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Evangelisch-Lutherisches Magdalenenstift

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kirchliche Stiftung

Die Stiftung „Evangelisch-Lutherisches Magdalenenstift“ ist eine rechtsfähige kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Altenburg.[1] Sie ist seit 1705 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Gesundheit, Religion & Kirche und Soziales & Wohlfahrt.

Wofür diese Stiftung da ist

§ 2 Grundlage, Zweck und Aufgabe der Stiftung
 
(1) Die Stiftung versteht sich als Ort der Lebens- und Wesensäußerung der Evangelischen Kirche. Sie versteht ihren Dienst im Zeichen der Diakonie als gelebten Glauben der christlichen Gemeinde und als tätige Verkündigung des Evangeliums. Alle Mitarbeiter/innen der Stiftung sowie die Mitglieder der Organe der Stiftung sind dem christlich-diakonischen Auftrag verpflichtet.
 
(2) Zweck und Aufgabe der Stiftung ist die Unterstützung, Pflege und Betreuung von Menschen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Weiterhin dient die Stiftung der Förderung der evangelischen Bildungs-, Sozial- und Erziehungsarbeit an Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sowie der Jugendhilfe.
 
(3) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Errichtung, Förderung und Unterhaltung von Einrichtungen und Projekten auf den Gebieten der Alten- und Krankenhilfe, des Betreuten Wohnens, der Kindertagesstätten, der Kinder- und Jugendhilfe, sowie der Bildungs-, Sozial- und Erziehungsarbeit. Weitere notwendige Einrichtungen und Projekte können geschaffen werden.
 
(4) Die Stiftung kann zur Verwirklichung des Stiftungszwecks Zweckbetriebe unterhalten. Die Aufgabenerfüllung kann über selbständige juristische Personen erfolgen, deren Gesellschafterin die Stiftung ist (Beteiligungsgesellschaft) . An ihr können auch Dritte als Gesellschafter beteiligt sein, das Vermögen der Stiftung sowie die Erfüllung des Stiftungszweckes dürfen dadurch nicht gefährdet werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 5 Organe (1) Die Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und der Vorstand. (2) ...   § 9 Der Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden sowie bis zu einem weiteren Mitglied. ... (2) ... (3) Der/die Vorsitzende und der/die stellvertretende Vorsitzende sind Vorstand im Sinne des § 26 BGB und nehmen die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Stiftung wahr. Sie haben die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und sind jeweils allein vertretungsberechtigt, wobei der/die stellvertretende Vorsitzende nur nach Absprache mit dem/der Vorsitzenden bzw. bei dessen/deren Verhinderung tätig werden kann. (4) ...

Organe

Stiftungsrat Mitglieder: 3-6 Vorstand Mitglieder: 2-3

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Wenn Sie eine Förderung suchen

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Diese Stiftung gehört zu den 7 in Altenburg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Von den 7 Stiftungen mit Sitz in Altenburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Mit der Anerkennung 1705 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Evangelisch-Lutherisches Magdalenenstift“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:AltenburgLand ThüringenBildung & ErziehungGesundheitReligion & KircheSoziales & WohlfahrtKirchliche Stiftungrechtsfähige kirchliche Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 1705