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Stiftung ehemaliger Meininger Schüler

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Die Stiftung ehemaliger Meininger Schüler ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Meiningen.[1] Sie ist seit 1996 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung und Kunst & Kultur.

Stiftungszweck

§ 2 Stiftungszweck (1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Die Stiftung ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (3) Die Stiftung fördert mit angemessenen Geld- und Sachmitteln Schülerinnen und Schüler, die in den Schulen in der Trägerschaft des zum Zeitpunkt der Gründung der Stiftung bestehenden Landkreis Meiningen lernen, insbesondere -aber nicht ausschließlich- in den höheren Lehranstalten und der Musikschule. (4) Voraussetzung für die Förderung durch Stiftung ist außerdem, dass die Schülerinnen und Schüler entweder, a) hervorragende Leistungen vollbringen, insbesondere im außerunterrichtlichen Bereich, oder b) einzeln oder in Gruppen Aktivitäten entwickeln, die der Pflege des Kulturerbes oder der Förderung eines friedlichen Zusammenlebens verschiedenartiger Kulturen oder der Verständigung unterschiedlicher Völker dienen, oder c) der besonderen Unterstützung bedürfen. (5) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: - die Auslobung von Preisen für Preisträger in Wettbewerben auf unterschiedlichsten Gebieten; - Unterstützung von Leistungen, die aus besonderen Schülerinitiativen erwachsen; - Studienreisen im In- und Ausland bzw. Beihilfen dazu; - zweckgebundene Stipendien bei der Beschaffung von Materialien, Büchern, Instrumenten u. ä.. (6) Die geförderten Schülerinnen und Schüler sind gehalten, die Stiftung zu unterstützen, z. B. indem sie über und für die Stiftung berichten oder an ihren Publikationen mitarbeiten.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 4 Stiftungsorgane Organe der Stiftung sind Vorstand und Beirat.   § 6 Vorstand (1) Der Vorstand soll aus fünf bis sieben Personen bestehen, dabei darf eine Untergrenze von drei sowie eine Obergrenze von zehn Vorstandsmitgliedern nicht unter- bzw. überschritten werden. Er wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden auf die Dauer von drei Jahren. Wiederwahl ist zulässig. (2) - (6) ...   § 7 Aufgaben des Vorstandes (1) ... (2) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zwei seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende des Vorstandes oder sein Stellvertreter sein. (3) - (4) ...

Organe

Vorstand Mitglieder: 3-10 Beirat Mitglieder: 4

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung ehemaliger Meininger Schüler“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:MeiningenLand ThüringenBildung & ErziehungKunst & Kulturrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 1996