Hilde und Olaf Werner Stiftung zur Förderung des Stiftungswesens
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Die Hilde und Olaf Werner Stiftung zur Förderung des Stiftungswesens ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Jena.[1] Sie ist seit 2020 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Soziales & Wohlfahrt und Wissenschaft & Forschung.
Stiftungszweck
§ 2 Stiftungszweck (1) Die Stiftung dient der Förderung des Stiftungs- und Vereinswesens in ihrer Interdisziplinarität verschiedener Fachbereiche, z.B. den Rechts-, Betriebs-, Volkswirtschaft-, Geschichts- und Sozialwissenschaften. Sie unterstützt vorrangig die Wissenschaft, Forschung und Lehre im Bereich des Zivil- und Zivilverfahrensrechts, des öffentlichen Rechts und des Steuerrechts, weiterhin die das Stiftungs- und Vereinswesen berührenden sonstigen Gebiete der vorgenannten Wissenschaftsdisziplinen. Wesentlicher Zweck soll die Verbindung von Wissenschaft und Praxis sein, damit die Förderung, Begleitung und die Entwicklung des Stiftungs- und Vereinswesen insgesamt. Zweck der Stiftung ist damit die Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Bildung und der Lehre. (2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: 1. Initiierung, Förderung und Durchführung von Studien, Forschungsprojekten und anderen Maßnahmen auf dem Gebiet des Stiftungs- und Vereinswesens sowie angrenzender Gebiete; 2. Förderung und Durchführung von Veranstaltungen, wie etwa Tagungen, Symposien, Diskussionen, Vorträgen, Seminaren o.ä. auf dem Gebiet des Stiftungs- und Vereinsrechts oder Vergabe von Förderpreisen; 3. Finanzielle, sachliche oder personelle Unterstützung von Einrichtungen, die den vorgenannten Aufgaben dienen; 4. Erwerb von Büchern zugunsten der Forschung und Ausbildung für wissenschaftliche Bibliotheken, die das Stiftungs- und Vereinsrecht als einen Schwerpunkt verfolgen. Möglich ist auch der Erwerb technischer Geräte zur Förderung von Forschung, Wissenschaft und Lehre. 5. Finanzierung von Personalstellen, z.B. von Lehraufträgen, Gastprofessuren und Professuren im Stiftungs- und Vereinsrecht sowie wissenschaftlichen Mitarbeitern und Hilfskräften; 6. Vergabe von Stipendien für wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiet des Stiftungs- und Vereinsrechts; 7. Entwicklung neuer Stiftungsmodelle etwa zum Einsatz von Stiftungen als Problemlösungsmodell; 8. Förderung von Kontakten zu ausländischen Einrichtungen mit gleicher Zielrichtung; 9. Druckkostenzuschüsse für wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiet des Vereins- und Stiftungswesens, insbesondere auch Kommentierungen der das Vereins- und Stiftungswesen berührenden Gesetze; 10. Bei hinreichendem Stiftungskapital kann die Stiftung die Trägerschaft und Finanzierung eines Instituts für Stiftungs- und Vereinswesen übernehmen. Zur Erfüllung der vorgenannten Stiftungszwecke kann die Stiftung über die Einzelbeispiele hinaus solche Projekte unterstützen und fördern, die der Entwicklung der vorgenannten Gebiete dienen. Mittel der Stiftung dürfen zu einer angemessenen Grabpflege des Grabes des Stifterehepaares Hilde und Olaf Werner, inclusive Grabnutzungsverlängerung verwendet werden, wenn und solange dies für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit unschädlich ist. Die Stiftungszwecke müssen nicht gleichzeitig und nicht in gleichem Maße verwirklicht werden. Der Vorstand entscheidet abhängig von der Finanzlage über die Priorität der einzelnen Projekte. (3) Zur Verwirklichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung Zweckbetriebe unterhalten, Hilfspersonen heranziehen und ihre Mittel (Erträge, Spenden) teilweise anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften für deren steuerbegünstigten Zwecke zur Verfügung stellen. Die Stiftungseinrichtungen können zur Zweckerreichung durch Betriebsgesellschaften betrieben werden, deren Gewinne an die Stiftung abzuführen sind. (4) Über die Erfüllung des Stiftungszweckes und die Gewährung von Stiftungsleistungen entscheiden der Vorstand und Kuratorium nach billigem Ermessen. (5) Den durch die Stiftung Begünstigten steht aufgrund dieser Satzung ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung nicht zu.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
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Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 7 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. Personalunion in beiden Gremien ist ausgeschlossen. (2) - (6) ... § 8 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus bis zu drei (3) Mitgliedern. ... (2) ... (3) Abgesehen vom ersten Vorstand (Gründungsvorstand), bei dem der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende im Stiftungsgeschäft geregelt sind, wählt der Vorstand, sofern er aus mehr als einer Person besteht, aus seinen Reihen den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. (4) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. ... Jedes Vorstandsmitglied hat Alleinvertretungsmacht. Intern ist vereinbart, dass grundsätzlich der Vorsitzende des Vorstandes die Vertretung und Geschäftsführung wahrnimmt und dieses Recht von seinem Stellvertreter oder einem weiteren Vorstandsmitglied nur bei Verhinderung des Vorsitzenden bzw. bei Verhinderung des stellvertretenden Vorsitzenden wahrgenommen werden darf. (5) Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (6) - (11) ...
Organe
Vorstand Mitglieder: 1 - 3 Kuratorium Mitglieder: 1 - 6
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Förderung beantragen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.
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Siehe auch
Bildung & Erziehung in Jena
- Karl-Heinz-Johannsmeier-Stiftung zugunsten der Hochschulbibliothek der Ernst-Abbe-Hochschule Jena
- Stiftung Deutsches Optisches Museum
- Teutonenhausstiftung Jena
- Hugo Tempelman Stiftung
- Stiftung Allgemeinmedizin - the primary health care foundation
- Sparkassenstiftung Jena-Saale-Holzland
- Stiftung Evangelisches Studentenhaus `Karl von Hase` Jena
- Hospiz- und Palliativ-Stiftung Jena
- Alle 26 für Bildung & Erziehung in Jena
In Jena
- Karl-Heinz-Johannsmeier-Stiftung zugunsten der Hochschulbibliothek der Ernst-Abbe-Hochschule Jena
- Klimaschutzstiftung Jena-Thüringen
- Stiftung Deutsches Optisches Museum
- Teutonenhausstiftung Jena
- Eduard und Clara Rosenthal-Stiftung
- Stiftung Nanotechnologie
- Hugo Tempelman Stiftung
- Kulturbürgernetz Foundation
- Alle 47 in Jena
In Thüringen
- Anita und Günter Lichtenstein Stiftung Göpfersdorf
- Bernhard Dornis Stiftung Mühlhausen
- Martin Rusam Familienstiftung Lauscha
- Eduard-Geyer-Stiftung Eisenberg
- Sparkassenstiftung Mühlhausen Mühlhausen
- Schöne-Stiftung Eisenach
- Radegunde-Stiftung Weimar
- Newka-Stiftung Sömmerda
- Alle in Thüringen
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Hilde und Olaf Werner Stiftung zur Förderung des Stiftungswesens“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.
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