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Familienstiftung Kunze - gemeinnützige Stiftung für Bildung, Kunst und Kultur

rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Kölleda · anerkannt 2003

erloschenFamilienstiftung

Stiftungszweck

§ 5 Organe der Stiftung
 
(1) Organe der Stiftung sind
a) der Stiftungsvorstand
b) das Kuratorium.
(2) - (5) ...
 
 
§ 6 Stiftungsvorstand
 
(1) Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens zwei, höchstens drei Personen. Geborenes Mitglied des Stiftungsvorstandes ist der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Jena-Saale-Holzland als Vorsitzender des Stiftungsvorstandes. ...
Ein zweites Stiftungsvorstandsmitglied wird vom Verwaltungsrat der Sparkasse Jena-Saale-Holzland für die Dauer von fünf Jahren berufen.
Ein drittes Stiftungsvorstandsmitglied ist von dem Verwaltungsrat der Sparkasse Jena-Saale-Holzland für die Dauer von
fünf Jahren zu berufen, wenn das Kuratorium, der Stiftungsvorstand oder der Verwaltungsrat der Sparkasse Jena-SaaleHolzland dies für zweckmäßig erachten. ...
(2) Der Stiftungsvorstand wählt aus seiner Mitte einen stellvertretenden Vorsitzenden.
(3) Der Stiftungsvorstand kann im Rahmen der Geschäftsordnung bei hinreichenden Mitteln einen Geschäftsführer mit der Wahrnehmung von Geschäftsführungs- und Vertretungsaufgaben beauftragen. ...
 
§ 7 Aufgaben des Stiftungsvorstandes
 
(1) Die Vorstandsmitglieder bilden den Vorstand im Sinne von § 86, 26 BGB. Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsbefugt. Im Innenverhältnis ist Vertretung durch den Vorsitzenden des Vorstandes, nur bei dessen Verhinderung durch dessen Stellvertreter, mit einem weiteren Vorstandsmitglied vorgeschrieben.
Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung, er hat für die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszweckes Sorge zu tragen.
Der Vorstand bzw. die Vorstandsmitglieder können durch Beschluss des Kuratoriums im Einzelfall von den Beschränkungen des§ 181 BGB befreit werden.
(2) ...

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand Mitglieder: 1-3 Kuratorium Mitglieder: 3

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung10.07.2003
Rechtsformrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Antrag und Förderpraxis

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

In Kölleda sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Seit 2003 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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