Atiya Pultar Familie MMXXIV Stiftung
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Die Atiya Pultar Familie MMXXIV Stiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Lauscha.[1] Sie ist seit 2024 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Familie & privatnützig.
Stiftungszweck
§2 Stiftungszwecke Die Stiftung hat die folgenden Zwecke: (1) Die Stiftung soll die Stifter und die leiblichen Nachkommen der Stifter sowie Adoptiv- und Stiefkinder (¿Stifterfamilie¿) in allen Lebenslagen ideell sowie materiell unterstützen und fördern. (2) Die Stiftung soll die Verbundenheit der Stifterfamilie erhalten und stärken. (3) Die Stiftung soll die persönliche Entwicklung der Familienmitglieder stärken, fördern und unterstützen. (4) Alle Mitglieder der Stifterfamilie sollen ermutigt werden, sich selbst eine wirtschaftliche, familiäre und ideelle Existenz aufzubauen. Die Leistungen der Stiftung sollen dabei unterstützen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Alle 2.548 Stiftungen im Bereich Familie & privatnützig
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§8 Organe der Stiftung, Mitglieder der Stiftungsorgane, Beschlussfassungen (1) Organ der Stiftung ist zunächst der Stiftungsvorstand. Der Familienrat als weiteres Organ und die Familienversammlung als beratendes Gremium können zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens, wenn die familiären Voraussetzungen dafür gegeben sind, eingerichtet werden. ... §9 Stiftungsvorstand (1) Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei bis höchstens fünf Mitgliedern. (2) Zu Lebzeiten der Stifter haben sie stets das Recht den Vorstand zu bestellen oder abzuberufen. Sollten sich die Stifter nicht einig sein, entscheidet der Stifter Christoph Pultar über die Bestellung und Abberufung des Vorstandes. (3) Mitglieder des Stiftungsvorstands können alle natürlichen, rechtsfähigen, volljährigen Personen werden, deren Wissen und Können darauf schlieRen lassen, dass sie die Stiftung erfolgreich im Interesse der Familie führen werden. (4) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außBergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Sind die Stifter Mitglieder des Stiftungsvorstands, handeln sie stets mit Einzelvertretungsberechtigung. Übrige Mitglieder vertreten die Stiftung gemeinschaftlich. Sobald die Stifter aus dem Stiftungsvorstand ausgeschieden sind, ist jedes Vorstandsmitglied nur zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt. Die Stifter oder, sofern eingerichtet, der Familienrat können einzelnen oder allen Mitgliedern des Stiftungsvorstands für einzelne Rechtsgeschäfte Alleinvertretungsbefugnis erteilen und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. (5) Der erste Vorstand besteht aus den Stiftern Dina Atiya und Christoph Pultar. (6) Christoph Pultar ist Vorstand und dessen Vorsitzender auf Lebenszeit, bis zum Eintritt des Vorsorgefalls (vgl. § 1814 BGB) bzw. der Anordnung einer Betreuung oder bis zu seinem Rücktritt aus dem Stiftungsvorstand. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (7) Dina Atiya ist auf Lebenszeit oder bis zu ihrem Rücktritt Stiftungsvorstand und die Stellvertretung von Christoph Pultar sowie dessen Nachfolgerin als Vorsitzende des Stiftungsvorstandes. Sie ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (8) Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung. Die Entscheidung über die Anlage des Stiftungsvermögens und über die Verwendung der Stiftungserträge obliegt allein den Stiftern, solange sie Mitglieder des Stiftungsvorstands sind, und zwar auch dann, wenn sie weitere Vorstandsmitglieder berufen haben. Sofern weitere Mitglieder berufen sind, sind diese für sämtliche anderen Angelegenheiten zuständig, die nicht aus der Entscheidung über die Anlage des Stiftungsvermögens und über die Verwendung der Stiftungserträge bestehen; dadurch wird die Zuständigkeit der Stifter für ebendiese Angelegenheiten nicht eingeschränk.
Organe
Vorstand Mitglieder: 2
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Förderung beantragen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Siehe auch
Familie & privatnützig in Lauscha
In Lauscha
In Thüringen
- Michaelisstift Gefell Altengesees
- Nationalstiftungen für die Hinterbliebenen der im Krieg Gefallenen Greiz
- Stiftung ehemaliger Meininger Schüler Meiningen
- Stiftung Baukultur Thüringen Apolda
- Fritz Kühn-Stiftung Königsee
- Stiftung Kloster Zella Rodeberg-Struth
- Ronald Enke Stiftung 2025 Kahla
- Kinder- und Jugendfußball Jena - Stiftung zur Förderung des Fußballnachwuchses Jena
- Alle in Thüringen
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Atiya Pultar Familie MMXXIV Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.
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