Stiftung24

Stiftung Senfkorn. Die Stiftung für Evangelische Kindertagesstätten in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland

rechtsfähige kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Erfurt · anerkannt 2001

kirchliche Stiftung

Der Stiftungszweck im Wortlaut

§ 2 Zweck der Stiftung
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung Evangelischer Kindertagesstätten im Gebiet der
Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland.
(2) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zwecke der Stiftung im Sinne des § 52 AO sind die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der Bildung und Erziehung und die Förderung des Wohlfahrtswesens.
(3) Der Stiftungszweck soll insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht werden:
(a) Förderung bei der Erhaltung, Verbesserung und Erweiterung der räumlichen Unterbringung von Evangelischen Kindertagesstätten,
(b) Förderung bei der personellen Ausstattung der Evangelischen Kindertagesstätten,
(c) Förderung der Übernahme von Kindertagesstätten in die Trägerschaft von Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland oder Mitgliedern des Diakonischen Werkes Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland e. V.,
(d) Konzipierung und Durchführung von Projekten in Evangelischen Kindertagesstätten,
(4) Die Stiftung wirkt vornehmlich als Mittelbeschaffungskörperschaft im Sinne von § 58 Nr. 1 AO durch die Beschaffung und Zuwendung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Durchführung von Projekten im Sinne des § 2 Absatz 3.
(5) Die Stiftung kann sich zur Erfüllung ihrer Zwecke Hilfspersonen im Sinne des § 57 Absatz 1, Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt.
Die Stiftung kann sich an anderen Institutionen mit gleicher Zielsetzung beteiligen oder solche
Institutionen selbst einrichten.
(6) Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(7) Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die
Stifter und ihre Rechtsnachfolger erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Michaelisstraße 39
99084 Erfurt

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 6 Organe der Stiftung 1. Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium.     § 7 Zusammensetzung des Vorstandes 1. Der Vorstand besteht aus fünf Personen. Dem Vorstand gehören ein Mitglied des Vorstandes des Fachverbandes Evangelische Kindertagesstätten, eine Person aus dem Bereich des Diakonischen Werkes Thüringen e.V. und drei weitere Personen an.     § 8 Rechte und Pflichten des Stiftungsvorstandes 1. Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Es hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Er handelt durch seine Vorsitzende bzw. seinen Vorsitzenden, im Fall ihrer bzw. seiner Verhinderung durch die Stellvertretende Vorsitzende bzw. den stellvertretenden Vorsitzenden.

Organe

Vorstand Mitglieder: 5 Kuratorium Mitglieder: 5-12

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2001
Anerkennung18.09.2001
Rechtsformrechtsfähige kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtLandeskirchenamt der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, Erfurt
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Antrag und Förderpraxis

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Diese Stiftung gehört zu den 750 in Erfurt erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Die Anerkennung im Jahr 2001 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Im Umfeld dieser Stiftung