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Internationale Martin Luther Stiftung

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gemeinnützig

Die Internationale Martin Luther Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Eisenach.[1] Sie ist seit 2007 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

§ 2 Stiftungszweck (1) Die Stiftung fördert gesellschaftliche, theologische, wirtschaftliche und sozialethische Forschung, Lehre und Praxis, die dem reformatorischen Anliegen Martin Luthers entspricht, Freiheit in verantwortlichem wirtschaftlichem und politischem Handeln Gestalt gewinnen zu lassen. (2) Sie gestaltet ihre Tätigkeit in ökumenischer Offenheit und mit religiös-weltanschaulicher Toleranz. (3) Dieser Zweck kann insbesondere gefördert werden durch a. das Gespräch von Kirche, Wirtschaft, Wissenschaft und Politik, das zur Entwicklung einer verantwortlichen Wirtschaft und Bürgergesellschaft beiträgt, b. die Unterstützung und Auszeichnung von Ideen, Projekten und Initiativen, die Wirtschaftsethik, Sozialethik und unternehmerischen Mut aus christlichem Glauben sowie das lutherische Berufsethos ermöglichen, pflegen und stärken, c. die Förderung von Personen und Gruppen, die sich im Sinne reformatorischer Tradition und Geisteshaltung nachhaltig für das Gemeinwohl einsetzen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 5.806 Stiftungen im Bereich Wissenschaft & Forschung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

¿§ 7 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand (§ 8) und das Kuratorium (§ 9). Personalunion in beiden Gremien ist ausgeschlossen. (2) Die Amtszeit eines Organmitgliedes beträgt 5 (fünf) Jahre. Anschließende Wiederberufung ist mehrfach zulässig. Anstelle eines ausgeschiedenen Organmitglieds ist für den Rest der Amtszeit ein neues Mitglied zu berufen. Nach Ablauf der Amtszeit führen die Organmitglieder ihre Geschäfte bis zur Neubestellung des Organs fort. ¿ (6) Die Mitglieder der Organe haben ihre Tätigkeit persönlich auszuüben. Vertretung ist ausgeschlossen.   § 8 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus 3 (drei) bis 6 (sechs) Personen, die vom Kuratorium gewählt werden. Es sollen Personen in den Vorstand berufen werden, die geisteswissenschaftliche, juristische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse für eine aktive Leitung der Stiftung besitzen. Dem Gründungsvorstand, der vom Stifter für eine Amtszeit von 5 (fünf) Jahren bestellt wird, gehören folgende Personen an: a. Dr. Michael J. Inacker, Berlin b. Dr. Thomas A. Seidel, Erfurt c. Constantin Prinz von Sachsen-Weimar-Eisenach, London d. Dr. John Kornblum, Berlin/Washington e. Valentin Schmidt, Hannover f. Rolf Ferdinand Schmalbrock, Jena (2) Der Vorstand wählt aus seinen Reihen einen Vorsitzenden sowie seinen Stellvertreter. (3) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Vertretungsmacht haben immer zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. ¿Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. ¿¿

Organe

Kuratorium Mitglieder: 10-30 Vorstand Mitglieder: 3-6

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Internationale Martin Luther Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:EisenachLand ThüringenWissenschaft & ForschungGemeinnützige Stiftungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2007