S24STIFTUNG24

Deutsches Gartenbaumuseum Erfurt

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Die Stiftung „Deutsches Gartenbaumuseum Erfurt“ ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Erfurt.[1] Sie ist seit 1995 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Denkmalpflege, Kunst & Kultur und Wissenschaft & Forschung.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

§ 2 Stiftungszweck
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt ncht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(3) Zweck der Stiftung ist die öffentliche museale Darstellung der Geschichte und Entwicklung des deutschen Gartenbaus und der Gartenkunst von den frühesten Nachweisen bis in die Gegenwart. Er wird insbesondere verwirklicht durch die Sammlung, Bewahrung und Nutzung gartenbaulichen Kulturgutes einschließlich des Schrifttums unter besonderer Berücksichtigung alter Spezialkulturen und Färbepflanzen sowie ergänzende Darstellung mit didaktischen Mitteln. Dazu gehört die Anlegung von Pflanzensammlungen in Form eines historischen schaubotanischen Gartens im Bereich des Freigeländes des Museums.
(4) Die Stiftung beabsichtigt, die historischen Brunnenkresseklingen im Erfurter Dreibrunnenfeld als Denkmal der Produktionsgeschichte des Erfurter Gartenbaus zu bewahren und der Öffentlichkeit in geeigneter Weise zugänglich zu machen.
(5) Zu den Aufgaben gehören ferner Besucherbetreuung, die Durchführung von Dauer-, Wechsel- und Sonderausstellungen, die Jugendarbeit, die Ausrichtung von Fachtagungen, Kolloquien und kulturellen Veranstaltungen sowie die auf die Museumsarbeit bezogene wissenschaftliche Dokumentation, Forschung und Öffentlichkeitsarbeit.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Denkmalpflege als Stiftungszweck

Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 2.582 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 5 Organe Organe der Stiftung sind a) der Vorstand b) der Stiftungsrat c) das Kuratorium.   § 6 Zusammensetzung des Vorstandes (1) Die Bestellung eines Vertreters des Vorstandes ist zulässig. (2) Die Bestellung des Vorstandes und des Vertreters, der Abschluss der Anstellungsverträge sowie der Wiederruf der Bestellung erfolgen durch den Stiftungsrat. (3) Die Bestellung des Vorstandes und des Vertreters erfolgt auf die Dauer von höchstens fünf Jahren. Wiederbestellung ist möglich. (4)Anstellungsverträge des Vorstandes und des Vertreters sind auf die Dauer der Bestellung zu befristen. ... § 7 Aufgaben und Befugnisse des Vorstandes (1) Dem Vorstand obliegt die selbstständige Geschäftsführung. Er hat die Beschlüsse des Stiftungsrates auszuführen. Er ist dem Stiftungsrat und der Stiftungsaufsichtsbehörde zur Rechenschaft verpflichtet. (2) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Ist ein Vertreter des Vorstandes bestellt, hat er in Bezug auf die Vertretung der Stiftung nach außen dieselben Rechte wie der ordentliche Vorstand. ...

Organe

Stiftungsrat Mitglieder: 4 Vorstand Mitglieder: 2 Kuratorium Mitglieder: 5-9

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Fördert diese Stiftung?

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Diese Stiftung gehört zu den 750 in Erfurt erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Die Anerkennung im Jahr 1995 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Deutsches Gartenbaumuseum Erfurt“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:ErfurtLand ThüringenDenkmalpflegeKunst & KulturWissenschaft & Forschungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 1995