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Sepsis-Stiftung

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Die Sepsis-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Jena.[1] Sie ist seit 2012 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Gesundheit, Internationales & Entwicklung, Mildtätigkeit, Soziales & Wohlfahrt und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

§ 2 Stiftungszweck (1) Die Stiftung dient der Förderung der Bildung, Wissenschaft, Forschung, Innovation und Mildtätigkeit im Hinblick auf die Erkennung, Behandlung, Verhinderung, Folgenbeseitigung bzw. Folgenminderung der Sepsis-Erkrankung. Sie ist international tätig. (2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a. Förderung interdisziplinärer Forschung und wissenschaftlicher Erkenntnisse, b. Information der medizinischen Fachkreise und der Allgemeinheit über die Krankheit, ihre Symptome und Heilungsmöglichkeiten, c. Durchführung von Tagungen, Seminaren, Kongressen zu sepsisbezogenen Themen, d. Förderung der Lehre an den Universitäten im Hinblick vornehmlich auf interdisziplinäre Zusammenhänge und Erkenntnisse über Sepsis, e. Erforschung der Ursachen, der Behandlung und Folgen der Sepsis sowie Verbreitung der Forschungsergebnisse, f. Gewährung von Stipendien an Forscher und Studierende im Hinblick auf die vorgenannten Wissenschaftsgebiete, g. Förderung von Forschungsprojekten, h. Betreuung von der Krankheit Betroffener, i. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen mit gleicher Zielrichtung (z.B. Deutsch Sepsis-Gesellschaft, Deutsche Sepsis-Hilfe e. V.), j. Abmilderung von sozialen Folgen aufgrund der Erkrankung k. Verbesserung der Transparenz über die medizinische gesundheits-ökonomische Bedeutung in der Fachöffentlichkeit und Öffentlichkeit, I. finanzielle Hilfe für Einrichtungen (insbesondere Krankenhäusern usw.) bei Beschaffung notwendiger sächlicher Ausstattung im Hinblick auf die Behandlung und Erforschung der Erkrankung, m. Einrichtung eines Ombudsmannes für Sepsis-Patienten bei Krankenhäusern, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Renten- und Versicherungsträgern sowie der Bundesärztekammer, n. Verbesserung der frühen Diagnose von Sepsis-Patienten, o. Verbesserung der Prävention der Sepsis, p. Verbesserung der Behandlung von Sepsis-Patienten, q. Verbesserung der Nachsorge von Sepsispatienten, r. Unterstützung der Vernetzung der Aktivitäten auf dem Gebiet der Sepsis im deutschsprachigen Raum mit Aktivitäten auf internationaler Ebene. Zur Erfüllung der vorgenannten Stiftungszwecke kann die Stiftung über die Einzelbeispiele hinaus solche Projekte unterstützen und fördern, die der Entwicklung der vorgenannten Gebiete dienen. Soweit die finanziellen Möglichkeiten der Stiftung nicht die Verwirklichung aller Zwecke gleichzeitig und in gleichem Maße zulassen, entscheidet der Vorstand unter Berücksichtigung der Finanzlage, welche Projekte durchgeführt werden sollen. (3) Zur Verwirklichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung Zweckbetriebe unterhalten, Hilfspersonen heranziehen und ihre Mittel (Erträge, Spenden) teilweise anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften zur Verfügung stellen. Vornehmlich können die Stiftungseinrichtungen zur Zweckerreichung durch Betriebsgesellschaften betrieben werden, deren Gewinne an die Stiftung abzuführen sind. (4) Über die Erfüllung des Stiftungszweckes und die Gewährung von Stiftungsleistungen entscheidet der Vorstand nach billigem Ermessen. (5) Den durch die Stiftung Begünstigten steht aufgrund dieser Satzung ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung nicht zu.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 7 Stiftungsorgarne (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. Personalunion in beiden Gremien ist ausgeschlossen. (2) - (6) ...   § 8 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus bis zu sieben (7) Personen, dem Vorsitzenden des Vorstandes, dem stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstandes und bis zu fünf (5) weiteren Vorstandsmitgliedern. ... (2) Der Vorstand wählt aus seinen Reihen den Vorsitzenden sowie dessen Stellvertreter. (3) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied hat Alleinvertretungsmacht. Intern gilt als vereinbart, dass grundsätzlich der Vorsitzende des Vorstandes die Vertretung und Geschäftsführung wahrnimmt und dieses Recht von seinem Stellvertreter oder einem weiteren Vorstandsmitglied nur bei Verhinderung des Vorsitzenden bzw. bei Verhinderung des stellvertretenden Vorsitzenden wahrgenommen werden darf. (4) Zur Vorbereitung und Umsetzung seiner Beschlüsse, zur Erledigung seiner Aufgaben und insbesondere zur Wahrnehmung der laufenden Geschäfte kann der Vorstand eine Geschäftsführung bestellen, in angemessenem Umfang Arbeitskräfte anstellen und Sachverständige hinzuziehen. (5) Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. ... (6) - (11) ...

Organe

Vorstand Mitglieder: bis zu 7 Kuratorium Mitglieder: mind. 5

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Sepsis-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.