Wolfgang Lück-Stiftung für Wirtschaftswissenschaften
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Gronau · anerkannt 2013
gemeinnützig
Satzungszweck
§2
Stiftungszweck
(1) Die Stiftung dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnitts ¿Steuerbegünstigte Zwecke¿ der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(2) Zweck der Stiftung ist die Forderung wirtschaftswissenschaftlicher Forschungen auf den Gebieten der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre, insbesondere auf den Gebieten Rechnungslegung, Steuern und Prüfung. Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch die Förderung von Forschungsarbeiten an universitären und nicht-universitären Forschungseinrichtungen, insbesondere die
¿ Förderung von Veranstaltungen (Kolloquien, Vorträge, Kurse, Seminare), die einen intensiven Gedanken- und Informationsaustausch zwischen Wissenschaftlern, Praktikern sowie nationalen und internationalen Institutionen auf den Gebieten Rechnungslegung, Steuern und Prüfung ermöglichen sollen,
¿ Gewährung von Stipendien im Rahmen der wissenschaftlichen Ausbildung,
¿ Förderung von Nachwuchskräften auf den Gebieten der Rechnungslegung, Steuern und Prüfung,
¿ Förderung von Durchführung von Forschungsvorhaben auf den Gebieten der Rechnungslegung, Steuern und Prüfung sowie verwandte Gebiete wie Unternehmensberatung sowie Managementproblemstellungen.
Die Ergebnisse von Forschungsvorhaben und von Veranstaltungen können, soweit möglich, veröffentlicht werden.
(3) Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Darüber hinaus darf der Stifter keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung erhalten.
(4) Über die Vergabe von Stiftungsmitteln entscheidet das Kuratorium der Stiftung.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Einordnung: Wissenschaft & Forschung
Stiftungen für Wissenschaft und Forschung finanzieren Projekte, Nachwuchsstellen, Preise und Institute. Sie schließen Lücken dort, wo öffentliche Förderprogramme zu langsam, zu eng oder gar nicht zuständig sind. Grundlage ist § 52 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung.
Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.
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Anschrift und Kontakt
Anschrift
Schwarzenbergstraße 145
48599 Gronau
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§5 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. §6 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus mindestens 2 Personen. Seine ersten Mitglieder sind im Stiftungsgeschäft bestimmt. Der Vorstand wird vom Kuratorium für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Nach Ablauf seiner Amtsdauer fuhrt der amtierende Vorstand die Geschäfte bis zur Wahl des neuen Vorstands fort. ... (3) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. (4) Mitglieder des Kuratoriums dürfen nicht zugleich dem Vorstand angehören. §7 Aufgaben des Vorstandes (1) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorsitzende ist zur Vertretung der Stiftung allein vertretungsberechtigt. Ansonsten wird die Stiftung durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. ... (3) Für die laufenden Geschäfte können Hilfskräfte angestellt werden. Mitglieder des Vorstandes und des Kuratoriums können nicht Angestellte der Stiftung sein.
Organe
Vorstand Mitglieder: mind. 2 Kuratorium Mitglieder: 2-5
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 18.04.2013 |
|---|---|
| Rechtsform | rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Thüringer Landesverwaltungsamt |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Antrag und Förderpraxis
Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.
Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
In Gronau sind insgesamt 11 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Das Anerkennungsjahr 2013 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Quelle und Datenstand
Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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