand zu erteilen ist.   3. ...

Organe

Geschäftsführer Mitglieder: Stiftungsvorstand Mitglieder: 3-5 Kuratorium Mitglieder: 3-4

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Fördert diese Stiftung?

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 2003 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „AKTION WANDLUNGSWELTEN gemeinnützige Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.