GMC Stiftung
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gemeinnützig
Die GMC Stiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Lauscha.[1] Sie ist seit 2025 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Gesundheit, Mildtätigkeit, Religion & Kirche, Soziales & Wohlfahrt und Wissenschaft & Forschung.
Stiftungszweck
§ 2 Stiftungszwecke Die Stiftung hat die folgenden Zwecke: (1) Die Stiftung soll den Stifter, dessen Ehepartner und die leiblichen Nachkommen des Stifters sowie Adoptiv- und Stiefkinder(¿Stifterfamilie") in allen Lebenslagen ideell sowie materiell unterstützen und fördern. (2) Die Stiftung soll die Verbundenheit der Stifterfamilie erhalten und stärken. (3) Die Stiftung soll die persönliche Entwicklung der Familienmitglieder stärken, fördern und unterstützen. (4) Alle Mitglieder der Stifterfamilie sollen ermutigt werden, sich selbst eine wirtschaftliche, familiäre und ideelle Existenz aufzubauen. Die Leistungen der Stiftung sollen dabei unterstützen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 8 Organe der Stiftung, Mitglieder der Stiftungsorgane, Beschlussfassungen (1) Organ der Stiftung ist zunächst der Stiftungsvorstand. ... § 9 Stiftungsvorstand (1) Der Vorstand besteht aus mindestens einem bis höchstens fünf Mitgliedern. Sofern der Vorstand nur aus einem Mitglied besteht, hat dieser bei Übernahme des Amtes schriftlich einen Nachfolger für den Fall eines unplanmäßigen Ausscheidens zu bestimmen. Der designierte Nachfolger muss sich zur Übernahme des Amtes schriftlich bereit erklären. Der Nachfolger hat eine Amtsannahmeerklärung zu unterzeichnen. (2) Zu Lebzeiten des Stifters hat er stets das Recht den Vorstand zu bestellen oder abzuberufen. (3) Mitglieder des Stiftungsvorstands können alle natürlichen, rechtsfähigen, volljährigen Personen werden, deren Wissen und Können darauf schließen lassen, dass sie die Stiftung erfolgreich im Interesse der Familie führen werden. (4) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Ist der Stifter Mitglied des Stiftungsvorstands, handelt er stets mit Einzelvertretungsberechtigung. Übrige Mitglieder vertreten die Stiftung gemeinschaftlich. Ist der Stifter zusammen mit nur einem weiteren Mitglied im Vorstand vertreten, handelt jedes Mitglied mit Alleinvertretungsmacht. Sobald der Stifter aus dem Stiftungsvorstand ausgeschieden ist, ist jedes Vorstandsmitglied nur zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt. Ist ein Mitglied allein im Vorstand, ist dieses ebenfalls einzelvertretungsberechtigt. Der Stifter oder, sofern eingerichtet, der Familienrat können einzelnen oder allen Mitgliedern des Stiftungsvorstands für einzelne Rechtsgeschäfte Alleinvertretungsbefugnis erteilen und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. (5) Der erste Vorstand besteht aus dem Stifter Gerhard Schrems. (6) Gerhard Schrenns ist Vorstand und dessen Vorsitzender auf Lebenszeit, bis zum Eintritt des Vorsorgefalls (vgl. § 1814 BGB) bzw. der Anordnung einer Betreuung wegen Geschäftsunfähigkeit oder bis zu seinem Rücktritt aus dem Stiftungsvorstand. Er ist stets von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (7) Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung. Die Entscheidung über die Anlage des Stiftungsvermögens und über die Verwendung der Stiftungserträge obliegt allein dem Stifter, solange er Mitglied des Stiftungsvorstands ist, und zwar auch dann, wenn er weitere Vorstandsmitglieder berufen hat. Sofern weitere Mitglieder berufen sind, sind diese für sämtliche anderen Angelegenheiten zuständig, die nicht aus der Entscheidung über die Anlage des Stiftungsvermögens und über die Verwendung der Stiftungserträge bestehen; dadurch wird die Zuständigkeit des Stifters für ebendiese Angelegenheiten nicht eingeschränkt. Sobald der Stifter aus dem Stiftungsvorstand ausgeschieden ist, gilt § 10 (9). (8) Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt fünf Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Nach Ablauf seiner Amtszeit führt der amtierende Vorstand die Geschäfte bis zur Wahl des neuen Vorstands fort. Ein Mitglied des Vorstands scheidet aus bei Tod, Eintritt des Vorsorgefalls (vgl. § 1814 BGB) bzw. bei Anordnung einer Betreuung wegen Geschäftsunfähigkeit oder bei Rücktritt.
Organe
Vorstand Mitglieder: 1
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Förderung beantragen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.
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Siehe auch
Bildung & Erziehung in Lauscha
- Familienstiftung Haupt
- Familienstiftung K&L Bauer 2020
- Marion Klinghammer Familienstiftung MMXXII
- Familie Rudahl Stiftung
- Basch Familienstiftung MMXXII
- Grondin und Pfarr Familienstiftung
- Silke Kremhelmer MMXXI Familienstiftung
- Birgit & Horst Dumhard Familienstiftung MMXXIII
- Alle 15 für Bildung & Erziehung in Lauscha
In Lauscha
In Thüringen
- Internationale Martin Luther Stiftung Eisenach
- Stiftung Sozialstation "Albert Schweitzer" Gießübel Schleusegrund
- Marienstift Arnstadt Arnstadt
- Wilhelm-Schoder-Stiftung Oberweimar
- Karl Peter Röhl-Stiftung Weimar
- Mayfarth-Stiftung Bad Salzungen
- Stiftung des Vaterländischen Frauenvereins
- Otto-Kruse-Stiftung Nordhausen
- Alle in Thüringen
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „GMC Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.