Internationale Martin Luther Stiftung
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Erfurt · anerkannt 2007
gemeinnützig
Satzungszweck
§ 2 Stiftungszweck
(1) Die Stiftung fördert gesellschaftliche, theologische, wirtschaftliche und sozialethische Forschung, Lehre und Praxis, die dem reformatorischen Anliegen Martin Luthers entspricht, Freiheit in verantwortlichem wirtschaftlichem und politischem Handeln Gestalt gewinnen zu lassen.
(2) Sie gestaltet ihre Tätigkeit in ökumenischer Offenheit und mit religiös-weltanschaulicher Toleranz.
(3) Dieser Zweck kann insbesondere gefördert werden durch
a. das Gespräch von Kirche, Wirtschaft, Wissenschaft und Politik, das zur Entwicklung einer verantwortlichen Wirtschaft und Bürgergesellschaft beiträgt,
b. die Unterstützung und Auszeichnung von Ideen, Projekten und Initiativen, die Wirtschaftsethik, Sozialethik und unternehmerischen Mut aus christlichem Glauben sowie das lutherische Berufsethos ermöglichen, pflegen und stärken,
c. die Förderung von Personen und Gruppen, die sich im Sinne reformatorischer Tradition und Geisteshaltung nachhaltig für das Gemeinwohl einsetzen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Einordnung: Wissenschaft & Forschung
Stiftungen für Wissenschaft und Forschung finanzieren Projekte, Nachwuchsstellen, Preise und Institute. Sie schließen Lücken dort, wo öffentliche Förderprogramme zu langsam, zu eng oder gar nicht zuständig sind. Grundlage ist § 52 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung.
Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.
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Sitz und Erreichbarkeit
Anschrift
Augustinerstraße 10
99084 Erfurt
Erreichbarkeit
0049 361 55458540
info@luther-stiftung.org
luther-stiftung.org
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
¿§ 7 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand (§ 8) und das Kuratorium (§ 9). Personalunion in beiden Gremien ist ausgeschlossen. (2) Die Amtszeit eines Organmitgliedes beträgt 5 (fünf) Jahre. Anschließende Wiederberufung ist mehrfach zulässig. Anstelle eines ausgeschiedenen Organmitglieds ist für den Rest der Amtszeit ein neues Mitglied zu berufen. Nach Ablauf der Amtszeit führen die Organmitglieder ihre Geschäfte bis zur Neubestellung des Organs fort. ¿ (6) Die Mitglieder der Organe haben ihre Tätigkeit persönlich auszuüben. Vertretung ist ausgeschlossen. § 8 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus 3 (drei) bis 6 (sechs) Personen, die vom Kuratorium gewählt werden. Es sollen Personen in den Vorstand berufen werden, die geisteswissenschaftliche, juristische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse für eine aktive Leitung der Stiftung besitzen. Dem Gründungsvorstand, der vom Stifter für eine Amtszeit von 5 (fünf) Jahren bestellt wird, gehören folgende Personen an: a. Dr. Michael J. Inacker, Berlin b. Dr. Thomas A. Seidel, Erfurt c. Constantin Prinz von Sachsen-Weimar-Eisenach, London d. Dr. John Kornblum, Berlin/Washington e. Valentin Schmidt, Hannover f. Rolf Ferdinand Schmalbrock, Jena (2) Der Vorstand wählt aus seinen Reihen einen Vorsitzenden sowie seinen Stellvertreter. (3) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Vertretungsmacht haben immer zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. ¿Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. ¿¿
Organe
Kuratorium Mitglieder: 10-30 Vorstand Mitglieder: 3-6
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2007 |
|---|---|
| Anerkennung | 10.11.2007 |
| Rechtsform | rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Thüringer Landesverwaltungsamt |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Fördert diese Stiftung?
Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.
Von den 750 Stiftungen mit Sitz in Erfurt verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Die Anerkennung im Jahr 2007 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
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Datenquelle
Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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