Sepsis-Stiftung
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Berlin · anerkannt 2012
Der Stiftungszweck im Wortlaut
§ 2
Stiftungszweck
(1) Die Stiftung dient der Förderung der Bildung, Wissenschaft, Forschung, Innovation und
Mildtätigkeit im Hinblick auf die Erkennung, Behandlung, Verhinderung, Folgenbeseitigung
bzw. Folgenminderung der Sepsis-Erkrankung. Sie ist international tätig.
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
a. Förderung interdisziplinärer Forschung und wissenschaftlicher Erkenntnisse,
b. Information der medizinischen Fachkreise und der Allgemeinheit über die Krankheit, ihre
Symptome und Heilungsmöglichkeiten,
c. Durchführung von Tagungen, Seminaren, Kongressen zu sepsisbezogenen Themen,
d. Förderung der Lehre an den Universitäten im Hinblick vornehmlich auf interdisziplinäre
Zusammenhänge und Erkenntnisse über Sepsis,
e. Erforschung der Ursachen, der Behandlung und Folgen der Sepsis sowie Verbreitung der
Forschungsergebnisse,
f. Gewährung von Stipendien an Forscher und Studierende im Hinblick auf die vorgenannten
Wissenschaftsgebiete,
g. Förderung von Forschungsprojekten,
h. Betreuung von der Krankheit Betroffener,
i. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen mit gleicher Zielrichtung (z.B. Deutsch Sepsis-Gesellschaft, Deutsche Sepsis-Hilfe e. V.),
j. Abmilderung von sozialen Folgen aufgrund der Erkrankung
k. Verbesserung der Transparenz über die medizinische gesundheits-ökonomische
Bedeutung in der Fachöffentlichkeit und Öffentlichkeit,
I. finanzielle Hilfe für Einrichtungen (insbesondere Krankenhäusern usw.) bei Beschaffung
notwendiger sächlicher Ausstattung im Hinblick auf die Behandlung und Erforschung der
Erkrankung,
m. Einrichtung eines Ombudsmannes für Sepsis-Patienten bei Krankenhäusern,
Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Renten- und Versicherungsträgern sowie der
Bundesärztekammer,
n. Verbesserung der frühen Diagnose von Sepsis-Patienten,
o. Verbesserung der Prävention der Sepsis,
p. Verbesserung der Behandlung von Sepsis-Patienten,
q. Verbesserung der Nachsorge von Sepsispatienten,
r. Unterstützung der Vernetzung der Aktivitäten auf dem Gebiet der Sepsis im
deutschsprachigen Raum mit Aktivitäten auf internationaler Ebene.
Zur Erfüllung der vorgenannten Stiftungszwecke kann die Stiftung über die Einzelbeispiele
hinaus solche Projekte unterstützen und fördern, die der Entwicklung der vorgenannten
Gebiete dienen.
Soweit die finanziellen Möglichkeiten der Stiftung nicht die Verwirklichung aller Zwecke
gleichzeitig und in gleichem Maße zulassen, entscheidet der Vorstand unter Berücksichtigung
der Finanzlage, welche Projekte durchgeführt werden sollen.
(3) Zur Verwirklichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung Zweckbetriebe unterhalten,
Hilfspersonen heranziehen und ihre Mittel (Erträge, Spenden) teilweise anderen ebenfalls
steuerbegünstigten Körperschaften zur Verfügung stellen. Vornehmlich können die
Stiftungseinrichtungen zur Zweckerreichung durch Betriebsgesellschaften betrieben werden,
deren Gewinne an die Stiftung abzuführen sind.
(4) Über die Erfüllung des Stiftungszweckes und die Gewährung von Stiftungsleistungen
entscheidet der Vorstand nach billigem Ermessen.
(5) Den durch die Stiftung Begünstigten steht aufgrund dieser Satzung ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung nicht zu.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.
Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Anschrift und Kontakt
Anschrift
Hindenburgdamm 27
12203 Berlin
Erreichbarkeit
+498007377479
konrad.reinhart@sepsis-stiftung.de
sepsis-stiftung.de
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 7 Stiftungsorgarne (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. Personalunion in beiden Gremien ist ausgeschlossen. (2) - (6) ... § 8 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus bis zu sieben (7) Personen, dem Vorsitzenden des Vorstandes, dem stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstandes und bis zu fünf (5) weiteren Vorstandsmitgliedern. ... (2) Der Vorstand wählt aus seinen Reihen den Vorsitzenden sowie dessen Stellvertreter. (3) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied hat Alleinvertretungsmacht. Intern gilt als vereinbart, dass grundsätzlich der Vorsitzende des Vorstandes die Vertretung und Geschäftsführung wahrnimmt und dieses Recht von seinem Stellvertreter oder einem weiteren Vorstandsmitglied nur bei Verhinderung des Vorsitzenden bzw. bei Verhinderung des stellvertretenden Vorsitzenden wahrgenommen werden darf. (4) Zur Vorbereitung und Umsetzung seiner Beschlüsse, zur Erledigung seiner Aufgaben und insbesondere zur Wahrnehmung der laufenden Geschäfte kann der Vorstand eine Geschäftsführung bestellen, in angemessenem Umfang Arbeitskräfte anstellen und Sachverständige hinzuziehen. (5) Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. ... (6) - (11) ...
Organe
Vorstand Mitglieder: bis zu 7 Kuratorium Mitglieder: mind. 5
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 19.10.2012 |
|---|---|
| Rechtsform | rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Thüringer Landesverwaltungsamt |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
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Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.
In Berlin sind insgesamt 1.230 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Von den 1.230 Stiftungen mit Sitz in Berlin verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Das Anerkennungsjahr 2012 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
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Datenquelle
Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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