Ritter-Bohring Stiftung
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Apolda · anerkannt 1935
Wofür diese Stiftung da ist
§ 2 Stiftungssatzung
Die Ritter-Bohring-Stiftung hat den Zweck, mit dem Reinertrag ihres Vermögens milden und wohltätig gemeinnützigen Aufgaben, besonders der Gemeinde Rudersdorf, zu dienen.
Sie übernimmt im Einzelnen:
1. zwei männliche oder weibliche Einwohner von Rudersdorf, die bedürftig und würdig sind, im Carolinenheim in Apolda unterzubringen und alle Kosten ihres Aufenthalts dort und allen Aufwand, der daraus entsteht, einschließlich der Bestattungskosten zu tragen ; melden sich aus Rudersdorf keine geeigneten Personen, so kann der Vorstand die Stellen auch für Einwohner anderer Gemeinden des Amtsgerichtsbezirks Buttstädt oder schließlich auch des Landkreises Weimar ausschreiben und diese auf Lebenszeit unterbringen.
2. mit den weiteren Mitteln die Kosten einer halben Freistelle in der Fürsorgeanstallt für lungenkranke Kinder in Finneck für ein lungenkrankes Kind zu tragen, wobei Kinder aus Rudersdorf den Vorzug genießen;
3. mit weiteren Mitteln allgemein milden Zwecken im Landkreis Weimar, namentlich der Gemeinde Rudersdorf und deren engerer Umgebung zu dienen.
Sollten die jährlichen Reineinnahmen nicht ausreichen, um allen unter 1 - 3 vorstehend vorgesehenen Aufgaben gerecht zu werden , so hat je die in Vorstehendem einzeln aufgeführte Aufgabe vor den nachfolgenden Nummern oder vor der nachfolgenden den Vorrang.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Stiftungen für Mildtätigkeit: der Hintergrund
Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.
Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.
Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Sitz und Erreichbarkeit
Anschrift
Stobraer Straße 65/67
99510 Apolda
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 5 Stiftungsatzung Die Stiftung wird vom Vorstand verwaltet. Der Vorstand ist ihr gesetzlicher Vertreter ( § 26 B.G.B. ); er vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich.
Organe
Vorstand Mitglieder: 3
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 1935 |
|---|---|
| Anerkennung | 05.03.1935 |
| Rechtsform | rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Thüringer Landesverwaltungsamt |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Förderung beantragen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.
Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Von den 3 Stiftungen mit Sitz in Apolda verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Seit 1935 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.
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Datenquelle
Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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