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Osiris Stiftung

rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Ilmtal Weinstraße · anerkannt 2021

Satzungszweck

§ 2 Stiftungszweck
(1) Die Stiftung soll die im § 4 Abs. 3 näher bestimmten Personen (Destinatäre)
im täglichen Leben sowie in allen Lebenslagen ideell sowie materiell
unterstützen und fördern, sowie zur geistigen, körperlichen und seelischen
Gesundheit der Destinatäre beitragen.
Die Stiftung soll die persönliche Entwicklung der Destinatäre stärken, fördern
und unterstützen.
Die Destinatäre sollen ermutigt werden, sich selbst eine wirtschaftliche,
familiäre und ideelle Existenz aufzubauen. Die Leistungen der Stiftung sollen
dabei unterstützen.
(2) Die Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch:
1. die Förderung von Weiterbildungen, Trainings, der Berufsausbildung, des
Studiums, von Veranstaltungen und Konferenzen, der beruflichen
Existenzgründung, der Persönlichkeitsentwicklung und des Familienaufbaus,
sowie sämtlicher Maßnahmen, die geeignet sind die geistige, seelische sowie
körperliche Gesundheit der. Destinatäre und Ihres unmittelbaren Umfeldes zu
steigern und zu erhalten.
2. die vergünstigte oder unentgeltliche Nutzung von Vermögensgegenständen
durch die Destinatäre, welche die Stiftung. über das zum Zeitpunkt der
Stiftungserrichtung vorhandene Grundstockvermögen hinaus anschafft oder
erhält.
3. gemeinsame Erlebnisse, Familientreffen, Feste, Veranstaltungen und Reisen
sowie Rituale, an denen auch Freunde und Bekannte der Destinatäre teilnehmen
dürfen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

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Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Lange Straße 31
99510 Ilmtal Weinstraße

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 5 Organ der Stiftung (1) Organ der Stiftung ist der Vorstand. ... § 6 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus maximal 5 Mitgliedern. Die Amtszeit beträgt vier Jahre. (2) Mitglied des Vorstandes ist auf Lebenszeit der Stifter und wird zugleich das Amt des Vorsitzenden wahrnehmen. Er bestimmt zu seinen Lebzeiten die weiteren Vorstandsmitglieder. ... § 7 Rechte und Pflichten des Vorstandes (1) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. (2) Jedes Mitglied handelt mit Einzelvertretungsberechtigung. Intern gilt als vereinbart, dass weitere Mitglieder nur vertreten sollen, wenn der Vorsitzende verhindert ist. Besteht der Vorstand nur aus einem Mitglied, vertritt dieser die Stiftung allein. Der Stifter ist, solange er alleiniger Vorstand ist; von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. ...

Organe

Vorstand Mitglieder: 5

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung15.09.2021
Rechtsformrechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 2021 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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