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Wolfgang Lück-Stiftung für Wirtschaftswissenschaften

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gemeinnützig

Die Wolfgang Lück-Stiftung für Wirtschaftswissenschaften ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Weimar.[1] Sie ist seit 2013 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

§2 Stiftungszweck (1) Die Stiftung dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnitts ¿Steuerbegünstigte Zwecke¿ der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (2) Zweck der Stiftung ist die Forderung wirtschaftswissenschaftlicher Forschungen auf den Gebieten der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre, insbesondere auf den Gebieten Rechnungslegung, Steuern und Prüfung. Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch die Förderung von Forschungsarbeiten an universitären und nicht-universitären Forschungseinrichtungen, insbesondere die ¿ Förderung von Veranstaltungen (Kolloquien, Vorträge, Kurse, Seminare), die einen intensiven Gedanken- und Informationsaustausch zwischen Wissenschaftlern, Praktikern sowie nationalen und internationalen Institutionen auf den Gebieten Rechnungslegung, Steuern und Prüfung ermöglichen sollen, ¿ Gewährung von Stipendien im Rahmen der wissenschaftlichen Ausbildung, ¿ Förderung von Nachwuchskräften auf den Gebieten der Rechnungslegung, Steuern und Prüfung, ¿ Förderung von Durchführung von Forschungsvorhaben auf den Gebieten der Rechnungslegung, Steuern und Prüfung sowie verwandte Gebiete wie Unternehmensberatung sowie Managementproblemstellungen. Die Ergebnisse von Forschungsvorhaben und von Veranstaltungen können, soweit möglich, veröffentlicht werden. (3) Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Darüber hinaus darf der Stifter keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung erhalten. (4) Über die Vergabe von Stiftungsmitteln entscheidet das Kuratorium der Stiftung.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§5 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium.     §6 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus mindestens 2 Personen. Seine ersten Mitglieder sind im Stiftungsgeschäft bestimmt. Der Vorstand wird vom Kuratorium für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Nach Ablauf seiner Amtsdauer fuhrt der amtierende Vorstand die Geschäfte bis zur Wahl des neuen Vorstands fort. ... (3) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. (4) Mitglieder des Kuratoriums dürfen nicht zugleich dem Vorstand angehören.   §7 Aufgaben des Vorstandes (1) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorsitzende ist zur Vertretung der Stiftung allein vertretungsberechtigt. Ansonsten wird die Stiftung durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. ... (3) Für die laufenden Geschäfte können Hilfskräfte angestellt werden. Mitglieder des Vorstandes und des Kuratoriums können nicht Angestellte der Stiftung sein.

Organe

Vorstand Mitglieder: mind. 2 Kuratorium Mitglieder: 2-5

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Wolfgang Lück-Stiftung für Wirtschaftswissenschaften“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:WeimarLand ThüringenWissenschaft & ForschungGemeinnützige Stiftungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2013