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Stiftung für Kultur, Wissenschaft, Umwelt, Sport und Soziales der Sparkasse Altenburger Land

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gemeinnützig

Die Stiftung für Kultur, Wissenschaft, Umwelt, Sport und Soziales der Sparkasse Altenburger Land ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Altenburg.[1] Sie ist seit 2000 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Heimat & Brauchtum, Kunst & Kultur, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit, Umwelt, Natur & Tiere und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

§ 2 Stiftungszweck   (1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.   (2) Der Zweck der Stiftung ist die Förderung gemeinnütziger Anliegen im Sinne der Stiftungsverfassung im Geschäftsbereich der Sparkasse Altenburger Land.   (3) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) die Förderung von kulturellen und sportlichen Aktivitäten b) die Förderung von Wissenschaft c) die Förderung von umweltpolitischen anerkennungswerten Initiativen d) die Förderung von Heimat- und Brauchtumspflege e) die Förderung der Jugend f) die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens Der Stiftungszweck kann auch mittelbar durch die Gewährung von Zuwendungen an Gebietskörperschaftenoder an steuerbegünstigte anerkannte Körperschaften, die diese ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung zu verwenden haben, verwirklicht werden.   (4) Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenen wirtschaftlichen Zwecke.   (5) Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Der Stifter und sein Rechtsnachfolger erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln der Stiftung.   (6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 1.779 Stiftungen im Bereich Heimat & Brauchtum

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 5 Organe der Stiftung (1) Organe der Stiftung sind a) das Kuratorium, b) der Vorstand (2) ...   §9 Zusammensetzung des Vorstandes (1) Der Vorstand setzt sich zusammen aus einem Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Altenburger Land und zwei weiteren Mitgliedern, welche vom Kuratorium gewählt werden. Der Vorsitzende des Vorstandes der Stiftung ist das Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Altenburger Land. Der Vorstand wählt aus seinem Kreis einen stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden. (2) - (5) ...   § 10 Aufgaben des Vorstandes 1) Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung. ... 2) ... 3) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich, er handelt durch seinen Vorsitzenden oder durch dessen Vertreter jeweils gemeinsam mit einem weiteren Mitglied. 4) ...

Organe

Vorstand Mitglieder: 3 Kuratorium Mitglieder: 7

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung für Kultur, Wissenschaft, Umwelt, Sport und Soziales der Sparkasse Altenburger Land“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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